Frei wg Stromausfall, Minusstunden?

Hallo alle zusammen,

habe eine rechtliche Frage.

Letztens gab es bei uns technische Probleme auf Arbeit. Ich wurde angerufen, dass ich erstmal nicht kommen solle, man würde sich melden wenn wieder alles geht.

Dann bekam ich wieder einen Anruf, dass es noch dauern würde bis es wieder funktioniert und ich dann wg 2 Arbeitsstunden nicht mehr kommen bräuchte (es ging wohl ab 13 Uhr wieder und ich haette ab 15 Uhr eh Feierabend gehabt).

Mir wurde nun nix von Minusstunden gesagt.

Aber wie ist das nun? Hab ich nun Minusstunden auch wenns nicht mein Verschulden oder mein Wunsch war zuhause zu bleiben?

LG
Lena

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"Aber wie ist das nun? Hab ich nun Minusstunden auch wenns nicht mein Verschulden oder mein Wunsch war zuhause zu bleiben?"

Kurze Antwort.
Nein!

Lange Antwort.
Du hast deine Arbeitskraft angeboten, der Betrieb hat die Arbeitskraft nicht angenommen.
Damit befindet sich der Betrieb im Annahmeverzug (§615 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html) und hat die Zeit so zu vergüten als hättest du gearbeitet.

Gruß
Demy

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Hallo du,

also die rechtliche Antwort hast du ja bereits bekommen. Ich fände es auch sehr unverschämt von deinem AG dir nun Minusstunden anrechnen zu wollen.

Du wolltest ja arbeiten. Dass dies nicht möglich war, ist nicht dein Verschulden.

Bei meinem alten AG ist zweimal im tiefsten Winter die Heizung komplett ausgefallen und wir wurden nach Hause geschickt, weil es unzumutbar war. Minusstunden wurden dafür selbstverständlich nicht angerechnet.

LG Brijuni#blume

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ganz so einfach ist die sache aber leider nicht
der arbeitgeber hat VOR dienstbeginn abgesagt

die arbeit anbieten tut man erst wenn man auf der mathe steht

beispiel: bei einem arbeitnehmer ist noch lohn offen
der arbeitnehmer kündigt an das wenn er sein lohn nicht bekommt er nicht mehr arbeitet
das kann der arbeitnehmer durch ziehen in dem er zum betrieb fährt
den cheff um sein geld bittet damit er anfangen kann zu arbeiten
zahlt der cheff nicht
ist er für den stundenausfall haftbar
erscheint der arbeitnehmer nicht am betrieb und gibt den cheff nicht die letzte möglichkeit ihm sein gehalt zu zahlen
ist der arbeitgeber für den stundenausfall NICHT haftbar

somit ergibt sich für mich eindeutig der fall das der arbeitgeber abgesagt hat (urlaub fehlstunden etc..) und der arbeitnehmer das angenommen hat

jetzt streiten sich natürlich die geister in solchen fällen
ob es ein arbeitsausfall war da er ja weiter auf abruf stand

also ich hab in sochen fällen die zeit nie bezahlt bekommen
ok meist sah es auch so aus das ich dann meine normalen stunden (meist sogar noch mehr) am selben tag nachholte oder die tage da drauf
somit war es meistens nur ne arbeitzeit verschiebung
aber dann hätten das auch überstunden sein müssen

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auf der "mathe" stehen ???#kratz

ich denke, dass kommt auch auf den arbeitsvetrag an. wenn ich ein ganz normales arbeitsverhältnis habe, kann mir mein ag nicht morgens irgendwas absagen. wenn bei uns der server ausfällt, muss man eben andere dinge abarbeiten, z.b. telefonate oder unterlagen sichten oder eben irgendwas was geht.

das kann natürlich bei einer beschäftigung auf stundenbasis anders aussehen. aber dein vergleich ist vollkomen abstrus, hat mit der frage nix zu tun und ist auch sehr wirr.

v.

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der vergleich zeigt deutlich das man seine arbeit erst **angeboten hat** wenn man auf der arbeitstelle ist (auf der matte steht)
und nicht wenn man noch zu hause ist

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Hallo,

ich weiß nicht, wie es rechtlich ist, aber bei kleinen Firmen kann das manchmal komisch gehandhabt werden.

