Kindesunterhalt.Sollte sie einen Anwalt einschalten??

Hallo,

ich habe mal eine Frage.
Meine Freundin ist alleinerziehend mit 13 Jährigen Sohn.
Ihr ex ist verheiratet und er hat mit dieser Frau 2 Kinder.
Laut Jugendamt könnte er kein Unterhalt zahlen.
Er hat ca 1500 euro netto und die Familie bekommt noch Wohngeld und Kindergeldzuschlag.
Das Jugendamt meinte da er selbst Hilfebedürftig wäre könnte man da nichts machen,.

Ist das wikrlich so?Oder lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

Würde mich über Antworten freuen.

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Hallo!

Wenn das Jugendamt doch schon festgestellt hat, dass er zahlungsunfähig ist, was soll dann ein Anwalt feststellen? Der Ex-Mann/Freund deiner Freundin musste beim Jugendamt alle nötigen Unterlagen zur Berechnung des Unterhaltes darlegen, was anderes könnte ein Anwalt auch nicht fordern.

Das Kind deiner Freundin steht dummerweise an 3. Stelle und wenn der Selbstbehalt mit dem Unterhalt für die beiden jüngeren Kinder erreicht ist, dann geht der Sohn deiner Freundin leider leer aus.

LG
Katinka

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Falsch. Alle Kinder sind gleichberechtigt. Da szeht keines an 1,2,3 Stelle.
Es geht dann nur nach Alter

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Heisst, der Selbstbeahlt von 1000 Euro bleibt ihm, die 500 Euro werden durch die 3 Kinder geteilt

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Theoretisch stünde Deiner Freundin ein geringer KU aus der Mangelfallberechnug zu. Allerdings liegt das Familieneinkommen unter ALG II - Niveau, d.h. nichts ist pfändbar.

Aus diesem Grunde ist es möglich, das PKH wegen mangelder Erfogsprognose abgelhnt wird und sie geg. auf den Kosten für den Rechtsstreit sitzenbleibt. Daher würde ich mich erst mal fachkundig beraten lassen, Beratungsschein gibt es für 10€beim Amtsgericht und dann ist Dein Freundin mit Sicherheit schlauer, als nach diesen Ratschlägen hier aus einem Laienforum

Pina

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Das ist doch Blödsinn. Der selbstbehalt liegt bei knapp über 1000 Euro. Der verbleibende Betrag wird im mangelfall auf die 3 Kinder aufgeteilt.

Ich würde das über eine Anwältin klären lassen.

Gruß

Manavgat

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Sie sollte einen Anwalt einschalten. Ein titulierter Unterhalt, der dann auch tatsächlich gezahlt wird, wird bei der Ermittlung des anspruches von alg II zum Beispiel als einkommensminderns berücksichtigt. Die Familie wäre dann zwar noch hilfebedürftiger, heißt, wurde wohl ins ALG II fallen, aber die evtl. Hilfebedürftigkeit deiner Freundin wurde ja durch den Unterhalt gemindert oder abgewendet.

LG
Ch.

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*gnarf* morgens vor sieben und im Bus komme auch ich mit der Handytastatur nicht zurecht, sorry wegen der Tippfehler...