Steuererklärung - was zählt: Rechnungsdatum oder Zahldatum??

Hallo zusammen,

bald kann ich ja wieder mit Elster die Steuererklärung machen und ich möchte bereits alle Unterlagen zurecht legen.

Nun hab ich ein kleines Problem.

Ich habe 2013 an die Gerichtskasse das Das Geld für mein Scheidungsverfahren zurückgezahlt.

Die Rechnung dafür kam im Dezember 2012, zahlen musste ich von Januar bis September 2013.

Kann ich das nun noch geltend machen, weil ich 2013 bezahlt habe, oder hätte ich die Rechnung bei der 2012 er Erkläung einreichen müssen??

Nun zahle ich seit diesem Monat die Gerichtskosten für das Verfahren des Aufenthaltsbestimmungsrecht meiner Tochter zurück. Hierbei das gleiche Spiel,

Rechnung kam im Dezember 2013.

Zahlen muss ich von jetzt an bis Mai 2015.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke

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Es gilt das Abflussprinzip, also das Datum der Zahlung.

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Jap, zumal man ja annehmen müsste das die Erklärung von 2012 schon längst gemacht wurde, da lässt sich ja im nachhinein nichts mehr dran ändern.

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Hallo,

bei de Einkommensteuererklärung gilt, wann der Betrag gezahlt bezahlt wurde.

Rechnung plus Überweisungsbeleg beilegen.

LG

Candygirl