Gehalt im Beschäftigungsverbot bei Gehaltserhöhung nach Ende der Elternzeit.

Guten Abend,

ich bin im 3. Monat Schwanger und habe bereits eine Tochter die im Februar 3 wird.

Ich bin noch in Elternzeit bis zu ihrem 3 geburstag, gehe aber seit ihrem 1. geburtstag wieder 16 sstd/ in der woche in dem betrieb arbeiten in dem ich auch in elternzeit bin.

hierfür hab ich einen vertrag auf dem ungefair das steht: " teilzet-vereinbarung wärnd der elternzeit"

nun tritt ja ab februar wieder meine vollzeit stelle in kraft. diese würde ich dann auc gerne für die restlichen paar wochen antreten.

nun stelle ich mir die frage was passiert wenn ichz.b. im januar blutunge bekomme oder sonstiges und ein beschäftigungsverbot bekomme.

es heißt ja einerseits das man das durchschnittsgehalt der letzten 3 monate bekommt. andererseits st ja mein momentaner vertrag dann ungültig und mein vollzeitvertrag tritt wieder in kraft. ich hab mal irgendwo gelesen das eine schwangere so entlohnt werden muss als wäre sie nicht schwanger. wäre ich nicht schwanger könnte ich ja wieder vollzeit arbeiten. für den mutterschutz kann man ja sogar seit diesem jahr die elternzeit ohne einverständnis des chefs die elternzeit kündigen und erhällt das volle mutterschaftsgeld.

das verwirrt mich alles etwas. evtl hat ja jemand mal etwas ähnliches erlebt und kann mir weiterhelfen.

ich danke fürs lesen und für die kommenden antworten.

lg laurettisch

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Du bekommst nach dem MuSchG eindeutig dein Vollzeitgehalt dann.
Das it ja einr Lohnerhöhung nicht nur vorüber gehender Natur. Diese sind zu berücksichtigen.

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danke für deine antwort. was passiert wenn mein chef einfach mein teilzeitgehalt weiter zahlt, statt meinem vollzeitgehalt. ich will ungerne streit mit ihm....
andererseits bekäme er es dann ja eh von der krankenkasse erstattet und es kann ihm egal sein?!

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Genau, er bekommt es dann eh von der Kk wieder. Eigentlich sagt ihm die Kk, was zu zahlen ist.