Unfall - Frage wegen selbstbehalt

Hallo

Ich weiß nicht ob es in das Forum hier passt aber ich weiß nicht wo ich genau hin soll damit

Vll kann mir trotzdem jemand helfen

Ich hatte einen kleinen Unfall beim rückwärts fahren. Hatten es auch der Versicherung gemeldet.

Wir haben Vollkasko. Das gegnerische Auto wurde bereits repariert

Wir haben unser Auto selbst repariert weil wir brauchten nur eine neue Stoßstange. Die Rechnung haben wir selbst beglichen und nicht der Versicherung gemeldet.

Wir haben 1000 Euro selbstbehalt in der Vollkasko drin. Müssen wir die trotzdem zahlen auch wenn wir die kosten für unser Auto selbst getragen haben?

Kennt sich hier jemand damit aus?leider werd ich im Internet nicht so richtig schlau.

Lg sandra

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Wenn Ihr Euren eigenen Schaden nicht von der VK habt regulieren lassen, dann müsst Ihr natürlich auch die 1000 € SB nicht zahlen.

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Nur wenn man die Versicherung in Anspruch nimmt, muss man den Selbstbehalt zahlen.

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Hallo Sandra,

Deine Frage ist zwar schon beantwortet, aber ich erläutere noch ein bißchen über das drumherum, damit der Zusammenhang vielleicht noch deutlicher wird:

Es gibt für das Auto im wesentlich zwei Versicherungsarten: Die KFZ-Haftpflichtversicherung, die für jedes Auto abgeschlossen werden muß (das ist vorgeschrieben) und eine Kaskoversicherung.

Die Haftpflichtversicherung bezahlt Schäden, die durch das versicherte Auto einem anderen (sei es nun Auto, Person oder sonstige Sache) zugefügt werden, wenn der Fahrer des versicherten Autos an dem Schaden ganz (dann wird auch voll gezahlt) oder teilweise (dann wird ein Teil gezahlt) schuld ist. Auf jeden Fall erfolgt eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Diese ist unabhängig davon, wie hoch der Schaden ist und ob man ganz oder nur teilweise schuld war. Sie bemißt sich nur danach, in welcher Schadenfreiheitsklasse man bisher war und ob dies der erste Schaden in einem Jahr war oder schon der zweite, dritte,...

Es gibt auch (seltener) Fälle, in denen keine Hochstufung erfolgt, nämlich dann wenn man einen Vertrag mit Rabattretter abgeschlossen hat und deshalb einen Schaden im Jahr "frei" hat. Das hilft einem dann aber nur, wenn man die Versicherung nicht wechselt. Außerdem kann es sein, dass man schon ewig unfallfrei gefahren ist undeine so gute Schadensfreiheitsklasse hat, dass man trotz Hochstufung noch bei den gleichen Prozenten ist, sich die Hochstufung also finanziell nicht auswirkt.

Eine Kaskoversicherung gibt es als Teilkaskoversicherung, die im wesentlichen für Glasschäden, Fahrzeugdiebstahl und Einbruch zuständig ist und als Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung zahlt einen selbstverschuldeten (sei es ganz oder teilweise selbst verschuldet) Schaden am eigenen Auto. Ob man sie in Anspruch nimmt, entscheidet man selbst. Häufig sind Kaskoversicherungen mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Das heißt, dass die Versicherung nur zahlt, wenn der Schaden höher als die Selbstbeteiligung ist und dann auch nur den um den Betrag der Selbstbeteiligung gekürzten Schaden. Bei der Vollkaskoversicherung wird man ebenfalls hochgestuft, wenn man sie in Anspruch nimmt. Auch hier gelten die möglichen oben erwähnten Ausnahmen eines Vertrags mit Rabattretter oder einer hohen SF-Klasse. Lediglich bei einer Teilkaskoversicherung gibt es keine Hochstufung. Wenn man die Kaskoversicherung nicht in Anspruch nimmt, fällt entsprechend weder die Selbstbeteiligung an, noch kommt es zu einer Hochstufung.

Und um den Exkurs noch weiter auszudehnen: Es gibt noch das sogenannte Quotenvorrecht. Hat man einen Unfall, den beide Beteiligten anteilig verschuldet haben und nimmt die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch (z.B. weil man einen hohen Schaden hat und den ganz ersetzt haben möchte und nicht nur entsprechend des Verschuldensanteils des Unfallgegners von dessen Haftpflichtversicherung), kann man von der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung seine Selbstbeteiligung, die man in der Vollkaskoversicherung hat, zurück verlangen. Das gilt aber nur bis zur Höhe des maximal von der Versicherung zu zahlenden Schadens.

Beispiel: Man hat einen Schaden von 3.000 Euro. Beide Beteiligten trifft eine Schuld von 50%. Die eigene Selbstbeteiligung liegt bei 1.000 Euro. Man bekäme also bei einer Abrechnung über die gegnerische Haftpflichtversicherung 1.500 Euro. und bliebe auf dem Rest sitzen (oder man nimmt über den Rest seine Vollkaskoversicherung in Anspruch, die die Selbstbeteiligung dann nicht mehr abziehen darf). Rechnet man zuerst über die eigene Vollkaskoversicherung ab, erhält man die vollen 1.000 Euro Selbstbeteiligung von der gegnerischen Versicherung erstattet, da dieser Betrag unter den 1.500 Euro liegt, den die gegnerische Versicherung maximal zu zahlen hat.

Beträgt der Schaden aber nur 1.500 Euro, wieder mit 50% Schuld und 1.000 Euro Selbstbeteiligung, bekäme man von der Selbstbeteiligung nur 750 Euro wieder, weil das der Maximalbetrag ist, den die gegnerische Versicherung zu zahlen hat.

Mh, das war jetzt ein ziemlich langer Exkurs ins KFZ Schadenrecht.

Ich hoffe, es hat jemanden interessiert und nicht bloß gelangweilt.

Allen ein schönes Osterfest.

Viele Grüße,

Liane

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Klasse Beitrag :)

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ich fand den Exkurs klasse. Danke dafür!