Heute Kündigung in Probezeit bekommen! Was nun???

Hallo zusammen,

ich habe heute die Kündigung in der Probezeit bekommen. Diese würde noch bis Freitag gehen also 25.01! Nun habe ich noch eine Frist bis zum 04.02.13! Ich will da aber nicht mehr hin, was kann ich tun?

Morgen werde ich dann direkt zum Arbeitsamt. Mein Problem ist das ich nicht weiss wie es nun von statten geht.
Ich habe für die neue Stelle in der mir jetzt gekündigt wurde, meinen Arbeitsplatz bei einem Großen Unternehmen per Aufhebungsvertrag mit Abfindung, nach der Elternzeit zum 24.10.2012 aufgegeben. Am 25.10.12 habe ich die neue Arbeit in Teilzeit aufgenommen.

Habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld?

Werde ich gesperrt?

Wenn ja wie lange?
Wenn man kein Geld bekommt ist man dann trotzdem versichert oder muss ich meine Tochter und mich nun bei meinem Mann versichern?

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also mir wäre das so auf den magen geschlagen das ich erst einmal zum onkel doktor müßte.......

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Hallo,

nimm das Telefon in die Hand und ruf bei der Agentur für Arbeit an und zwar direkt. Da kannst du dich direkt am Telefon arbeitssuchend melden.

Dann bekommst du auch alle nötigen Unterlagen zugeschickt, wobei es die Anträge auch auf der Website gibt.

Alle anderen Fragen kann ich dir nicht beantworten.

LG Fusselchen

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Ob Du gesperrt wirst, weil Du einen unbefristeten Vertrag für die Stelle mit Probezeit freiwillig aufgegeben hast, mußt Du mit dem Jobcenter klären. Du wirst ja sicher Gründe dafür gehabt haben.

In Deinem jetzigen Job mußt Du aber natürlich noch die Kündigungsfrist über arbeiten, wenn Du keinen Urlaubsanspruch mehr hast und Dein AG DIr diesen für die Zeit gewährt.

Gruß,

W

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DA dein AG dich für die Arbeitslosmeldung freistellen muss, würde ich die Chance nutzen und persönlich hingehen und alle diese Fragen vor Ort stellen.

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"Ich will da aber nicht mehr hin, was kann ich tun?"
Bist du von der Arbeit freigestellt? Wenn ja, dann musst du auch nicht mehr hin. Wenn nein, dann kannst du jetzt nur einen Tag "freinehmen", da du zum Arbeitsamt mußt um dich arbeitslos zu melden. Klar könntest du dir auch einen Krankenschein besorgen, dann kannst du aber nicht mehr zum Arbeitsamt wegen der Arbeitslosmeldung und dem ALG1. Hat also alles 2 Seiten. Für ALG1 mußt du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - mindestens 15 Stunden. Bist du krank (und mit Krankenschein bist du krank) stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Da nimmt das Amt erst deine Unterlagen entgegen, wenn du wieder gesund bist.
Ja, du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst - wovon ich jetzt ausgehen.
Nein, du wirst auch nicht gesperrt. Warum auch? Es ist völlig normal, dass man nach der Elternzeit seinen alten Vollvertrag wegen Betreuungsproblemen nicht mehr erfüllen kann. Du kannst eher von Glück reden, dass du nahtlos einen Folgevertrag gefunden hattest. Das der nun in der Probezeit gekündigt wurde ist eben Pech.
Du bist über ALG1 Kranken- und Rentenversichert.

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""Es ist völlig normal, dass man nach der Elternzeit seinen alten Vollvertrag wegen Betreuungsproblemen nicht mehr erfüllen kann. ""

Kennst Du ihren Vertrag, ihre Arbeitszeit und ihre Betreuungssituation?

Wenn ja, ok.

Wenn nein, dann ist Deine Aussage schlicht falsch.

Es kann durchaus eine Sperre geben, es kommt aber sicher auf viele kleine Details an.

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Nein, ich kenne nicht IHREN Vertrag, ich kenne aber die Regel, dass man aufgrund von Betreuungsproblemen sehr wohl einen unbefristeten Vertrag kündigen darf ohne eine Sperre zu bekommen. Es gibt sehr wohl "viele kleine Details" aber nicht nach der Elternzeit, wenn man kündigt wegen einer nicht sichergestellten Betreuung.
Und kündigen darf man sowieso, wenn man einen Folgevertrag hat.

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***Ich will da aber nicht mehr hin, was kann ich tun?***
Ar...backen zusammenkneifen und ordentlich bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeiten.

Ob du Anspruch auf ALG I hast, kann ich dir nicht sagen. Da kenne ich mich so detailliert nicht mit aus. Das wird man dir aber bei der Arbeitsagentur beantworten können. Und auch, wie du dich krankenversichern musst. Ggf. kannst du natürlich auch deine Krankenversicherung anrufen und fragen.

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Hallo,

mein Mann hatte vor 6 Jahren ein langfristiges Arbeitsverhältnis gekündigt. Leider hatte ihm der neue AG nach 2 Monaten Probezeit gekündigt. Er hat keine Sperre bekommen.

MfG

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naja, entweder du gehst noch bis 4.2. arbeiten oder die gehts körperlich und/oder psyschich jetzt so schlecht aufgrund der kündigung das du zum arzt musst....?!?

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Ersteinmal danke für eure Antworten.

Ich bin heute beim Arbeitsamt gewesen. Sperre ist noch fraglich!

In der gesetzlichen KV gibt es eine 4 Wochen Nachversicherungspflicht daher ist das gesichert.

Morgen werde ich zum Arzt gehen und mich bis einschließlich 04.02 AU schreiben lassen.
Da heute meine freier Tag war ( War ja nur 3 Tage wöchentlich in Teilzeit) habe ich meinem noch Chef die Arbeitgeber Bescheinigung direkt gebracht.

Ich bin so froh, zu wissen das ich da nicht mehr hin muss. Und besser jetzt als in ein paar Monaten da er eh kurz vor der Insolvenz steht! Bin ja mal gespannt ob ich mein Januar Gehalt überhaupt bekommen