Zahnersatz Härtefall bei Freiwilliger KV

Hallo an alle.

Ich habe zwei wichtige Fragen zum Thema Freiwillige Krankenversicherung für Studenten und zur Härtefallregelung für Zahnersatz.

Zu mir: Ich bin 31 Jahre und habe mein Studium zum Sommersemester 2014 an einer Universität aufgenommen. Mein Abitur habe ich am 16. Dezember 2013 auf einem Kolleg erworben. Ich werde sehr wahrscheinlich ca. 620 Euro/Monat elternunabhängiges BAfoG bekommen. Mein BAföG-Antrag wurde jedoch noch nicht bewillig.

Jetzt ist es so. Ich wurde nach Erhalt des Abiturs für ein paar Monate Obdachlos und Einkommenslos. Jetzt, als ich das Studium am 1. April 2014 aufnahm habe ich meiner Krankenkasse (AOK) mitgeteilt, dass ich gerne weiter im Studententarif versichert sein möchte. Doch dann kam für mich der Schock. Die AOK teilte mir mit, dass ich seit dem 17. Dezember 2013 gar nicht mehr versichert bin. Das wusste ich nicht. Von 11. März 2014 bis 31. März 2014 (also 3 Wochen) habe ich ALG2 bekommen. Im Bescheid stand drinnen, dass das Jobcenter mich bei der AOK versichert. Das habe ich schwarz auf weiss. Jedoch meinte die AOK zu mir, dass dies nicht stimme. Dabei habe ich doch den ALG2-Bescheid schwarz auf weiss hier vorliegen.

Die AOK teilte mir mir mit, dass ich in die freiwillige Krankenversicherung gehen könnte. Einen Antrag, den ich ausfüllen soll, hat mir die AOK bereits schon zugeschickt. Jedoch meint die AOK, dass wenn ich mich bei denen freiwillig versichern möchte, ich meine Beiträge ab dem 17.12.2013 zahlen muss. Also dass heisst, dass ich 4 1/2 Monate rückwirkend zahlen muss.

Jetzt meine zwei Fragen

Erste Frage:
Muss ich wirklich rückwirkend ab 17. Dezember 2013 meine Beiträge in der Freiwilligen Versicherung bezahlen? Das ist enorm viel Geld für mich. Eine freiwillige Versichert kostet ja um die 140 Euro im Monat!

Meine zweite Frage:
Angenommen, ich fülle jetzt den Antrag bei der AOK für die freiwillige Versicherung aus und werde dort als "Freiwillig Versicherter" weiterversichert. Bekomme ich dann die Härtefallregelung für Zahnersatz in der freiwilligen Krankenversicherung?
Fast mein ganzes Gebiss ist seit vielen Jahre schon zerstört. Nun möchte ich mir mein Gebiss (sobald) ich wieder versichert bin sanieren lassen. Also bekomme ich dann die Regelversorgung für Zahnersatz doppelt bzw. 100% von der Krankenkasse übernommen? Es ist wirklich sehr viel an meinen Zähnen zu machen, da sehr zerstört. Gilt die Härtefallregelung für Zahnersatz in der Freiwilligen KV? Oder greift sie nur für Pflichtversicherte?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen. :)

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Mein Mann ist auch freiwillig gesetzlich versichert.
Du kannst die härtefallregelung beantragen, sprich du gehst mit dem Kostenvoranschlag zur KK und beantragst einen Zuschuss.

Wir sind zu dritt in der Versicherung, 140€ also für 3 Personen und aufgrund meiner Ausbildung stehen uns bei so Unkosten sogar doppelte Festzuschüsse zu, so das wir bei nichts dazu bezahlen müssen ausser wenns ne privatleistung ist aber da kann man mit dem Zahnarzt sprechen das er das weg lässt oder ne alternative macht die auch dann übernommen wird.
Mein Mann musste für seine kompletten Zähne nichts dazu bezahlen und ich lasse mir jetzt meine Milchzähne (mit 25) ziehen und muss ebenfalls nix dazu bezahlen.
Besser jetzt, als wenn ich später arbeiten gehe und richtig viereckig Geld dafür hinblättern muss.

zur Rückzahlung kann ich dir leider nichts sagen.

Lg

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***und ich lasse mir jetzt meine Milchzähne (mit 25) ziehen ***

Wie bitte? Oder meinst du Weisheitszähne?

Und seit wann muss man fürs Zähneziehen was dazubezahlen? #kratz

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Nein, ich meine ganz sicher die Milchzähne ;-) Die Weißheitszähne sind alle da und stören nicht.

Ich habe noch paar Milchzähne, ja mit 25 Jahren#freu.
Darunter die sind nicht angelegt, aber einer fängt jetzt an zu wackeln.

Das ziehen ist gratis, ja, ABER da bleibt ne Lücke#schmoll Also muss Ersatz her und der wird nicht bezahlt aber ich kann jetzt in der Ausbildung den doppelten Festzuschuss beantragen und zahle dann nichts mehr dazu.
Und da es nur ne Frage der Zeit ist bis die anderen auch ausfallen von den Milchzähnen lass ich alle rausholen und alle direkt ersetzen, damit alles in einem Rutsch erledigt ist und es komplett übernommen wird.
Ansonsten müsste ich, wenn die anderen noch 2 Jahre halten und ich mit der Ausbildung fertig bin dann die Zähne selbst zahlen weil ich ja genug Geld verdiene.
Also warum nicht jetzt, wo es wenigstens bezahlt wird.

Liebe Grüße

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***Erste Frage:
Muss ich wirklich rückwirkend ab 17. Dezember 2013 meine Beiträge in der Freiwilligen Versicherung bezahlen? Das ist enorm viel Geld für mich. Eine freiwillige Versichert kostet ja um die 140 Euro im Monat!***

Ja, es ist Pflicht ohne Unterbrechung KV zu sein und wenn man wieder versichert sein will muss man die Beiträge früher oder später nachzahlen. Allerdings kannst du Ratenzahlung vereinbaren. Zahlst du innerhalb von 6 Monaten zurück geht das oft ohne besonderen Antrag. Anruf genügt. Kannst du nur kleine Raten oder gar nix zahlen musst du einen Antrag stellen und deine Einkommensverhältnisse offenlegen. Dann wird deine Schuld evtl gestundet oder sogar (un)befristet niedergeschlagen.

http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/startseite/rubriken/praxisthema/2013/regelung-zu-beitragsrueckstaenden-zur-krankenversicherung.html

Frage 2 kann ich kann ich leider nicht beantworten.

Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg für deinen Neustart. #herzlich Ich war mal in einer ähnlichen Situation...