Anspruch Witwenrente - Bitte um Hilfe.

Hallo,

heute frag ich mal für meine Mutter, da ich im Netz auch nicht wirklich weiterkomme...

...und zwar geht es um die Frage der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe bzgl. der Hinterbliebenenrente.

Meine Mutter und ihr Lebensgefährte sind seit nunmehr 32 Jahren zusammen und um ihrer Beziehung jetzt irgendwie einen rechtlichen Rahmen zu geben (vor allem was die Hinterbliebenenregelung - u. - absicherung) möchten sie ihre Partnerschaft jetzt eintragen lassen. Heiraten wollen sie nicht...nur dann wenn ggü. der Lebenspartnerschaft erhebliche Nachteile entstehen.

Ich finde nur geänderte Gesetze von 2009 aber so richtig eindeutig finde ich das nicht und ich möchte je auch keinesfalls etwas Falsches weitergeben.
Bei gleichgeschlechtlichen Lebenspatnerschaften gehen die ganzen Artikel auch irgendwie mehr ins Detail...aber darum geht es ja bei uns nicht.;-)

Also, kennt sich jemand damit aus und kann mir eine Antwort geben?
(Wenn möglich auch mit Quellenangabe)

Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen.

LG

Smilla

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Hääääh, eine eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es doch nur für gleichgeschlechtliche Paare, sozusagen als Ersatz für die Ehe!

LG

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Hallo,

die Schwester meiner Mutter hat ihr erzählt, dass man die Lebensgemeinschaft (eheähnlich) bei einem Notar beglaubigen lassen könnte und somit der Ehe gleichgestellt ist...auch bei unterschiedlichen Geschlechts...#kratz

Wie nennt man das denn dann...ich steh momentan echt auf dem Schlauch...oder war schon das eine Fehlinformation?

Würde natürlich auch erklären, dass ich nichts Eindeutiges gefunden habe.;-)

Nun ja, dann hoffe ich mal, dass sich noch jemand meldet...
...trotzdem danke.

LG

Smilla

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Das ist eine Fehlinformation!

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Quelle: Lebenspartnerschaftsgesetz

§ 1 Form und Voraussetzungen

(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner), begründen eine Lebenspartnerschaft. (...)

Da Du von Personen verschiedenen und nicht gelichen Geschlechts redest funktioniert das nicht so wie ihr Euch das vorstellt.

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Hallo,

danke, mensch, ich hoffe, ich habe die Frage überhaupt richtig gestellt.#schwitz

Dass man die Partnerschaft in irgendeiner Form von einem Notar beglaubigen lassen kann um rechtlich abgesichert zu sein, sagt Dir wohl auch nichts?

LG

Smilla

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Worum geht es denn genau? Will sie abgesichert sein, wenn er stirbt?

Die Witwenrente bekommen nur Verheiratete oder eben Partner einer eingetr. Lebenspartnerschaft. (Es gibt auch noch andere Vorraussetzungen, aber damit fängt es.)

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Eingetragene Lebenspartnerschaften sind Eheleuten gleichgestellt. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft reicht allerdings nicht aus. Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können weder eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente noch ein Rentensplitting beanspruchen. Sie müssen bei Bedarf für die Hinterbliebenenabsicherung eine private Vorsorge treffen.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/witwen.html#ixzz2VQXAbvRx

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Hallo,

danke erstmal an alle...#blume

Ich seh`schon, dann werden die beiden sich wohl doch noch bei einem Standesbeamten vorstellen müssen...;-)

LG

Smilla

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Hallo,

solange sie nicht verheiratet sind gibts da auch nichts mit Witwenrente usw.

Eingetragene Lebenspartnerschaften geht nur bei gleichgeschlechtlichen Partnern.

Gut, die Infos hattest du ja schon bekommen. Was deine Mutter und ihr Partner machen können, ist bei einem Notar einen Erbvertrag machen. Das ist das selbe wie ein Testament bei Eheleuten. Damit sind sie erbrechtlich nach dem Tode abgesichert.

Was die Renten betrifft kann ich dir leider nicht helfen, da solltest du dich ernsthaft mal bei einem Notar beraten lassen.

LG

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Hallo,

danke Dir.

LG

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Bei der Hinterbliebenenrente gibt es keine Alternative- da ist nichts zu machen.

LG

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zusammenschreiben lassen = heiraten
heiraten = zusammenschreiben lassen

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Hallo,

sorry, aber #kratz ...leider kapiere ich nicht, was Du mir damit sagen wolltest.

LG