BAB in einer Lebensgemeinschaft

Hallo,

ich habe bereits versucht im Internet etwas zu finden, aber mehr als ein paar unterschiedliche Meinungen konnte ich noch nicht auftun.
Daher mal hier die Frage:

Ich bin 33 Jahre alt und habe einen 5jährigen Sohn.
Wenn ich nun eine Ausbildung beginne, werde ich BAB beantragen müssen.

Nun bin ich seit kurzem in einer Partnerschaft und so langsam kommen die Gedanken wie es wohl in der Zukunft laufen könnte.
Wenn wir also zusammenziehen würden, bekäme ich trotzdem BAB?
Würde das Einkommen meines Partners mit berechnet werden?

Oder würden zur Berechnung dann nur die Wohnkosten halbiert werden?

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Hallo,

guck mal auf der Seite der Agentur für Arbeit - da findet sich ein BAB-Rechner.
Und ja, das Einkommen deines Partners wird mit angerechnet, wenn ihr zusammenwohnt. Du bist in der Pflicht, Änderungen anzugeben.

Hast du denn schon eine Ausbildung?

Grüße
kraxy

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Hallo,

nein, ich habe noch keine Ausbildung gemacht...es würde also als Erstausbildung gelten.
Solange ich alleine wohne bin ich mir sicher dass ich BAB beantragen kann.
Die Frage ist eben, was würde dann passieren wenn wir irgendwann zusammenziehen würden.
Ich hab nun schon ein paarmal gelesen, dass der Begriff "Lebenspartner" eine eingetragene Lebenspartnerschaft bedeuten würde.
Im BAB-Rechner kann man auch nur Angaben über Ehepartner oder Eltern machen, das macht mich eben stutzig.
Weisst du das denn aus "sicherer" Quelle oder hast du es nur mal gehört?

Ansonsten werde ich wohl mal nächste Woche direkt beim Arbeitsamt nachfragen.

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Hallo,

also - du erfüllst zwei wichtige Bedingungen für das BAB - über 18 und ein Kind. Sofern du keine anderen Leistungen bekommst, die BAB ausschließen, würde ich auf jeden Fall mal den Rechner im Internet bemühen - dann bekommst du schnell raus, ob und in welcher Höhe du BAB bekommen kannst.
Über irgendwelche "Vermutungen", wie das aussieht, wenn du mit deinem Freund zusammenziehst, wird dir niemand Auskunft geben können, weil dann muss der BAB-Anspruch ja sowieso neu berechnet werden (es ändern sich ja Berechnungsgrößen (Miete, Anfahrtswege z.B., die dem ersten Antrag zugrunde liegen....).

Aber auch das kannst du ja mal mit Hilfe des Rechners rausbekommen.

Gruß
kraxy

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