Einmalig freiberufliche Tätigkeit in Rechnung stellen ?

Hallo,

hat jemand Erfahrung damit ?

Wenn ich meinem eigenen Arbeitgeber (bin ganz normal angestellt) eine außerordentliche Übersetzungsleistung (die ich in meiner Freizeit erbringen werde) in Rechnung stellen möchte/soll, wie mache ich das ?

Ich habe beim Finanzamt angerufen, die meinten für eine einmalige Rechnung brauche ich keine Steuernummer beantragen und kann sie ja somit nicht auf der Rechnung mit angeben.

Ich hoffe die Rechnung wir dann von meinem Arbeitgeber anerkannt.

Hat jemand schon einmal Ähnliches gehabt ?

Ich möchte mich einfach vorab informieren, bevor ich ein Angebot abgebe und den Auftrag annehme.

Danke und Gruß

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Ich würde vor Auftragsannahme mit dem AG sprechen, wie die Rechnung aussehen wird und das Du keine Steuernummer hast. Ob das korrekt ist kann ich nicht beurteilen. Idealerweise machst Du das schriftlich z.B. mit einem Gesprächsprotokoll oder formulierst Deine Auftragsannahme schriftlich und nimmst den Punkt der Rechnungsfrom mit auf.

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Wieso willst du ihm eine Rechnung schreiben?
Der Betrieb hat doch sicher einen Quittungsblock irgendwo rumliegen. Den nimmst du und füllst ihn aus - fertig.

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Der Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung lautet nur "Keine Buchung ohne Beleg." Man muß es keinesfalls künstlich schwierig machen. Das Unternehmen wird keine Schwierigkeiten bekommen mit "nur" einem Quittungszettel. Die Größe eines Belegs ist völlig egal.
Du darfst natürlich als Privatperson die Mehrwertsteuer nicht ausweisen - auf gar keinen Fall (!), die Firma darf die Steuer nicht verrechnen - aber verbucht werden darf der Beleg auf alle Fälle. Irgendwelche (private) Steuernummern von dir dürfen auch nicht erscheinen.
Größere, selbst geschriebene Rechnungen haben es oft in sich. Es ist für einen Laien nicht so leicht, so etwas richtig zu schreiben.

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hi,
ich versteh Dein Problem nicht. -- jeder Nebenberufliche oder Kleingwerbe hat keine extra Steuernummer solange er nicht eine Gesellschaftsform gründet, die das erfordert oder eben Umsatzsteuerpflichtig wird (optiert). Dort wird einfach die eigene Steuernummer angegeben, falls nötig.

Du hast Deine private Steuernummer -- und die "Rechnung" die Du schreibst, die reichst Du ganz normal bei Deiner eigenen Steuer als freiberuflich tätig ein.

lg
tanja

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Naja, so pauschal gesagt ist das nicht ganz richtig, denn auch Kleinunternehmer brauchen durchaus u.U. eine Steuernummer (und hier meine ich nicht die private Steuer-ID), auch wenn keine Gesellschaftsform gegründet oder zur USt. optiert wird. Bei sehr geringen (erwarteten) Einkünften kann das Finanzamt aber die Erteilung einer Steuernummer verweigern, dann ist aber dennoch auf der Rechnung zu begründen, warum keine Steuernummer angegeben ist. Einfach Rechnung ohne jegliche Steuerrechnung ausstellen erfüllt m.E. die geltenden Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung nicht... @ TE:
Quittung wäre evtl. eine gangbare Option, kommt evtl. auch auf den Betrag an, ob der AG das so akzeptieren und verbuchen kann.
Wenn alles wasserdicht und einwandfrei sein soll, würde ich den Steuerberater fragen oder beim Finanzamt anrufen, sonst wohl bei ner einmaligen Geschichte und geringem Betrag die einfachste Lösung nehmen, die vom AG akzeptiert wird...da lohnt ja sonst der Aufwand einfach nicht :)

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Natürlich "Steuernummer", nicht "Steuerrechnung", sorry!!