WAS heißt Kündigungsfrist zwei Wochen in der Probezeit?

Hallo,

in dem AV steht diesen Satz:

Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits gekündigt werdem mit der Frist von zwei Wochen.

Es ist ein normaler Arbeitsvertrag den mann in einem Schreibwarengeschäft bekommt!

Wann müsste mann denn kündigen? Jederzeit? Wenn mann sich entschliesst am WE doch dort zu kündigen und mann nimmt den 3.2 gehe ich danna auch den Montag in zwei Wochen?

Ich kennne nur die Regel zum 1. oder zum 15.

Diesen Vetrag ist im Dezember geschlossen worden, Arbeitsbeginn war der 2.1

Weiter möchte ich nicht drauf eingehen, warum oder weshalb mann gehen möchte. Ich habe meine guten Gründe dazu, in verschiedener Hinsicht.

LG Josie

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Hallo,

ich würde sagen, ab Kenntnisnahme der Kündigung durch den AG, und das wird ja ein Werktag sein, gelten die 2 Wochen Kündigungsfrist.

#winke

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Huhu,

danke, also könnte ich am 3.2 die Kündigung ausstellen und ich gehe dann den Montag in zwei Wochen richtig?

Das wäre ja perfekt, müsste nicht dann bis zum 15.2 warten....

LG Josie#winke#winke

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Genau so ist das richtig. Die Kündigungstermine zum 15. bzw Ende des Monats gelten nicht für deine vertraglich vereinbarte Kündigung in der Probezeit sondern sind die gesetzlichen Fristen bei Kündigung ausserhalb der Probezeit und ist so auch rechtlich ok.

BGB §622 Absatz (3) http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

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wenn du die Kündigung heute abgibst, dann hast du in 2 Wochen an diesem Freitag deinen letzten Arbeitstag!

Ach ja Rechtfertigungen sind Fehl am Platz. Diese Kündigungsfrsist von 2 Wochen ist zum Schutz von Arbeitgeber und nehmer gedacht, dass man sich eben doch umentscheiden kann, wenn es einem aus welchen Gründen auch immer nicht gefällt!

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Die Regel die Du meinst ist 4 wochen zum 15. und zum Ende des Monats.

Die gilt dann nach der Probezeit für den AN immer, soweit der Vertrag nichts anderes regelt. Beim AG verlängern sich diese dann je nach Betriebszugehörigkeit.

Wenn Du Deine Kündigung abgibst (möglichst nachweisbar) z.B. zum nächst möglichen Termin musst du noch zwei Wochen arbeiten.

Du kannst auch zu einem bestimmten Datum kündigen. Wenn dieses allerdings weiter als zwei Wochen in der Zukunft liegt und Du keinesfalls früher aufhören willst, könnte der AG seinerseits vorher mit zwei Wochenfrist kündigen. Dann sollte man die Kündigung also nicht allzufrüh aussprechen.