Geringfügige Beschäftigung u Krankschreibung????

Hallo,

ich habe einen Sohn -9 Monate- und gehe ab 6.Juni wieder geringfügig- 20Stunden die Woche- arbeiten im Rahmen eines sogenannten Minijobs bis 400€

Nun war mein Sohn jetzt krank und der Arzt fragte, ob ich eine Krankschreibung benötige.

Nun stellt sich die Frage wie das bei einem Minijob ist? Habe ich Anspruch auf Geld obwohl ich nicht arbeite, weil ich krank bin? Wer zahlt das? Die Kasse oder der Arbeitgeber?

Ich habe neben meinem Studium geringfügig gearbeitet und wenn ich da krank war, hatte ich eben Pech und habe kein Geld verdient!
Aber jetzt sieht die Gesamtsituation ja etwas anders aus, hab ja schließlich ein Kind zu versorgen!

Nun gut, vielleicht hat ja jemand Ahnung und kann mir helfen!

Vielen Dank !

Gruß bw

1

Auch bei einem geringfügen Job hast du Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung.

Natürlich bekommst du auch nur die Tage bezahlt an denen du ohnehin sonst arbeiten gehen würdest.

Wenn du z. B. Mo und Mi arbeitest, aber Do - So krankgeschrieben bist, bekommst du nichts. bist du aber z. B. Do - Mo krankgeschrieben, bekommst du den Mo bezahlt. Bist du von Mo - So krankgeschrieben bekommst du den Mo und Mi bezahlt.

Siehe dazu aber auch hier:
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Entgeltfortzahlung

2

<<Ich habe neben meinem Studium geringfügig gearbeitet und wenn ich da krank war, hatte ich eben Pech und habe kein Geld verdient!<<

Hier hast du dich ganz schön übers Ohr hauen lassen. Selbst da hättest du Anspruch auf dein Geld gehabt. Natürlich nur für die Tage wo du auch normalerweise hättest arbeiten müssen.

3

Hallo,

also ganz richtig ist das nicht...
Wenn DU krank bist dann kekommst du dein Gehalt bezahlt, aber wenn dein KIND krank ist und du die KIND-KRANK-AU bringst dann bekommst du bei nem 400,-€ Job nichts. Nur wenn du angemeldet bist, also auch KK bezahlst. Erkundige dich bei deiner KK, sie wird es dir sagen, so war es bei mir auch...

LG Bea