erbschaft in weißrussland / Belarus / Minsk

folgende situation
von meiner freundin der ex mann ist verstorben
der warscheinlich noch ein größeres grundstück in minsk besitzt/besaß
der ex mann hat auch immer in minsk gelebt bis zum lebensende
folglich müßte ihr gemeinsammer sohn ja eigendlich ein teil erben
(wenn ich davon aus gehe das dort ähnliche gesätze herschen wie in deutschland)

nach jetzt mitlerweile 2 monate hat er aber noch keine infos über ein erbe erhalten
und da er student ist ist eigendlich auch kein geld da für spretzielle fachanwälte (notare) die länderübergreifend arbeiten (hab übrigens auch noch keinen gefunden der sowas macht)

ich vermute auch mal das ihm bei sowas kein kostenloser rechtsbeistand zu steht

wollt ich euch mal fragen
1. kann er kostenlosen rechtsbeisand beantragen ?
2. wo findet man so spetzielle anwälte/notare die sowas in minsk abwickeln (am besten nähe bochum) ?
3. welches gericht in minsk wickelt das ganze ab und wo müsste er hin und was machen wenn er doch nach minsk fährt um das zu klären bzw welches gericht müsste er anschreiben das er exestiert... ?
4. evtl weiß ja auch einer die anteile die ihm zustehen würden ?
unseres wissens hat er nie wider geheiratet , hat aber 3 weitere kinder

ich find mit papa googel leider nur seiten die nach viel geschreibsel schreiben das man auch in deutschland erben kann und das es das anscheinend keine erbschaftsteuer gibt

MFG: EL Ceffe

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Guck mal hier, da kriegst Du bestimmt ein paar Infos:

http://www.ee-erbenermittlung.de/

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na ja wir gehen von nem erbe aus von ca 10.000€
Bei allen Nachlasswerten = Honorar 33 1/3 % zuzüglich MwSt.

da sind 3.333€ + 19% märchensteuer = 3966,27€
schon recht happich

davon mal abgesehen das die erben nur ausfindig machen
hier ist ja bekannt wo der vater zuletzt lebte etc
nur haben wir kein plan wo er sich dort melden muß um seine ansprüche zu stellen

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Die suchen nicht nur Erben, sondern haben auch Rechtspfleger, Rechtsanwälte, die sich mit dem Behördenkram auskennen, auch speziell im Ausland etc....aber war ja auch nur ein Tip!

Ohne einen Anwalt für weißrussisches Erbrecht werdet ihr eh nicht weiterkommen, weil keine weiß wie in Weißrussland vererbt wird.

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Hallo,

zu 1. schau mal hier: http://www.erbrecht-heute.de/Prozesskostenhilfe.html

zu 2. http://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php?stadt=Bochum&rechtsgebiet=Erbrecht&cityid=8393

Er soll einfach die Anwälte durchtelefonieren und nachfragen, ob sie ihm weiterhelfen können. Wenn nicht, kann er auch fragen, ob sie einen Kollegen empfehlen können, der sich auskennt. Oft arbeiten verschiedene Kanzleien zusammen und leiten Fälle weiter.

zu 3. Diese Fragen kann der Anwalt beantworten und klären.

zu 4. auch das kann ein Anwalt klären.

Fazit: Ohne Anwalt wird das wahrscheinlich nichts. Man selbst hat einfach nicht die Mittel und Kenntnisse.

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1. kann er kostenlosen rechtsbeisand beantragen ?

Das kann er beim ersten Beratungsgespräch mit dem Anwalt oder der Anwaltskammer klären.

2. wo findet man so spetzielle anwälte/notare die sowas in minsk abwickeln (am besten nähe bochum) ?

Nachfrage bei der Anwaltskammer 3. welches gericht in minsk wickelt das ganze ab und wo müsste er hin und was machen wenn er doch nach minsk fährt um das zu klären bzw welches gericht müsste er anschreiben das er exestiert... ?

