Elterngeld- Berechnung/ Beschäftigungsverbot

Hallihallo!

Ich gehe ab September wieder arbeiten. Ein zweites Kind soll in absehbarer Zeit "in Produktion" gehen.

Letztes mal hatte ich ein Beschäftigungsverbot- wenn ich das in der kommenden Schwangerschaft auch kriegen würde- wie sehe das dann mit dem Elterngeld aus?

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Auch da wird das Elterngeld aus den letzten 12 Monaten vor dem Beginn des Mutterschutzes berechnet. Also zählt hier dein Gehalt, welches du im Beschäftigungsverbot bekommst als Grundlage (zählt ja wie ganz normales Gehalt).

Sollten in die 12 Monate noch Bezugsmonate für Elterngeld fallen, so werden diese nicht gerechnet sondern durch Monate vor dem Bezugszeitraum ersetzt.

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ich hab mir sagen lassen das es auf den grund des beschäftigungsverbot ankommt #kratz
nur war die dame am telefon so dermaßen mies drauf das ich mich nach der xten frage nicht mehr getraut habe genauer nachzuhaken.

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Das ist Blödsinn.Lass dich da nicht kirre machen. Die Elterngeldstelle erfährt den Grund für dein BV gar nicht. Sie sieht allenfalls an den Lohnzetteln überhaupt, ob du eins hattest.

Was anderes wäre, es wenn du krank geschrieben warst und Krankengeld bezogen hättest. Da spielt der Grund eine Rolle.

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