arbeitslos nach 4 jahren elternzeit.bekomm ich überhaupt arbeitslosengeld?

ich bin 2009 mit meiner tochter in elternzeit gegangen.kurz vor ende der elternzeit bin ich dann mit meinem sohn in elternzeit gegangen.nun moechte ich dem naechst wieder arbeiten,aber ich kann nicht mehr in den schichtdienst(krankenschwester) zurueck und muss deswegen erst einmal kuendigen,und mich arbeitssuchend melden.

weiss jemand ob ich nach dieser sperre wegen der kuendigung ueberhaupt arbeitslosengeld bekonme.bin ja nun seit 2009 zu hause,aber nur in elternzeit.davor hab ich immer gearbeitet.

kennt sich jemand da aus?

danke schon mal wegen eurer muehe.

lg.

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Hallo

ja so muss ich es auch machen. Ich war jetzt 3 Jahre zuhause. Man bekommt Arbeitslosengeld aber das wird fiktiv berechnet.(durchschnittliches Grundgehalt des Ausbildungsberufes) Ich habe mit dem Arbeitsamt schon gesprochen. Ich bekomme auch keine Sperre ( Schichtdienst beider Elternteile) und die haben mir am Telefon auch gesagt welches fiktive Gehalt die zur Berechnung zu Grunde legen. Ich würde einfach anrufen und alles mit denen klären.

Grüße

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Hallo,

wenn Du bei Deinem jetzigen Arbeitgeber nicht mehr arbeiten willst würde ich trotzdem nicht kündigen. Du kannst doch Teilzeit in Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber beantragen - wenn das abgelehnt wird kannst Du Dich arbeitssuchend melden und bekommst für diese Teilzeit "Zeit" ALG I. Du müsstest doch noch Anspruch auf Elternzeit bis 2015 haben, oder? Damit sicherst Du Dir Deinen Vollzeitjob zumindest bis 2015. Oder suchst Du jetzt einen Vollzeitjob?

LG, Andrea

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Hallo

Warum kannst du nicht mehr in deinen Beruf zurück? Hier gibt es viele Mamas, die sind Krankenschwester und arbeiten?

Bianca

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Hallo,
generell hast du Anspruch auf 1 Jahr ALG1. Die Kindererziehungszeiten zählen mit, sofern zwischen den Kindern nie mehr als 3 Jahre liegen und du vor dem ersten Mutterschutz sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst oder ALG1 bezogen hast.
Allerdings solltest du dir überlegen, ob du nicht deine Elternzeit einfach verlängerst und einen Antrag bei deinem AG stellst auf Teilzeit in Elternzeit. Vielleicht kann er ja deinen Wünschen bezüglich der Arbeitszeiten entgegenkommen. Hast du natürlich noch gar keine Betreuungsmöglichkeit für deine beiden Kinder, bekommst du auch kein ALG1 - eine gesicherte Betreuung ist da auch Voraussetzung.

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Wenn du aus Betreuungsgründen kündigst, dann gibt es keine Sperre und Elternzeit zählt wie gearbeitet, also hast du 4 Jahre eingezahlt (und die Jahre die du gearbeitet hast) und hast natürlich Anspruch auf ALGI!

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erst einmal danke fuer eure zahlreichen antworten.

ja leider muss ich kuendigen,

also ich war vor meinen schwangerschaften schon in teilzeit.aber mein arbeitgeber wird meine arbeitszeiten wegen mir nicht aendern.(fruehdienst 6-14:30 uhr, spaetdienst 13:30-22 uhr und nachtschicht 21-6:30 uhr.)
mein mann arbeitet zu den unmoeglichsten zeiten,manchmal auch am wochenende und kann daher die beiden meistens nicht hinbringen oder abholen.und familie lebt auch nicht in der naehe die mit anpacken koennte.tja und genau deswegen kann ich nicht weiter dort arbeiten.

obwohl ich sehr ungern kuendige,hab nen super vertrag,(da ich schon fast 10j. dort angestellt bin) hab nen guten std.lohn.weihnachts und urlaubsgeld,30 tage urlaub, und feiertagszuschlaege usw. aber wie soll ich das sonst machen mit den maeusen. kann maximal von 7-17uhr arbeiten gehen.danach sind die kitas zu. nur deswegen muss ich kuendigen. aber vielleicht koennen die ja bei der arbeitagentur mir jobs ohne schichtdienst vermitteln.oder ich geh in ne andere medizinische branche bzw. sozial(paedagogische) branche.mir ist es fast egal wo ich arbeite.ich arbeite gern mit menschen.egal ob baby oder greis.nur eben teilzeit und nicht umsonst.
vielleicht haben die ja da was.drueckt mir die daumen ja?

lg