Beim Autokauf übers Ohr gehauen

Hallo.

Ich schreibe hier für einen guten Bekannten. Dieser hat sich letzte Woche einen Gebrauchtwagen gekauft (Mittelklassewagen für 10.000 Euro). Verkäufer und Käufer haben einen Kaufvertrag gemacht, in dem festgehalten wurde, dass der Wagen unfallfrei ist und die Kilometerangabe. Auch steht in dem Vertrag die Klausel "gekauft wie gesehen".

Bei der Probefahrt verlief alles gut und der Handel wurde gleich per Barzahlung perfekt gemacht.

Gestern fiel meinem Bekannten jedoch auf, dass mit der Kupplung was nicht stimmt. Nach dem Check in der Werkstatt kam raus, dass das Kupplungslager defekt ist und die entsprechende Reparatur wohl gut 1.000 Euro kosten wird.

Dass der Verkäufer diesen Mangel nicht bemerkt hat, ist sehr unwahrscheinlich lt. Werkstatt. Mein Bekannter hat beim Besichtigen des Wagens zweimal nachgefragt, ob irgendwelche technische Mängel vorliegen würden, was vom VK strikt verneint wurde.

So, rein rechtlich gesehen, wird mein Bekannter wohl keine Chance haben, dass der VK die Reparaturkosten tragen muss oder gar das Auto zurücknehmen muss, oder??

Ich befürchte, nach der Übergabe des Wagens ist für den VK der Fall erledigt und nicht mehr haftbar zu machen, oder?

Weiß jemand Rat oder hatte schon mal einen ähnlichen Fall????

LG

4

Ich finde es erschreckend, wie viele immer davon reden, dass sie beim Autokauf besch..... und betrogen worden.

Wie wäre es denn, wenn man die Fahrzeuge vorher genauer anschaut und sich jemanden mitnimmt, der Ahnung hat bzw. während einer Probefahrt eine Werkstatt oder die DEKRA aufsucht?

Auch diese Werkstattmär, dass der Vorbesitzer das doch gewusst haben musste, ist ein alter Hut.

Fakt ist, ein Gebrauchtwagen wurde bereits gebraucht und eine Laienmeinung, dass alles i.O. ist, wertlos.

5

Ich seh so ein Ausrücklager übrigens als übliches Verschleißteil.

Also kein Sachmangel, aber darum geht es hier ja gar nicht.

Wer sich das alles nicht antun will, der muss sich einen Neuwagen kaufen.

8

Auch mit Neuwagen kann man ganz gehörig auf die Schnute fallen.

weiteren Kommentar laden
1

Ist der Wagen Scheckheft gepflegt?

Hat er evtl. Rg. von den letzten Reparaturen ausgehändigt bekommen, wg. evtl. Garantieansprüche????

Da würde ich dann zur Werkstatt hinfahren und nachfragen, ob das Problem schon bekannt war. Die haben ja auch ihre Prüfberichte und teilen den Fahrzeugführer mit, was zu machen ist, bzw. was evtl. noch Zeit hat.

Somit hätte er eine Chance einen Nachweis zu erhalten, wenn es bekannt war....
Es gibt auch Elektronsiche Prüfberichte, wo man evtl. technischen Defekt auslesen kann, ab wann er aufgetreten ist. Ob das auch für die Kupplung ist???? Meistens alles, was aufleuchtet, kann man auslesen......und einiges mehr#schein

lisa

2

Danke erstmal für die Tipps.:-D
Ja, das wäre echt noch eine Idee, mal bei der Werkstatt des Verkäufers nachzufragen. Mein Bekannter war heute in "seiner Stammwerkstatt" und hat die Daten vom Schlüssel auslesen lassen. Dabei wurde u.a. festgestellt, dass die km-Angaben stimmen usw.

Aber mit der anderen Werkstatt zu sprechen werde ich ihm gleich mal vorschlagen. Danke!

