Drehe durch! Zwangsvollstreckung/Anwalt/ Ex-Chef

Hallo,

sorry aber ich muss mir Luft machen!

Keine Ahnung ob Ihr mir erklären könnt was da grade vor sich geht!Wahrsheinlich nicht, es sei denn Ihr habt eine Glaskugel.

Folgendes:

Ende Mai bekam ich die fristlose Kündigung. Gegen diese klagte ich erfolgreich.
Außerdem fehlten noch Gehaltszahlungen, bzw. waren meine Abrechnungen fehlerhaft. Außerdem wurde entschieden das mir noch Trinkgeld zusteht und der urlaub ausbezahlt werden soll.

Laut Vergleich sollen mir :

10.407,33€ Brutto abzüglich 6131,90 € Netto gezahlt werden. Weiterhin sollen mir 752,76 € Brutto als Urlaubsabgeltung und 111, 25 € Brutto als Trinkgeld gezahlt werden.

Macht eine Summe von: 5139,44 €.

Der Vergleich ist vom 16.08.2012. Die Urlaubsabgeltung und das Trinkgeld habe ich bekommen. Aber den rest nicht.
Zudem fehlt mir noch das Arbeitszeugnis und die korrigierte Abrechnung. Ebenfalls im Vergleich festgehalten.

So wurde nun am 01.10.2012 der Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Zwangsvollstreckungsauftrag und die Bestätigung durch den OGV liegt mir vor.

Zum 01.11.2012 hatte ich mal bei meinem Rechtsanwalt nachgefragt, wie denn so der Stand der Dinge ist. Es gibt noch nichts neues. Ok, also weiter warten.

Heute habe ich mit dem OGV telefoniert und wollte mal direkt fragen. Von ihm bekam ich nun eine Aussage die mir Bauchschmerzen bereitet. Und natürlich dann, wenn mein Rechtsanwalt im Urlaub ist!!!!

Zusammengefasst: Er kann mir leider nicht viel sagen, außer das der Gläubiger behauptet es sei alles bezahlt. Er würde nur noch schriftlich mit den Anwälten kommunizieren, es wäre alles sehr kompliziert und ich sollte mich schnellstens mit meinem Anwalt in Verbindung setzten! (Dieser hat Urlaub bis zum 17.12.!!!!!)

Ich fragte noch nach meinem Zeugnis und nach den Abrechnung und bekam wieder die Antwort: Sprechen sie mit ihrem Anwalt. Er wisse selbst noch nicht, wer nun seine Kosten zahlt.

Ich bin absolut perplex. Weiß nicht was das heißt! ist mein Anwalt eine Nullnummer? Frage mich warum er mich nicht auf dem laufenden hält.

Sorry, es ist lang geworden.

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Hallo,

der Gerichtsvollzieher hat einen Auftrag und muss diesen vollstrecken. Die Vollstreckung kann er nur dann vorl. aussetzen, wenn ihm Papiere vorgelegt werden, die eindeutig beweisen, dass das Geld gezahlt wurde. Wurde es gezahlt, müssen sich eure Anwälte auseinandersetzen, ob die vorgezeigten Papiere echt waren oder warum du dein Geld trotzdem nicht hast (falsche KtoNr?). Sollte der Gerichtsvollzieher nur auf Grund der Aussage nicht vollstreckt haben, würde ich mich beschweren.

Also nochmal mit dem Gerichtsvollzieher sprechen, was nun passiert ist.

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Vielen Sank für Deine Antwort.

es ist halt die Aussage vom OGv die mich so in der Luft hängen lässt.

Bleibt mir wohl nur abzuwarten.

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Einfach der OGV nochmal anrufen und fragen was ihm genau vorgelegt wurde, dass er nicht vollstreckt hat.

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Der OGV muss vollstrecken, das ist sein Job!! Er kann sich nicht irgendwelche Äußerungen anhören und dann achselzuckend von dannen ziehen.
D.h. wenn er nicht vollstreckt hat, muß er sich Belege darüber vorlegen lassen, was wann bezahlt wurde.
Von daher nicht abwarten, anrufen und nachfragen!