Brille von Kollegin zerstört-wer zahlt?

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage und vielleicht gibt es da jemanden, der sich echt gut in Sachen Versicherungsfragen auskennt.

Ich habe versehentlich die Brille meiner Kollegin, bzw Vorgesetzten runter geschmissen, welche dann so blöd auf den Boden geknallt ist, dass ein Stück vom Glas abgeplatzt ist.

Da sie Gleitsichtgläser hat, liegt die Reparatur bei 230 Euro.

Meine Haftpflichtversicherung hat erst zugesagt den Schaden zu übernehmen, hat aber dann doch abgelehnt mit der Begründung, dass das während der Arbeitszeit passiert ist und nicht in meiner Privaten Zeit, also wäre das ein Fall für die Berufliche Haftpflicht. Auch die haben abgelehnt, da die nur Schäden an Kunden übernehmen, die wir als Arbeitnehmer verursacht haben.

Wer übernimmt denn nun den entstandenen Schaden?

LG Miekee

Ich fühle mich echt verar... *husthust*

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Also ich würde das so verstehen:

Du hast die Brille deiner Kollegin/Vorgesetzten zerstört und bist schadensersatzpflichtig, solange die Kollegin diese Brille nicht fahrlässig abgelegt hat und dich dadurch keine Schuld treffen würde.
Hast du diese also schuldhaft kaputt gemacht, musst du diese erst einmal ersetzen.

Wer für deinen Schaden einspringt, also wogegen du dich versichert hast, das hängt von den abgeschlossenen Verträgen ab.

Ich würde den Schaden erst einmal bezahlen und dann die Rechnung einreichen und um Begleichung bitten.

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Hallo,

hier mal die gesetzliche Regelung dazu:

"Wenn Sie also bei einer betrieblich veranlaßten Tätigkeit durch "leichteste" Fahrlässigkeit einen Sachschaden bei einem Kollegen herbeiführen, besteht der Freistellungsanspruch in voller Höhe, d.h. Sie können von dem Arbeitgeber verlangen, daß er für den Schaden in voller Höhe aufkommt. Bei "mittlerer" Fahrlässigkeit kommt ein "anteiliger" Freistellungsanspruch in Betracht und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung besteht in der Regel gar kein Freistellungsanspruch."

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem6

vg, m.

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Vielen Dank! Aber nie im Leben wird der Geizhals von Chef den Schaden übernehmen. .. :(

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Hallo,

wenn es doch aber gesetzl. geregelt ist, sollte er sich schon daran halten. Andererseits, gegen soetwas gibt es Versicherungen für AG, die sollte man auch haben als Solcher.

LG

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Wenn ich nochmal drüber nachdenke, stellt sich natürlich auch noch die Frage, warum eine Brille herum liegt, wenn sie doch eigentlich auf der Nase zu tragen ist...
Ich denke, eine Versicherung könnte auch behaupten, dass die Besitzerin diese beim Nichttragen in ein Etui hätte legen müssen.

Doofe Situation für dich.

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Ich vermute, Du trägst keine Brille oder hast niemanden in Deiner näheren Umgebung, der eine oder mehrere Brillen braucht.
Meine Brille liegt bei Nichtbenutzung NIE im Etui, ich kenne auch niemanden, wo das so ist, es sei denn, er braucht sie nicht wirklich.
Es ist ja ehrenwert helfen zu wollen. Aber eine Fahrlässigkeit herzustellen, weil eine Brille auf dem Tisch lag und nicht im Etui, das wäre doch weit hergeholt.
Gruß barts

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Du vermutest falsch. Ich kann das schon alles nachvollziehen. Aber das ist noch lange kein Grund dafür, am Ende nicht doch der Fahrlässigkeit bezichtigt zu werden... ;)

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