mündlich gekündigt und freigestellt - Was jetzt?

Hallo zusammen!

Meine Mutter hatte seit Oktober arbeit in einer Firma. Sie hat nie einen Arbeitsvertrag bekommen. Jedesmal wurde sie vertröstet. Probezeit 6 Monate.

Am Freitag hat ihr der Chef im Büro mündlich die kündigung ausgesprochen zum 15.02. bis dahin ist sie freigestellt, weil nicht genügend Arbeit vorhanden sind.

-mündlich kündigen geht nicht, oder?
-sie brauch die kündigung fürs Arbeitsamt?
-Wenn die Kündigung kommt, wäre sie dann ab Eingang gültig? Theoretisch?

Für mein Geschmack ist die Kündigung nicht wirksam im Moment. Also wird sie auch vom Amt kein Geld bekommen und der AG wird wohl nach dem 15.02. auch nicht zahlen. (Ich denke meine Mutter bleibt am Ende ohne Geld)

Was raten mir hier die Experten!

LG Dani

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Die Kündigung ist nicht wirksam. Sie sollte morgen ganz pünktlich wie immer zur Arbeit gehen. Wenn sie freigestellt ist, dann das schriftlich geben lassen.
Ein mündlicher Arbeitsvertrag gilt genauso, wie ein schriftlicher. Es gelten dann eben die gesetzlichen Regeln. Also es gibt eine Kündigungsfrist einzuhalten, eine Form zu wahren, deiner Mutter steht Urlaub zu, falls der nicht mehr genommen werden kann, muss er ausgezahlt werden.

Wenn die Kündigung kommt, wäre sie gültig, aber die 4-wöchige Kündigungsfrist muß schon eingehalten werden.

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Ist die Probezeitvereinbarung nur schriftlich bindend? Mir wäre das neu.

Laut Sachverhalt wurde eine Probezeit ja wohl vereinbart.

Und dann wäre die Kündigungsfrist 14 Tage (außer wie gesagt die Vereinbarung wäre mündlich nicht möglich).

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

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Ja, ist sie. Ist ja eine Befristung, Befristungen müssen immer schriftlich erfolgen!

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2

Hi Dani,

Ich hoffe, dass deine Mutter heute morgen auf der Arbeit war?

Eine Kündiung bedarf immer der Schriftform. Auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt.

Auch die Freistellung muss schriftlich erfolgen.

Und die Kündigungsfrist in der Probezeit sind 14 Tage. Gültig ab erhalt der Kündigung.

Ich würde auf der Arbeit erscheinen. Auch nach dem 15. da ja keine (schriftliche) Kündigung erfolgt ist.

LG Fusselchen

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Ok, hab mich schnell belesen. Muss mich korrigieren.

Da es keinen AV gibt, ist die Kündigungsfrist wirklich 4 Wochen.

LG Fusselchen

4

So wie ich den Sachverhalt verstanden habe gibt es einen Arbeitsvertrag.

Aber eben nur mündlich und nicht schriftlich.

Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, und so verstehe ich den Sachverhalt, dann ist die Kündigungfrist 2 Wochen.

Außer die Probezeit kann nur schriftlich vereinbart werden. Das wäre mir neu, bin aber kein Experte im Arbeitsrecht. Ich lasse mich also gerne eines Besseren belehren.

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Wie bereits ausgeführt bedarf die Kündigung zwingend der Schriftform.

Eine wirksame Kündigung liegt nicht vor.

Anders sieht es m.E. mit der Freistellung aus. Gibt es für diese Zeugen?

M.E. kann man aus juristischer Sicht darüber nachdenken die Freistellung zu akzeptieren und eben nicht zur Arbeit zu erscheinen, seinen Lohn aber bis zu einer wirksamen Kündigung zu verlangen.

Andererseits sollte man sich auch nicht dem Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens aussetzen.

Eventuell muss man sich auch gegen eine unwirksame mündliche Kündigung durch Kündigungsschutzklage wehren. Da kann es wohl Konstellationen geben, bei denen das angezeigt ist.

Das sollte aber ein Arbeitsrechtsprofi abklären.