Arbeitsvertrag unterschrieben - Jetzt schwanger

Hallo zusammen.

Hier gehts um das Problem einer ehemaligen Kollegin und guten Freundin von mir. Sie hat mich heute um Rat gefragt. Und zwar folgendes.

Sie hat ihren Job bei uns als Verkäuferin gekündigt, weil sie in einem Lebensmitteldiscounter als Stellv. Marktleiterin anfangen kann. Sie hat Mittwoch ihren neuen Arbeitsvertrag (Arbeitsbeginn 01.07.) unterschrieben. Gestern kam sie ganz aufgelöst zu mir, weil sie "überfällig" war und nen positiven SST hatte.... Sie haben es schon mehr als 2 Jahre probiert und ihnen wurde eigentlich eine schlechte Prognose für einne natürlich gezeugte SS gestellt....

Nun ja, jetzt weiss sie nicht, was sie machen soll. Sie hat Angst, dass wenn sie dem neuen AG davon erzählt, der AV aufgelöst wird - sie hat es aber bei Unterzeichnung des AV definitiv noch nicht gewusst.... Dazu kommt, dass sie nicht weiss, ob sie überhaupt während der SS arbeiten kann, da sie im Markt oft alleine wäre und viel tragen und heben müsste. Einfach nur an die Kasse setzen wär nicht drinne..

Weiss jemand von euch wie das aussieht mit ihrer neuen Arbeitsstelle? Kann der AG den Vertrag auflösen, weil sie vor Antritt der Stelle ss geworden ist? Oder soll sie lieber anfangen zu arbeiten und erst nach ein paar Wochen was sagen? - Achja, und könnte der AG in dem Fall verlangen, dass sie eine Bestätigung vom FA vorlegt wann sie schwanger wurde??

Würde mich auch persönlich interessieren da ich auch mit den Personaleinstellungen in unserem Unternehmen mit eingebunden bin...

LG Martina

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Denk doch mal logisch - wie Dir bestimmt bekannt ist, hätte sie im Vorstellungsgespräch die Schwangerschaft auch verleugnen dürfen, wenn sie schon davon gewußt hätte. Also KANN eine Schwangerschaft ja gar kein Grund für die Aufhebung eines Arbeitsvertrages sein, und es geht den AG auch gar nichts an, ab wann sie das wußte.

Wie das mit den Arbeitsbedingungen ist, sollte sie mit ihrem Arzt besprechen.

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Bitte verwechsele nicht Aufhebung mit Kündigung.
Eine Aufhebung kann selbstverständlich jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen geschehen, eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung und findet ihre Grenzen im Kündigungsschutz.

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O.k., aber dann muß sie ja keiner Aufhebung zustimmen.

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Vielleicht ne blöde Frage, aber ich frag jetzt mal. :-)

Ich weiß wenn man ss ist obliegt man dem kündigungsschutz, aber in der probezeit kann man doch ohne Angaben von gründen gekündigt werden. Geht das dann auch nicht? Es muss ja "nicht" an der ss liegen sondern Personen bedingt, passt nicht ins unternehmen oder so....;-)

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Eine Kündigung ist in der SS auch in der Probezeit nicht möglich, da besonderer Kündigungsschutz..

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Nein, es gibt verschiedene Arten von Kündigungsschutz.

Der "normale" Kündigungsschutz beginnt, nachdem man 6 Monate beschäftigt war (unabhängig von der Länge Probezeit!), wenn in dem Unternehmen mehr als 10 AN beschäftigt sein.
Innerhalb der ersten 6 Monate (nochmal: das hat mit Probezeit nix zu tun!) kann man ohne Kündigungsgrund gekündigt werden. Nach den 6 Monaten bedarf es eines besonderen Grundes.

Davon unabhängig ist besonderer Kündigungsschutz, den z.B. eine Schwangere hat. Eine Kündigung ist grundsätzlich rechtswidrig und nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.

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Na und? Sie soll gar nix sagen. So blöd kann doch echt keiner sein. Sie fängt dort an und wartet ab. Irgendwann, wenn man es sieht, sagt sie halt Bescheid und wenn sie die Arbeit dann körperlich nicht machen kann, wird sie halt versetzt oder sie bekommt ein Beschäftigungsverbot. Was Besseres kann ihr doch gar nicht passieren, wenn sie nun einen besser bezahlten Job (nehme ich einfach mal an) hat. Dann bekommt sie schließlich auch mehr Elterngeld.

Ich hätte da überhaupt kein schlechtes Gewissen. Ich war (unwissentlich) schwanger als ich einen neuen Job anfing. Habe dann 3 Monate da gearbeitet und der Chef war ein übler Psychopath, der schon 14 Angestellte vor mir raus gemobbt hatte. Ich war dann bis zum Ende der Schwangerschaft krank geschrieben und er musste fast bis zum Ende bezahlen.

Der Chef deiner Freundin hat schlichtweg "Pech" gehabt. Damit muss er rechnen, dass eine Mitarbeiterim im gebärfähigen Alter schwanger wird.

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Hallo!

Sofern der Vertrag unbefristet ist, ist sie ganz fein raus: Ab sofort Kündigungsschutz, also die Probezeit ist auch schon überstanden, und sie behält die Stelle bis nach der Erziehungszeit.

