P-Konto??? Dringend

Hallo

Kann mein ein kürzlich abgeschlossenes P-Konto wieder umstellen zu einem normalen Konto?? Meine Cousine hatte gestern eine Kontopföndung, das Konto ist gesperrt worden, damit sie über ihr Geld verfügen kann, hat sie heute ein P-Konto einrichten lassen. Sie hat heute mit den Gläubiger telefoniert, das sie den kompletten Betrag bezahlt, das sind aber was bei 1500 Euro. Und wenn sie ein P-Konto hat, würde das ja nicht gehen wegen dem Freibetrag oder so ähnlich.

Kann sie das P-Konto wieder rückgängig machen?? Das P-Konto braucht sie dann ja nicht mehr wenn sie alles bezahlt.

LG Emilia

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Hi ,

warum sollte sie die 1500 € nicht vom P-Konto zahlen können, was hat das mit dem Freibetrag zu tun ?#kratz

Natürlich kann sie ihr P-Konto wieder kündigen, sie soll mitn Ihrem zuständigen Bankberater sprechen.

VG

Tatteö

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Weil sie im Monat nur irgendwas bei 1000 Euro abheben darf, dazu zählen auch Überweisungen, und somit könnte sie die 1500 Euro nicht überweisen, deswegen will sie das P-Konto wieder in ein normales Konto umstSie hat das erst gestern machen lassen dewegen war sie sich nicht sicher ob man das dann auflösen kann.

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Wieso kann sie nur 1000 Euro im Monat abheben? Das ist das Blödsinnigste, was ich je gehört habe. Wenn ich 20.000 Euro auf dem Konto habe, und die abheben möchte, dann ist die Bank verpflichtet mir MEIN Geld heraus zu geben.

Es sei denn, sie hat nur einen Pfändungsfreibetrag von 1000 Euro. Dann wird natürlich jegliches Einkommen über diesem Freibetrag gepfändet. Aber ist ja nicht schlimm. Das fließt dann an denjenigen, der die Pfändung in Auftrag gegeben hat und schmälert ja somit die Schuld.

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Der Gläubiger hat die Möglichkeit die Pfändung kurz(fristig) auszusetzen. Dafür reicht m. W. n. ein kurzes Fax an die Bank. Einfach auch mal kurz den Bankberater fragen.

In dem Moment wo die Pfändung ausgesetzt ist, kann deine Cousine dann auch das komplette Geld überweisen. Damit hat sich dann ja die Pfändung erledigt.

Das P-Konto bleibt bestehen. Kann man soweit ich weiß nicht rückgängig machen.

Allerdings kann sie ja über ihr Geld so verfügen wie sie möchte solange keine (neuen) Pfändungen drauf sind. Nur dann greift der Freibetrag.

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Deiner Cousine ist aber klar, dass das gesamte Geld, dass zum Zeitpunkt der Pfändung (bis zu dem Moment, wo sie das P Konto eingerichtet hat) unwiderbringlich weg ist, oder?
Es ist nicht mehr so wie früher, dass man über Sozialleistungen weiter verfügen konnte.

Seit dem 1.1.2012 ist es so, dass das Konto auf 0 gepfändet werden kann, völlig gleich, woher das Geld stammt. Es sei denn, ein Freibetrag ist durch das P Konto geschützt.

Aber es wird doch nicht "mal eben" gepfändet. Das dauert ja nun doch schon ganz schön lange in der Regel, bis sowas passiert. Wieso hat sie denn nicht schon eher reagiert und sich zeitig genug ein P Konto einreichten lassen?
Ich verstehe das nicht, dass so viele Leute so lange untätig sind und dann verzweifelt fragen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.