Neuer Job! Berufsverbot! Wie wird gehalt berechnet??

Hallo... Ich bin jetzt anfang der 5 woche und fange am 1.12 eine neue stelle an! Da ich in einem med. Beruf arbeite werde ich zu 99% ein Berufsverbot bekommen! Wie berechnet man dann das gehalt was ich bei BV bekomme! Wird das aus dem gehalt der letzten 3 monate berechnet oder gilt das gehalt was im neuen vertrag steht??

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Hallo,
bei einem Berufsverbot bekommst du gar kein Gehalt, da ja in einem Strafverfahren vor einem Gericht einem untersagt wurde, für eine bestimmte Zeit seinen Beruf weiter auszuüben.
http://dejure.org/gesetze/StGB/70.html

Aber das meintest du sicher nicht oder? ;-)

Gruß
Demy

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Es gilt das Gehalt der letzten 3 Monate vor Eintritt deiner Schwangerschaft, also dein altes Gehalt.

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http://www.t-online.de/eltern/familie/id_42379812/elterngeld-beantragen-so-berechnet-sich-die-hoehe-des-elterngelds.html

"Grundlage der Bemessung ist dann nicht mehr das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, sondern die Bruttoeinkünfte dieses Zeitraums"

Also nicht nur VOR sondern während der Schwangerschaft auch

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Hast Du auch einen Link zur Beantragung von Waisenrente zur Hand?

Die TE fragt, wie sich ihr Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet, von Elterngeld ist keine Rede.

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Was arbeitest Du denn das Du nicht in der Lage sein solltest zu arbeiten???

Ich frag mich echt wie ich in beiden Schwangerschaften bis zum "krank wegen Frühgeburtgefahr" arbeiten konnte und manch eine Kollegin es trotz Intensivstation sogar bis zum Mutterschutz geschafft hat #kratz

LG,
Hermiene

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Hallo,
ich war zwar nicht gefragt, gleichzeitig hätte ich aber eine Antwort.

In der Jugendhilfe gibt es z.B. recht automatisch ein Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst oder in der Pflege in Altenheimen.
Du hast anscheinend auch nicht bis zum gesetz. Mutterschutz geschafft ;-) und manch einer deiner Kolleginnen hätte vielleicht die Intensivstation umgehen können mit einem Beschäftigungsverbot.
Gruss Susanne

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das würde ich mich auch fragen.

es ist nunmal in vielen medizinischen und sozialen berufen so, dass u.a. aufgrund der ansteckungsgefahr oder der arbeit mit chemikalien etc. ein bv ausgesprochen wird. wenn das in deinem fall nciht so war - pech, da war das anscheinend sowohl dir als auch deinem ag egal.

ich glaube kaum, dass schwnagere auf der intesiv arbeiten sollten - da dürfen nicht mal kinder unter 14 jahren als besucher rein.

aber deshalb der te vorzuwerfen, es sie würde quasi einen auf "nicht-arebeiten-können" machen ist daneben.

v.

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Sei mal nicht so pessimistisch. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, Dich anderweitig mutterschutzkonform einzusetzen, bis Du in den Mutterschutz gehst.

Gruß,

W

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Hallo.
Möchtest du denn das Beschaftigungsverbot? Was machst du denn genau beruflich? Ist nicht als Kritik gemeint, es interessiert mich einfach, da ich auch im Medizinischen Bereich arbeite und bei beiden Schwangerschaften bis zum Mutterschutz gearbeitet habe, lediglich die Rufbereitschaft ging nicht mehr.

Lg Sandra

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Hallo,

Du meinst sicher ein Beschäftigungsverbot.

In welchem "medizinischen" Beruf arbeitest Du denn, dass Du Dir sicher bist ein Beschäftigungsverbot zu bekommen?

LG, Andrea

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Du bekommst dann das Gehalt, was du ohne BV bekommen würdest (inklusive Zuschläge). Entweder hast du einige Tage vorher gearbeitet, dann zählen die Tage oder es muss eben fiktiv berechnet werden!