Notarkosten: Testament und Vorsorge-/Generalvollmacht bzw. Patientenverfügung?

Hallöchen,

wollte mal fragen was ihr so bezahlt habt für o.g. Leistungen?

Danke!

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Wir haben eine Vorsorgevollmacht mit meiner Schwiegermutter beim Notar gemacht.
Die Kosten waren etwas um die 400 Euro, da der Wert des Grundstückes da irgendwie mitgerechnet wird.

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Mein Mann und ich haben für unsere Vorsorgevollmacht mit Eintragung in dieses Zentralregister je rund 90 Euro bezahlt.

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Darauf gibt es keine Pauschalantwort. Es kommt hierbei auf den Wert der Urkunde an. Gib einen Wert an und jede Notarfachangestellte kann Dir sagen, was es kosten wird.

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Ich wollte ja nicht wissen was es kostet, sondern was ihr gezahlt habt ;)

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Hallo,

ich habe für mich (meine Kinder sind jeweils einzeln Vorsorgeberechtigte) und meinen Mann (da war ich alleine eingesetzt) zusammen ca. 200 euro gezahlt. Ich habe zusätzlich zu den Vorsorgevollmachten auch jeweils noch Generalvollmachten ausstellen lassen, damit meine Kinder (mein Mann ist zwischenzeitlich verstorben) sich auch um das Haus usw. kümmern können falls mir etwas passiert (Unfall o.ä.). Diese darf allerdings nicht willkürlich eingesetzt werden sondern nur bei nachgewiesener Unzurechningsfähigkeit bzw. Koma usw. und wenn lt. Ärtzen keine Chance auf Heilung besteht. Meine Kinder können nicht einfach hingehen und Haus und Hof verkaufen.

LG

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Ist ein Testament mit dabei, richtet sich die Gebühr nach dem Wert des zu vererbenden Vermögens.

Alles andere sind recht einheitliche Sätze.

Eine Patientenverfügung wird auch ohne Notar anerkannt. Eine Vorsorgevollmacht würde ebenso ohne Notar anerkannt werden. Sie muss nur korrekt ausformuliert sein, kann man sich im Netz runterladen und handschriftlich vom Betroffenen unterschrieben sein.

Bei Vollmachten reicht ein einfacher Schrieb mit Unterschrift nicht aus. Ich würde auch aus eigener Erfahrung abraten, eine Vollmacht bei einer Bank persönlich zu unterschreiben. Diese lassen die unterschriebenen Vollmachten nämlich gern nach belieben verschwinden, wenn sie zum Einsatz kommen sollte. Daher muss hier dann eine notarielle Beglaubigung vorliegen, wenn man eine von außerhalb (nicht unterschrieben in der Bank) vorlegt.

Ist mir selbst passiert. Ich hatte eine Bankenvollmacht über den Tod hinaus von meiner Mutter. Meine Mutter verstarb, die Vollmacht angeblich weg. Die Notarin zu der ich ging, um meinen Erbschein zu beantragen bestätigte mir dies, dass das Gang und Gebe bei Banken sei. So sichert mach sich ab, falls doch anderweitig noch Erben auftauchen.

Man kann ein Testament auch eigenständig verfassen und anschließend beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen! Das zuständige Amtsgericht ist immer am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

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>>>Meine Mutter verstarb, die Vollmacht angeblich weg.<<<

Normalerweise bekommt der Bevollmächtigte eine Ausfertigung der Vollmacht.
Ich finde es eher ungewöhnlich, das bei der Bank zu lassen.

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Ja, so generell und im Nachhinein von mir auch gedacht, gebe ich Dir absolut recht. Normalerweise gibt man bei schriftlichen Vereinbarungen den Vertragspartnern eine Kopie. Haben wir aber nicht bekommen. Ich glaube im Nachhinein mit Absicht, irgendwie hat das Vorgehen wohl System.

Die Filialleiterin zeigte uns nur den Ordner meiner Mutter, wo sie das ablegen wollte, damit im Falle auch alles schnell zu finden sei und alles beisammen sei.

Das Vorgehen muss ja nicht so ungewöhnlich sein, denn meine Notarin, wie geschrieben, hatte das gleiche Problem. Und sie ist RA und Notarin. Bei gleicher Bank, zumindest im selben Verbund. Bei der Sparkasse.

Im Nachhinein nur lustig, denn es war auch meine Hausbank, die kennen mich seit Kleinkindtagen, ich war einziges Kind meiner Eltern, das wussten die auch, ich war Alleinerbin, brachte 4 Wochen später den Erbschein....

Ich rächte mich dann auf meine Art und transportierte das Geld dann gleich woanders hin. Denn so lasse ich mich nicht behandeln.

Ich wollte noch nicht mal Geld vom Konto! Man zog gleich die Karte ein, ich konnte noch nicht mal mehr Kontoauszüge holen. Wurde vorgeführt wie ein "Erbschleicher"....

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Hallo

Gar nichts für General und Vorsorgevollmacht für meine Großeltern

Beides aus dem Internet ausgedruckt unterschreiben lassen und das reichte.

Kann damit alles erledigen

Bianca

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"Kann damit alles erledigen"

Keine Bankgeschäfte! Eine Bank erkennt so etwas nicht an. Geh hin und frag nach. Entweder vor deren Augen zu Lebzeiten unterzeichnen oder mit notarieller Beurkundung. Ansonsten nicht.

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Stimmt nicht. Ich kann mit der Vollmacht alles machen, auch bei der Bank meiner Oma Habe sie seit 2006. Und sie wurde nicht vor deren Augen unterzeichnet.

Bianca

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#danke für eure Antworten! :-)