Beamtin, Kind in EZ, Mutterschutzgeld?

Huhu,

bei meinen ersten beiden Mäusen habe ich ja kein Mutterschutzgeld bekommen, sondern das Gehalt bis zur Geburt (und die Wochen danach). Das dritte Kind werde ich (so alles gut geht) in der Elternzeit des zweiten bekommen, nach Ablauf des Elterngeldanspruches. Bekomme ich dann Mutterschutzgeld? Wenn ja, woher?

Vielen Dank für eure Hilfe
xyz mit zwei Mäusen und Bauchzwerg

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Meine Aussage ist jetzt absolut unverbindlich, aber ich glaube, dass Du im Mutterschutz wieder Dein volles Gehalt bekommen wirst.

VG
Claudia #sonne

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Das wäre ja fantastisch, aber vorstellen kann ich mir das irgendwie nicht. Und wenn ja, volles Gehalt oder das von vor der letzten EZ (da hab ich TZ gearbeitet)?

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Ja wenn du deine Elternzeit beendest zum Mutterschaftsbeginn. Massgeblich sollte dann dein TZ-Gehalt von vor der letzten Elternzeit sein.

siehe http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-schwangerschaft_240_156784.html
http://www.familienkasse-info.de/2010-05-05-geld-fuer-mutter-mutterschaftsgeld.php

http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/mutterschaftsgeld-bei-elternzeit-lag-duesseldorf.html

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Hallo xyz,

soweit ich weiß, ist diese Problematik im § 16 BEEG (gilt somit für alle Mütter und nicht nur für Beamte) geregelt: Man kann ohne Zustimmung seines Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig beenden, um die neue Mutterschutzfrist in Anspruch zu nehmen. Dies sollte man seinem Arbeitgeber rechtzeitig (was immer das auch heißt) mitteilen. Im Mutterschutz bekommt man dann wieder das Mutterschaftsgeld bzw. Beamte ihre Bezüge ausbezahlt. Ich kann Dir allerdings nicht sagen, ob Vollzeit- oder Teilzeit - Bezüge ausgezahlt werden. Vielleicht fragst Du einfach mal in Deiner Behörde nach.

LG wippsteert

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Vielen Dank für deine Antwort, das klingt fantastisch :-) Ich bin zum Glück Mitglied in der GEW und werde mich, sobald die Schwangerschaft wirklich feststeht, ich meinen Mutterpass und die Bestätigung der FÄ habe, mich an meinen zuständigen GEW-Mann wenden.

Viele Grüße und vielen Dank!

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Eine Kollegin von mir ist noch in Elternzeit, arbeitet 44 % und ist wieder schwanger. Sie wird zum neuen Mutterschutz hin ihre Elternzeit inkl. Teilzeit vorzeitig beenden und dann im Mutterschutz wieder ihr volles Gehalt bekommen. Ich denke, gleiches gilt für Dich, auch wenn Du aktuell nicht arbeitest.

VG
Claudia #sonne

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Welches Bundesland? Wie lange geht deine Elternzeit eigentlich noch?

Viele Bundesländer raten dazu die Elternzeit zum Mutterschutz abzubrechen um die vollen Bezüge zu erhalten!

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Niedersachsen. EZ bis 31.1.14. Voraussichtlicher ET (wenn alles gut geht und so) 17.1.14, MuSchu-Beginn 6.12.13

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DA würde ich mal mit der Personalstelle telefonieren, denn dafür lohnt sich ja die Elternzeit abzubrechen. Ich meine in Niedersachen geht das auch!

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