7

Warum hat Dein Bekannter denn bei der Probefahrt nichts bemerkt, wenn er dem VK unterstellt, ihn bewusst übers Ohr gehauen zu haben, weil er von dem Problem gewusst hat?
Die nächste Frage ist, warum er nicht VOR dem Kauf eine Werkstatt oder TÜV/DEKRA hat schauen lassen...

Gruß,

W

3

Hallo,
"Dieser hat sich letzte Woche einen Gebrauchtwagen gekauft (Mittelklassewagen für 10.000 Euro)."

Die wichtigsten Detailangaben fehlen.
Marke, Modell, Fahrzeugalter und Laufleistung!

"dass das Kupplungslager defekt ist und die entsprechende Reparatur wohl gut 1.000 Euro kosten wird"
Das "Ausrücklager" der Kupplung ist je nach Alter und Laufleistung des Fahrzeugs ein Verschleißteil und wird in der Regel beim Kupplungstausch mit ersetzt.

Es kann also sein, dass es nicht einmal ein Sachmangel wäre, wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wäre.
Das hängt von den Detailangaben ab.

"Dass der Verkäufer diesen Mangel nicht bemerkt hat, ist sehr unwahrscheinlich lt. Werkstatt."
Das ist eine immer wieder gern gemachte Behauptung von Werkstätten, allerdings hat die Werkstatt hier einen Kontrastfehler.
Es gibt viele Fahrzeugführer, die haben von Technik am Fahrzeug überhaupt keine Ahnung.
Die merken erst das am Auto etwas nicht stimmt wenns qualmt oder man liegenbleibt.

"So, rein rechtlich gesehen, wird mein Bekannter wohl keine Chance haben, dass der VK die Reparaturkosten tragen muss oder gar das Auto zurücknehmen muss, oder??"

Schwierig ohne weitere Angaben, der Käufer muss dem Verkäufer Arglist nachweisen, das heißt, der Käufer muss dem Verkäufer nachweisen von dem Mangel gewusst zu haben.

Gruß
Demy

6

Wenn Dein Bekannter bei der Probefahrt nicht stutzig geworden ist, wieso sollte der Vorbesitzer das bemerkt haben. Vermutlich ist das doch genau so eine Laie wie Dein Bekannter. Und das ich von Werkstattmeistern 'angeraunzt' werde, wieso ich ein Problem nicht früher erkannt habe, kenne ich.

Und wie eine Vorschreiberin schon schrieb: Wenn nix stinkt, die Möhre fährt und die Warnleuchten nicht Disco-Feeling verbreiten, ist das Auto für mich heil. Und so würde ich es dann auch verkaufen.

Grüsse
BiDi

10

Das ist dann wohl das Risiko, wenn man ein Auto von Privat kauft. Pech, einen Händler könnte man evtl. belangen oder eine Kulanzleistung rausholen. Aber so... gekauft wie gesehen...

Zur Info: Wir hatten den Wagen meiner Schwiegermutter übernommen vor Jahren. Sie war der Meinung es ist alles ok. Die Kupplung war aber verschlissen und rutschte bei Gasgeben/ Beschleunigen durch. Sie ist Laie und hat davon null Ahnung. Hat uns als pingelig bezeichnet. Sie ist das Auto nochmal 2 Tage gefahren und als sie dann damit liegen blieb hat sie erst "erkannt", dass was im Argen ist... So ist das halt.

11

Hallo,

wenn man so einen teurern Wagen kauft, hat man nicht die 50/60 Euro um beim TÜV vor zu fahren? Oder bei der Werkstatt des Vertrauens.

Außerdem wird der Verkäufer nicht gerade KFZ Mechatroniker gewesen sein, der jeden
Verschleiß am Wagen sofort erkennt.
Offenbar war die Probefahrt ja auch ohne erkennbare Mängel über die Bühne gegangen

Wenn ein Wagen o.k ist willigt, der VK zum TÜV/Werkstatt- Besuch ein, wenn nicht, sollte man weiter suchen.