Elterngeld und Auswirkungen bei Verzicht auf Mutterschutz

Hallo!

Vielleicht war ja jemand von euch schon in dieser Situation und weiß wie es bei dem neuen Elterngeld (ist ja seit 01.01.2013 einiges geändert worden) aussieht.

Und zwar wird für das als Berechnungsgrundlage dienende Nettoeinkommen ja die 12 Monate Einkommen vor der Geburt genommen, also bspw. Geburt im Juni 13, Berechnungszeitraum Juni 12 bis Mai 13.
Ausgenommen werden dann wieder die Monate des Mutterschutzes, also bspw Beginn Mutterschutz April 13, Berechnungszeitraum dann April 12-März 13.

Was ist aber, wenn ich in dem Beispiel auf den Mutterschutz verzichte und weiter arbeite bis zur Geburt? Wird dann von Juni 12-Mai 13 gerechnet oder von April 12-März 13?

Sprich, muss das Mutterschaftsgeld tatsächlich ausgezahlt werden und der Schutz in Anspruch genommen werden oder ist es egal, ob man verzichtet?

Danke!!

1

Während des Mutterschutzes besteht ein Beschäftigungsverbot. Dein Arbeitgeber DARF dich gar nicht beschäftigen:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html

Einzig VOR der Geburt kann er dich beschäftigen wenn du das ausdrücklich wünschst. Dies ist dann auch jederzeit widerrufbar.

Erst ab dem Tag wo du nicht mehr arbeitest, bekommst du Mutterschaftsgeld. Von einer Auszahlung weiß ich nichts.

Mutterschaftsgeld setzt sich ja auch zusammen aus Leistung KK und Zuschuss seitens AG.

Arbeitest du, leistet die Krankenkasse nicht.

2

Hallo Thea,

danke, aber das alles ist mir schon klar und war auch überhaupt nicht meine Frage.

Es geht mir einzig und allein darum, welcher 12 Monats-Zeitraum herangezogen wird für die Berechnung des Elterngeldes.

Denn nach der gesetzlichen Regelung für das Elterngeld bleibt der vorgeburtliche Mutterschutz-Zeitraum unberücksichtigt siehe § 2b Abs. 1 Nr. 2 BEEG - und ich frage mich ob das auch gilt, wenn auf diesen Mutterschutz verzichtet wird wie ich es tue.

3

Na, die Frage habe ich dir auch beantwortet.

Herangezogen wird der Zeitraum in dem du in Lohn und Brot stehst.

Und solange du auf den Mutterschutz VOR der Geburt verzichtest, ist auch dieser zum Zeitraum Elterngeld zuzurechnen.

weiteren Kommentar laden
5

Es werden nur Monate ausgenommen in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Arbeitetst du also weiter, gibt es normales Gehalt und die Monate zählen zur Elterngeldberechnugn mit. Aber immer nur volle Kalendermonate.

Sprich, hörst du am 30.3. auf zu arbeiten und bekommst für den 31.3. Mutterschaftsgeld zählt der Monat nicht mehr mit!

6

sagen wir mal, du gewinnst dadurch einen monat. macht das denn bei dir soviel aus?

7

Ja, das macht bei mir 50€ monatlich aus.

Danke, dann werde ich für den letzten Tag des Monats doch wieder in den Mutterschutz gehen.