Lastschrift Kfz-Steuer vom Ex - er will nicht zahlen - kann ich das zurück buchen lassen?

Hallo

Von meinem Konto sind letzte Woche 300€ Kfz-Steuer für das Fzg. meines Ex abgebucht worden. Hab ihm das mitgeteilt aber sagt nun er kann/will nicht zahlen.

Kann ich das Geld bei der Bank zurück buchen lassen? Das Fzg. selbst ist auf ihn zugelassen nur die Steuer lief über mich und das hat er natürlich nicht ändern lassen.

Hab ich das Recht für die Rückbuchung?

Lg Cappukids

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Guten Morgen!

Das Recht, die Lastschrift zu widerrufen, hast Du auf jeden Fall. Du solltest aber auch möglichst schnell (nach Möglichkeit gleich heute) Deine Lastschrifteinzugsermächtigung bei der zuständigen Behörde (seit einigen Monaten ist das die Zollverwaltung) widerrufen.

LG wippsteert

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Hallo,

ich sehe keinen Grund, wieso du das nicht zurück gehen lassen solltest. Es ist sein Auto, auf ihn zugelassen und du bist nicht für seine finanziellen Verpflichtungen verantwortlich.

Gruß
Sassi

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alles was nicht rechtens bei dir abgebucht wird kannst du zurück gehen lassen
aber das solltest du dann auch mit der post machen die nicht für dich ist....
mit neuer adresse zurück gehen lassen.....

wenn er der halter ist muß er zahlen
es ist völlig wurscht welches konto irgendwann mal als refferenzkonto angegeben wurde
das ist sein problem er muß es ändern lassen nicht du..

das selbe bei der postadresse
du solltest dich nur hüten seine post auf zu machen..

neue adresse drauf schreiben und einfach wider im briefkasten schmeißen oder dem briefträger in die hand drücken... (ohne neues porto)
geht in der regel automatisch zurück zum absender mit der neuen adresse

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Bei jedem anderen Geschäftspartner würde ich sagen, buch einfach zurück, beim Finanzamt bin ich da aber sehr vorsichtig.
Die sperren sehr sehr schnell Konten und wenn sie nur Deins als Referenzkonto für die Kfz.-Steuer haben, würde ich den Widerruf der Lastschrift vorher mit denen abklären.

LG

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Hallo!

Um weitere Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte die TE neben dem Widerruf der Lastschrift auch möglichst schnell die Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen.

Im 1. Halbjahr 2014 wurde übrigens die Zuständigkeit für die Kfz - Steuer von der Finanz- auf die Zollverwaltung übertragen. Das Finanzamt ist also nicht mehr der richtige Ansprechpartner.

Ist es nicht so, dass die zuständige Zollbehörde die fällige Steuer nur von dem Fahrzeughalter eintreiben kann? Wenn eine Pfändung oder eine Sperrung eines Kontos im Raume stehen sollte (was m. E. aber erst nach einem Mahnverfahren gegenüber dem Fahrzeughalter geht), wäre die TE doch außen vor, sollte sie tatsächlich nicht die Fahrzeughalterin sein und die Lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen haben. Denn in dem Falle kann sie ja nicht für die Schulden einer anderen Person haftbar gemacht werden.

LG wippsteert

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Bei uns bucht weiter das Finanzamt ab und bei uns ist die Einzugsermächtigung Voraussetzung für die Kfz.-Anmeldung. Der Schuldner ist hier zwar der Ex (je nachdem, auf den das Fzg. jetzt zugelassen ist) aber die TE hat dem Lastschriftverfahren zugestimmt und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie diese Ermächtigung rückwirkend widerrufen kann...

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Wurde die Steuer lediglich von deinem Konto abgebucht?
Also heißt, er ist FZG-Halter?
In diesem Fall kannst du natürlich widersprechen! Ich würde beim Zoll kurz anrufen und den Sachverhalt schildern.
Solltest du aber FZG-Halter sein und er lediglich Versicherungsnehmer, dann wurde rechtmäßig bei dir abgebucht und du musst die Angelegenheit mit ihm klären, oder FZG zwangsstilllegen lassen. Dann wird dir die Steuer erstattet. Zum Abmelden brauchst du allerdings zumindest die Zulassungsbescheinigung Teil I.

LG

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Ja, lass es zurückbuchen.

Gruß

Manavgat

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Ja also er ist Eigentümer und Besitzer vom Auto. Steht in den Papieren drin. Mein Konto war lediglich zum Abbuchen der Steuer angegeben worden damals.
Ich hab nun das Geld zurück buchen lassen und gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufen.

Hab ihm das auch mitgeteilt und auf einmal wollte er die Bankdaten vom Zoll damit er überweisen kann und sein Auto nicht stillgelegt werden würde.