Jahressonderzahlung TV-L/TVÖD

Hallo,

ich habe noch einmal eine Frage zur Jahressonderzahlung im TV-L/TVÖD. Und zwar bin ich seit Oktober 2011 in Elternzeit und habe letztes Jahr anteilig eine Jahressonderzahlung erhalten, diese wurde geteilt in den Auszahlungszeitraum November und Januar, ich habe nur einen Teil im November erhalten (war das richtig so?).
Dieses Jahr habe ich nichts erhalten, obwohl im Tarifvertrag steht, dass Jahressonderzahlungen auch in der Elternzeit gezahlt werden, bis das Kind 1 Jahr alt ist, ohne dass man Entgelt erhalten hat. Vielleicht weiss jemand von euch Bescheid und kann mir etwas dazu erklären?

Vielen Dank.

LG#sonne

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die Sonderzuwendung wird nur im ersten Jahr der Elternzeit gezahlt.Dieses Jahr hast du also keinen Anspruch.
LG

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Und war die anteilige Zahlung rechtens? Die Sonderzahlung war ja für 2011 und wurde gesplittet ausgezahlt. Ich habe nur einen kleinen Anteil erhalten, obwohl ich erst Ende Oktober in Elternzeit gegangen bin!

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Du hättest für 2011 die volle Sonderzahlung erhalten müssen, keine anteilige.

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Hallo

Mein Sohn ist im November 2007 geboren. Da habe ich volles Weihnachtsgeld( Zuwendung ) bekommen. Auch 2008 habe ich volle Bezüge bekommen.

Ich hatte 3 Jahre Elternzeit

Bianca

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Warst du 2008 noch im Mutterschutz?

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Hallo

Ja, bis Januar.

Bianca

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Im TVöD hast Du Anspruch auf Jahressonderzahlung im ersten Kalenderjahr der Elternzeit. Da dann allerdings die volle Jahressonderzahlung für das ganze Jahr (sofern Du das ganze Jahr beschäftigt warst). Und sie wird nicht gesplittet.

Im TV-L ist es eventuell anders geregelt.

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Vielen Dank für deine Antwort. Ich war das ganze Jahr beschäftigt.

LG#winke

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ich kenne auch nur eine ungekürzte Sonderzahlung.Aber wenn du 2011 nicht widersprochen hast wird die Ausschlussfrist von 6 Monaten greifen.D. h. du hast jetzt keinen Anspruch mehr auf Zahlung der Differenz.Rede mit deiner Personalstelle.Vielleicht kommen sie dir entgegen oder erklären es dir.