Selbstbehalt eines EHEPAARS (Kindersunterhalt)

Hallo ich hab mal eine Frage
Hat einer eine Ahnung wie der Selbstbehalt ist bei einem EHEPAAR?

Also ich hab schon mal was gehört von 1420 Eur..aber was ist wenn der mann nur 1190 verdient....

Muss er den den Unterhalt für sein nicht eheliches Kind bezahlen??

Vielleicht kennt sich ja da jemand aus..

Und bitte keine blöden antworten!!

Vielen Dank schonmal gruss Sternchen86

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Meines Wissens ist der Selbstbehalt des Mannes interessant und nicht von beiden!

Mit 1190 netto läge er da ja drüber (sind 900irgendwas - genau weiß ich die Summe nicht!)

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Hallo RUDI

Ja aber was ist wenn die Frau kein EInkommen hat dann muss der EHE MANN der frau auch unterhalt bezahlen..deswegen fragte ich wegen verheiratet!!!

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Hallo,
du bist "nachrangig", der Kindesunterhalt geht in diesem Fall vor. Was kann das Kind dafür, wenn Papa nochmal heiratet? Da hilft nur: Arbeiten gehen, selbst ist die Frau...
Liebe Grüße
Mariella

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Hallo Sternchen86...

Leider muss ich dich da enttäuschen. Ja er muss diesem Kind Unterhalt zahlen. Und zwar all das, was über seinen Selbsbehalt von 840 Euronen liegt. Denn Kindesunterhalt geht vor. Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dabei kommt es darauf an, wie alt das Kind ist. Und diese Tabelle ist schon auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt.

LG einsam_33

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Der Selbstbehalt wurde auf 890 erhöht!!

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Auszug aus dem Anhang der D-dorfer Tabelle

Anmerkungen:
1. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche
Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern
Unterhaltspflichtigen.
Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind Ab- oder Zuschläge durch Einstufung
in niedrigere/höhere Gruppen angemessen.

5. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und
sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen monatlich 890 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich
umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. #huepfDer Selbstbehalt kann angemessen erhöht
werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.#huepf
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der
Regel mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.

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Hallo Mauspapa03

Vielen vielen Dank....also seh ihe s rchtig das mein mann 890 zu leben haben muss(schön wärs)

Komischer weise hab ich bei GOOGLE mal was gefunden EHEPAAR 1420 euro selbstbehalt weil mir ja noch 560 euro angeblich zustehen!

Also müsste er bei 1100 Unterhalt bezahlen auch wenn ich leider leider noch nichts verdien..oder seh ich das falsch!