Haftpflicht - Schaden bei einem Kollegen

Meine Kollegin hat die Spiegelreflexkamera von einem Kollegen heute kaputt gemacht. Das ganze stand auf einem Stativ und sie ist dagegen gelaufen, dann fiel die Kamera runter und das objektiv ist nun hin.

Die Haftpflicht meint, dass sei ein arbeitsrechtlicher Schaden, sie seien nicht zuständig.

Ist das so richtig? Im Prinzip hat sie was von jemandem anderen kaputt gemacht und dann muss die Versicherung doch Zahlen, wo das letztendlich passiert ist ist doch völlig egal nicht?

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Warum steht denn die private Kamera auf einem Stativ am Arbeitsplatz?

Kann mir schon vorstellen das die Versicherung da Probleme macht.

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Weil er damit heute die Theateraufführung der Kinder aufgenommen hat, wir arbeiten alle in einer Kita!

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Hallo,
nein, das ist eben nicht egal.
Deine Kollegin ist (hoffentlich) über die Dienststelle haftpflichtversichert.
Wer ist der Träger eurer Einrichtung?

Dort soll sie mal nachfragen.

Es kann allerdings sein, dass so teure Gegenstände wie das Objektiv nicht in der Diensthaftpflicht mit drin sind. Dann muss deine Kollegin selber bezahlen.

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Dann wird sie sich ja freuen;-) der Kita war eine diensthaftpflicht zu teuer ;-)

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Und so ein Objektiv kann teuer sein. Wir haben eine für unsere Kamera, das hat 1500 Euro gekostet

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wenn der Kollege die Kamera aus "dienstlichen" Gründen dabei hatte kann das Durchaus stimmen...

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Für Schäden die man fahrlässig oder groß fahrlässig am Arbeitsplatz verursacht, haftet man grundsätzlich NICHT persönlich. Da man nicht persönlich haftet, zahlt auch keine Privathaftpflichtversicherung.

Wenn der Kindergarten keine Haftpflichversicherung hat, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen.

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Mir ist auf einem Wandertag mal die Kamera meiner Kollegin runter gefallen. Sie wurde anstandslos von meiner Versicherung bezahlt. Ich habe allerdings eine Amtshaftpflicht, die sowohl Privat- als auch Berufshaftpflicht absichert.

LG Maxi