Elterngeld- Jahresabrechnung?

Hallo!

Mein Freund war heute beim Steuerberater.
Dieser hat ihn darauf hingewiesen, dass er mehr Geld zurückbekommt, wenn er eine Jahresabrechnung von meinem Elterngeld vorliegen hat.

Nun meine Frage, bekommt man beim Bezug von Elterngeld eine Jahresabrechnung???

Ich habe gerade meine gesamten Unterlagen durchgesucht und nichts, außer dem Elterngeld-Bescheid mit der Auflistung der einzelnen Monate gefunden.
Oder reicht dieser Bescheid auch schon aus?!

Für Antworten bin ich dankbar!

Lg :-)

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Hallo :-)

Ich habe heute selbst bei der elterngeldstelle angerufen weil ich keine Bescheinigung für das Finanzamt habe und erhielt die Information das auch keine Bescheinigungen verschickt werden sondern die Daten direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Möglicherweise genügt dem Steuerberater auch der Bescheid mit der Monatsauflisrung.
Lieben Gruß

K.

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Hi,
frag doch vorher mal, wieso Dein Freund Geld wieder bekommt, weil du etwas vorlegen kannst, was ihn gar nicht betrifft, nämlich einen Bescheid zu Deinem Elterngeld.

Bevor du lange suchst solltest du das klären....die Antwort würde mich echt interessieren und vielleicht bei der Suche helfen.

Ich glaube, ich hatte nie etwas anderes alle diese Auflistung, die du auch hast, und die hat dem Finanzamt immer gereicht. Hm vielleicht war das ja der Grund, warum das Elterngeld bei uns die Steuerlast erhöht hat?

Da ich die Aussage vom Steuerberater so, wie sie hier steht, total unlogisch finde, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße,
Miau2

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Darf ich fragen wieso ER mehr erstattet bekommt weil DU Elterngeld bezogen hast? Ihr seit doch gar nicht verheiratet. Vielleicht kannst du den Zusammenhang erklären!

LG

radio

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Wir sind nicht verheiratet und da ich jetzt noch nicht arbeiten gehen kann, muss mein Freund mir Unterhalt zahlen. Und dieser Unterhalt richtet sich wohl auch nach meinem Elterngeld. Deswegen braucht der Steuerberater den Schrieb.

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Obacht!

Wenn Dein Freund den Unterhalt steuermindernd geltend macht, musst du den Unterhalt versteuern. Lass' Dir das vom Steuerberater lieber ganz genau vorrechnen.

Grüsse
BiDi

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Hallo!

Also warum dein Freund da mehr wiederbekommen soll, ist mir rätselhaft. Er kann doch DEIN Elterngeld nicht steuerlich absetzen.

Im Gegenteil, wenn ihr verheiratet wärt, müsstet ihr das Elterngeld noch progressiv versteuern und würdet weniger zurückbekommen.

Warum soll es dann bei euch andersherum sein.

Und zu deiner eigentlichen Frage: Hier im Saarland bekommt man Anfang des Jahres automatisch eine Bescheinigung, wieviel Elterngeld im letzten Jahr bezahlt wurde.

LG :)

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Der Freund könnte die Unterhaltszahlungen evtl. als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies geht nur dann, wenn die Freundin nur geringe Einkünfte und Bezüge hat. Elterngeld gilt als Bezug. Wenn die Freundin mehr als den Höchstbetrag verdient/erhalten hat, kann er seine Unterhaltszahlungen steuerlich nicht geltend machen.