Tagesmutter - wie Steuersatz berechnen

Hallo,
ich überlege eine Tätigkeit als Tagesmutter aufzunehmen.Wie kann ich denn den Steuersatz berechnen den ich ans Finanzamt zahlen müßte?
Mal angenommen ich würde 500€ nach Abzug der Betriebskostenpauschale verdienen.
Gibt es da einen Rechner oder so etwas?
Danke.

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Hallo,
über 465 Eur zu versteuerndes Einkommen musst du dich schon freiwillig krankenversichern (ca. 144€) und Rentenversichern (ca. 84€) steuer kannst du nach deinem Steuersatz berechnen, sagen wir 20% bleiben noch rund 170 € übrig, lohnt sich nicht wirklich, oder?

War selbst die letzten 3 Jahre TM

LG

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Hallo,
wir hatten gestern die Schulung für Finanzen.
Da hieß es bis 395€ nach Abzug der Steuern darf man verdienen, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Also wenn ich von 700€ die Betriebskosten abziehe, sind es ca. 475€ zu versteuerndes Einkommen.
Jetzt meine Frage:wie berechne ich meinen Steuersatz damit ich nach Abzug der Steuern nicht über die 395€ komme.
In der Schulung gehen sie von 25% aus, aber das trifft ja nicht auf jeden zu, wie bekomme ich meine persönlichen % raus?
Danke.

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Hallo!

Bist Du verheiratet? Wenn ja, lasst ihr Euch zusammen veranlagen? Dann wäre der Steuersatz auch von der Höhe der Einkünfte Deines Mannes abhängig.

Die Einkommensteuer wird von dem zu versteuernden Einkommen berechnet. Dies ermittelt sich aus den Einkünften nach Abzug z. B. von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Um Deine bzw. Eure Steuerlast zu ermitteln, kannst Du, wenn Du das zu versteuernde Einkommen ermittelt hast, diesen Rechner verwenden:
www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

Das zu versteuernde Einkommen würde ich mit einem Steuerprogramm berechnen. Zum Beispiel Elster von der Finanzverwaltung ist kostenlos. Allerdings müsstest Du da hilfsweise mit dem Programm 2013 rechnen (mit den Zahlen von 2014). Über den Steuerrechner kommst Du dann auf die Steuerlast 2014 ( wird aber wohl nicht bedeutend von 2013 abweichen).

Mein Tipp: rechne großzügig und gehe lieber von einer geringeren Steuerlast aus, wenn es darum geht, dass Du einen bestimmten Betrag nicht übersteigen möchtest. Noch besser, such Dir professionelle Hilfe und lass Dich beraten.

LG wippsteert

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Bei 500 € monatl. nach Abzug der Kosten zahlst Du überhaupt keine Einkommenssteuer.

Die Freigrenze liegt bei über 8000 € p.a.

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Leider doch.Wir sind gemeinsam veranlagt, und da sprengt mein Mann schon die Freigrenze.:-)

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Das hast Du im 1, Post aber nicht erwähnt.

Frag Einen Steuerberater, wir alle hier kennen das Einkommen Deines Mannes nicht und haben auch keine Glaskugel.