Bei uns wurde mal das Büro einen ganzen Tag geschlossen vom Chef wegen der Beerdigung seiner Frau. Ohne große Worte war klar, dass die Mitarbeiter auf der Beerdigung zu erscheinen haben. Hätten sie auch sowieso gemacht.
Zum Folgearbeitstag hat der Chef dann die Abrechnung der genommenen Überstunden für den Tag verlangt. #gruebel
Ich war an dem Tag auf Dienstreise, mich hat es nicht betroffen, aber ich fand das schon ... ähm... eigentümlich.

LG

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Hallo,

bei uns ist es so, dass uns diese Stunden als Arbeitstag gut geschrieben werden.

LG, Cinderella

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Habt ihr denn ein Arbeitszeitkonto?

Bei uns gibt es eine Absprache im Team, die für alle fair gehalten wird. Es gibt einen Dienstplan, aus dem ersichtlich ist, zu welchen Zeiten die Teammitglieder zu arbeiten haben. Pausen können sie selbstständig, aber in Absprache nehmen. Da mische ich mich nicht ein.
Jeder kann für private Angelegenheiten etc. frei bekommen und Minusstunden bzw. Überstunden verrechnen. Auch tageweise darf frei gemacht werden, sofern der Betrieb läuft und alles gewährleistet ist. Im Gegenzug möchte ich aber auch, dass Überstunden genommen werden, wenn wenig los ist oder zu tun ist. Sprich, wenn nur noch drei Kinder in der Einrichtung sind, müssen nicht 6 Erzieher im Dienst sein. Hier erwarte ich, dass man gemeinsam überlegt, wer früher Feierabend macht und Überstunden abbaut.

Bei uns klappt das super gut. Es gibt keine Diskussionen, und jeder freut sich, wenn er eher Feierabend hat. Da es sich irgendwann wieder ausgleicht und kein Lohn verloren geht, ist es auch nie ein Streitpunkt gewesen.

Wenn ich hier Mitarbeiter hätte, die mit rechtlichen Fragestellungen kämen und ihre Rechte ganz genau auslegen wollten, dann würde ich wahrscheinlich auch genauer auf die Einhaltung von deren Vertragspflichten schauen.
Sprich: Es ist es oft nicht wert, über Dinge zu diskutieren, wenn man andere Vorteile damit riskiert und am Ende vielleicht auch noch verliert... - Sich gegenseitig großzügig zeigen!

meint Sabine

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bin da ganz deiner meinung
selbst wenn 1 arbeitstag im monat fehlt
wegen den 100€ wird man kaum pleite gehen

dafür rum zu streiten macht noch nichtmal im ansatz sinn..
gibt nur böses blut
und es ist der erste der auf die abschußliste kommt
was anderes wäre bei 1-2 wochen
da würd ich dann doch mal fragen
aber würd warscheinlich auch auf 50% urlaub und 50% bezahlt die firma hinaus laufen

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Wie nötig muss man es denn haben, solche Willkür hinzunehmen?

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Also erstmal ganz lieben Dank für all eure Meinungen!

Leider ist es so, dass wir Mitarbeiter dem Chef ganz oft entgegenkommen und kleine Extras erfüllen die wir nicht erfüllen müssten.
Leider ist das einseitig.

Mal sehen ob was angesprochen wird.

Schönen Abend an euch allen!

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Das kommt wohl darauf an, was für ein Betrieb das ist und wie die momentane Auftragslage aussieht.

Selbst wenn du ein Anrecht auf Minusstunden hast, würde ich nicht darauf bestehen. Das hinterlässt einen unglaublich schlechten Eindruck bei deinem Arbeitgeber!

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"Selbst wenn du ein Anrecht auf Minusstunden hast, würde ich nicht darauf bestehen. Das hinterlässt einen unglaublich schlechten Eindruck bei deinem Arbeitgeber!"

Vielleicht sollte man noch kleine Geldgeschenke dem Chef zur Arbeit mitbringen!
Oder als gut aussehende Frau für den Chef die Beine breitmachen, wär das was?

Könnte sonst einen schlechten Eindruck beim Chef hinterlassen wenn mans nicht macht und auf sein Recht pocht, oder?

Gruß
Demy

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Ohjeohje.....