Kanalsanierung/ Strassenbaubeitrag

Unsere Strasse ist sehr marode und soll in den nächsten Jahren saniert werden, auch die darunterliegenden Kanäle sollen erneurt werden.
Die Kanalanschlussleitung die zur Sammeleitung führt, müssen wir ja komplett tragen, das ist klar, aber müssen wir auch die Erneuerung der Sammelleitung/ bzw. des öffenlichen Kanals in unserer Strasse mittragen? Oder übernimmt dies die Gemeinde?
Ich hoffe, jemand kann mir helfen....

LG

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Hallo,

ich kann nur berichten wie es bei meinen Eltern war.

Die mussten anteilig auch die Leitung bezahlen, wenn mich nicht alles täuscht, war das die länge des Grundstückes und 3 Meter ins Grundstück rein.

Es kann aber wohl von der Gemeinde abhängig sein und ob Fördergelder beantragt wurden.

Liebe grüße claudi

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ich bin mir nicht sicher (hatte den fall noch nie)
aber ich meine mal gehört zu haben das bei Reparatur 40% der kosten als erschließungskosten noch mal auf einen zu kommen können

aber wie gesagt das ist gefärliches halbwissen

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Die Sanierung des Hauptkanals ist in der Regel Sache der Gemeinde, aber es gibt da immer wieder Streitereien. Bei uns war es so, dass wegen eines verbesserten Hochwasserschutzes vor unserem Einzug (Eigentumswohnung) Arbeiten am damals 40 Jahre alten Kanal vorgenommen wurden. Ein Teil der Kosten wurde dann auf uns umgelegt, mit dem Argument, es sei nicht um eine bloße Sanierung gegangen.

Dafür hatten wir bei der Kanalanschlussleitung Glück im Unglück: Nachdem wir einige Probleme mit dem Abfluss wegen der durch Straßenbaumwurzeln beschädigten Anschlussleitung hatten, wurde die Sanierung zu guten Teilen von der Stadt getragen, sogar die Kosten für die Dokumentation des Schadens wurden uns erstattet.

LG

Anja

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Hallo,

das sanieren der Straße, der Gehwege, der Laternen muss der Grundstückseigentümer anteilig tragen.

Die Kosten wurden bei uns nach Grundstücksgröße umgelegt, in anderen Städten soll es wohl andere Regelungen geben, wie nach Meter Straßenfront.

Der Anteil den die Eigentümer zu tragen haben richtet sich danach, was es für eine Straße ist. Bei Anliegerstraßen ist der Anteil geringer als bei Bundesstraßen oder anderen großen Straßen.

Aber bevor das ganze los geht, gibt es ansich eine Versammlung bei der alle Fakten detailiert erklärt werden.

Wenn man als Eigentümer die Kosten nicht mal eben so tragen kann, besteht in vielen Städten und Gemeinden die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Zinsen sollen da recht günstig bis hin zu 0 % sein.

LG
Martina

PS... denk mal dass das ganze auch von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt ist, in unserem Fall ist es NRW, Oberhausen

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... wenn man nicht nochmal liest :-(

Bei Anliegerstraßen ist der Anteil geringer als bei Bundesstraßen oder anderen großen Straßen.

Völliger Quatsch Anliegerstraßen sind natürlich für den Anlieger höher als bei Bundesstraßen, da ist der Anteil den Stadt/Gemeinde/Land übernehmen höher.