Antrag auf Versetzung gestellt - doch noch Elternzeit verlängern möglich? (Lehrerin Bayern)

Hallo,

da ich hier schon einige Male gute Tipps bekommen habe, frage ich euch mal wieder! So, folgende Situation macht mir Kopfzerbrechen:

Ich bin bis September 2013 in Elternzeit, da ich 2012 klein Leni geboren habe. Nun habe ich den Antrag auf Versetzung und Wiederverwendung (wunderschöner Ausdruck!) ausgefüllt, da ich nicht weiterhin 75 km pendeln möchte.

Gleichzeitig wünschen wir uns bald ein weiteres Kind, d.h. es WÄRE möglich, dass ich bis September wieder schwanger bin. In dem Fall würde ich sozusagen einen "Rückzieher" machen und weiterhin in Elternzeit bleiben wollen.

Das geht doch, oder???

Jetzt noch ne Frage hintendran: Was ist, wenn ich bis September NICHT wieder schwanger bin, aber TROTZDEM die Elternzeit verlängern möchte??? Wäre das in dem Fall auch möglich oder ist meine Versetzung und der Wiedereinstieg dann verpflichtend? #kratz

Entschuldigt die etwas doofe Frage, und danke schonmal für jede Antwort!

LG Julia #winke

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Hallo,

es kommt drauf an, wie lange du Elternzeit genommen hast.

Hast du 1 Jahr genommen, dann ist die Verlängerung von der Zustimmung deines Arbeitgebers abhängig.

Hattest du 2 Jahre Elternzeit genommen, dann kannst du das 3. Jahr einfach ranhängen unter Einhaltung der Mitteilungspflicht an den Arbeitgeber.

Den Antrag auf Verlängerung der Elternzeit kannst du jederzeit stellen. Hast du dir denn bestätigen lassen, dass du die nicht genommene Elternzeit aufheben möchtest (müssen bis zum 8. Lj des Kindes genommen werden). Man kann ja auch ein Jahr Elternzeit zum Schulanfang nehmen.

VG
B

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Achtung, dass ist nach dem BEEG so, abER Lehrer in Bayern sind in der Regel Landesbematen und da gilt das nicht sondern das Landesbeamtengesetz.
Da kann das anders festgelegt sein!

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Danke für deine Antwort.

Ich habe quasi 1,5 Jahre Elternzeit: Bin zum 1. April 2012 in Mutterschutz gegangen und würde im September 2013 wieder anfangen.

Dann muss ich mich wohl nochmal schlau machen... Ich geb zu ich blicke nicht so ganz durch mit diesen ganzen Formularen. #hicks

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Das Problem ist, dass du dazu das Landesbematengesetz kennen musst, weil das BEEG nicht zählt (ich gehe davon aus, dass du verbeamtet bist) und ich dneke, das kennt hier kaum jemand.

Aber wieso willst du einen Rückzieher machen, wenn du wieder schwanger bist? Das würde ich wohl nicht tun, damit verlierst du soviel Geld!

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Den Rückzieher im Falle einer Schwangerschaft würde ich machen, weil

1. es für alle Beteiligten (Schulleitung, Schüler) blöd wäre, wenn ich nur ein paar Monate da bin und dann schon wieder ein Wechsel stattfindet
und

2. es mir in der 1. Schwangerschaft alles andere als gut ging und ich mich echt zur Arbeit GESCHLEPPT habe. Das möchte ich nicht wieder durchmachen, noch dazu mit bereits einem Kind zu Hause.

Meine Verbeamtung (auf Lebenszeit) befindet sich sozusagen auf dem Weg. Ich wurde vor dem Mutterschutz noch von meinem Chef beurteilt und wir haben alles unterschrieben und abgeschickt.

Sooo viel Geld verliere ich auch nicht, denn ich hätte nur einige Wochenstunden gearbeitet.

Dann werde ich mich mal genauer mit dem Gesetz vertraut machen... #hicks

Danke für deine Antwort!