Arbeiten kann sie grundsätzlich schon, wenn es geht können Kollegen die Regale einräumen, sonst muss man sie bei gleichem Einkommen in einer Filiale unterbringen, wo sie nur an der Kasse sitzen kann oder ihr ein Beschäftigungsverbot ausstellen. dann ist sie bei vollem Einkommen zu Hause. das übernimmt dann zu 80% die Krankenkasse, also braucht der Arbeitgeber da nicht rumjammern.

Nur bei einem befristeten Vertrag läuft der trotz Schwangerschaft mit Fristende aus.

Sie darf sich also richtig freuen - Dank Schwangerschaft ist die Probezeit schon bestanden!

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Das übernimmt die Krankenkasse über die U2 seit einigen Jahren zu 100%!

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Hi,
in solchen Fällen haben die Arbeitgeber schlicht und einfach Pech gehabt. Genau diese Fälle sind auch einer der Gründe, warum so viele Arbeitsverträge heute zunächst auf die Probezeit befristet abgeschlossen werden.

Selbst wenn sie NIE auch nur einen Tag dort arbeitet, weil sie direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen sollte, selbst wenn sie von der Schwangerschaft und dem BV gewusst hätte - selbst DANN könnte der AG den Vertrag nicht (mehr) anfechten. Anfechten ist keinen Kündigung, früher wäre das wohl mal gegangen - heute m.W. nach nicht mehr nach irgendeiner höchstrichterlichen Entscheidung. Ohne Gewähr, ich bin Laie.

Wenn der Vertrag für die Probezeit befristet ist, kann man natürlich schon davon ausgehen, dass er wohl eher nicht verlängert wird.

Freudentänze wird sie nicht auslösen, aber das ist nun mal das Risiko, dass ARbeitgeber in D eingehen, wenn sie Frauen im gebärfähigem Alter einstellen...

Wenn die Arbeit die Schwangerschaft nicht gefährdet wäre es m.E. nach sinnvoll, zumindest erst mal die "kritischen" ersten drei Monate abzuwarten.

Leider enden nun mal nicht wenige Schwangerschaften in dieser Zeit, und nach einer frühen Fehlgeburt hätte sie absolut keinen besonderen Kündigungsschutz - und wäre in der (vermutlichen) Probezeit sofort kündbar. Ohne Grund - der AG müsste sich nicht mal einen Vorwand einfallen lassen.

Wenn die Arbeit die Schwangerschaft gefährdet wäre das anders, dann sollte sie natürlich sofort Bescheid geben, denn die Schutzrechte aus dem Gesetz kann man natürlich nur in Anspruch nehmen, wenn der AG informiert ist.

Für die AG ist das eine richtig besch... Situation. Profis können damit umgehen, ist ja jedem vorher klar, dass es dazu kommen kann - aber nicht jeder reagiert so professionell.

Auch in der Probezeit wäre sie nur mit den erheblichen Einschränkungen, die bei Kündigungen für schwangere gelten kündbar.

Viele Grüße
miau2

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Hallo,

bei welchem Discounter sind denn die Verkäuferinnen noch alleine im Laden? Dann ist jede Verkäuferin "Markleiterin"? Schlecker ist doch dicht #kratz

Zunächst einmal ist Schwangerschaft keine Krankheit und sie ist gerade mal überfällig, also 4+x SSW.

Da sollte sie noch niemandem erzählen, dass sie Schwanger ist. Und ob es Ihr gut geht, oder ob sie wieviel und was arbeiten kann, kann sie dann immer noch sehen. Aber grundsätzlich sind es immer noch 5kg, die sie heben kann - ohne irgendwelche Einschränkungen.

LG, Andrea

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Schau dir mal eine Doku an über KiK an. Dort sind Lehrlinge als sogar als Marktleiter tätig und auch gerne mal allein in der Filiale. Denen ist wurscht wer wieviel Arbeit alleine macht. Überstunden werden eh nicht bezahlt ohne das ein Anwalt eingeschalten wird.

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Guten Morgen,

bei KIK mag das so sein. Aber die TE schrieb "Lebensmitteldiscounter". Dazu zählen weder Schlecker noch KIK. Und welche Filialen von Aldi, Lidl, Penny, Netto etc. sind so klein, dass nur eine Person dort arbeitet. Deshalb meine Frage nach dem Namen des Discounters.
Liebe Grüße, Andrea

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Ich hatte bei meiner zweiten Schwangerschaft die gleiche Situation - allerdings im öffentlichen Dienst (Angestellte). Ich hatte den Arbeitsvertrag (befristet für 1 Jahr) unterschrieben und gerade mal einen Monat gearbeitet als ich feststellte, dass ich schwanger bin. Und - ich wurde auch nodh sofort arbeitsunfähig geschrieben, da ich einen Bluterguss in der Gebärmutter hatte und mit Blutungen im KH lag und die Schwangerschaft die ganzen 9 Monate über gefährdet war.

Ich hatte wirklich ein doofes Gefühl dem AG gegenüber aber weder war es so geplant noch konnte ich an der Situation etwas ändern. Natürlich habe ich nicht gekündigt und mir wurde auch nicht gekündigt.

LG
Suse

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Das ist absulut super, sie kann nicht gekündigt werden.

Gruß

Manavgat