Sollte der Anwalt wissen bzw. rausfinden können 4. evtl weiß ja auch einer die anteile die ihm zustehen würden ? unseres wissens hat er nie wider geheiratet , hat aber 3 weitere kinder

Wird der Anwalt wissen

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Ich würde mal ganz stark davon ausgehen, dass dort garantiert ein anderes Erbschaftsrecht herrscht, als in Deutschland.
Viel wichtiger wäre eigentlich, ob der Verblichene Deutscher, oder Weißrusse war...und notfalls - welcher Religion er angehörte.
Ohne einen Anwalt wird da nicht viel gehen. Wie gut versteht sich denn das Kind mit seinen Großeltern und seiner restlichen weißrussischen Verwandtschaft? Warum wird denn dort nicht erst einmal nachgefragt?

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meine freundin als auch ihr ex mann und ihr sohn sind gebürtige weißrussen
es gibt aber als verwandschaft quasie nur noch die letzte lebensgefährtin von ihren ex mann
und da ist genau der knackpunkt
das ist wohl eine die schon zu lebzeiten versuchte sich alles an den nagel zu reißen, deswegen verließ er sie auch wider (von ihr sind die restlichen 3 kinder) er war aber nie mit ihr verheiratet soweit wir wissen
sie hat seine daten und adresse etc..
wir gehen aber davon aus das sie die nicht weiter gibt..

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Hallo,

http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Internationales-Erbrecht-Belarus.html

http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de/category/weisrussland

Soweit ich das verstehe, kann ein Erblasser frei testieren. Gesetzliche Erben (wie Dein Sohn) gehen dann komplett leer aus, außer wenn sie noch minderjährig oder arbeitsunfähig sind.

Das würde wahrscheinlich erklären, warum er keine Mitteilung bekommen hat.

GLG

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wie oben gerade beschrieben liegt es warscheinlicher das seine daten nicht weiter gegeben wurden
so wie es sich uns dar stellt nach deutschen recht ist er ja direckter erbe mit seinen 3 weiteren halbgeschwistern

da er die doppelte staatsbügerschaft hat dürfte er auch nicht benachteiligt werden
zumindest nicht nach logischen denken

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Wer ist "er"? Mit doppelten Staatsbürgerschaften ist nichts logisch. Hat er die deutsche und die weißrussische und verstirbt in Weißrußland und vererbt dort Immobilien, dann läuft das ausschließlich nach weißrussischen Recht. Man kann sich die Staatsbürgerschaft nicht aussuchen, wenn man in einem Land ist, von dem man die Staatsbürgerschaft hat - dann zählt dort ausschließlich die des Landes.

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Hm,

haben deine Frau und der Sohn keinerlei Verwandtschaft oder Freunde oder sonstige Kontakte nach Weissrussland, die zumindest rudimentär Ahnung haben wie man seine Erbansprüche dort geltend machen kann? Oder zumimindest wie die Erbfolge und -Anteile sind? Se können doch die Sprache, gibt es im Internet keine Informationen dazu? Entschuldige wenn ich da doof frage, aber ich habe keinerlei Vorstellung davon wie und ob dort Internet als Informationsquelle geeignet ist.

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das prob ist ich kann kein wort russisch
sie kann zwar russisch kommt aber mit nem pc ned klar
und selbst wenn würden mir russische texte nicht wirklich weiter helfen ^^
verwandschaft gibts nicht mehr
und junior ist zu doof und zu faul was auf die beine zu stellen..

und da fängt der punkt an ich soll ihn treten damit er sich nicht übergehen lässt
weiterhin will man ja anwäte etc die später von der erbmasse bezahlt werden vermeiden zumal die kosten schnell mal doppelt so groß werden wie innerhalb deutschlands
schließlich soll vom erbe ja auch was übrig bleiben

am liebsten würd ich mit dem sohnemann ne woche nach russland fahren und alles vor ort klären was warscheinlich auch das sinnvollste wäre
aber wenn ich mit dem da runter fahre und mich drauf verlasse das er die infos holt weiß ich jetzt schon das , das nix wird (traurig aber war)
deswegen will ich nach möglichkeit vorher infos haben welche ämter da zuständig sind
evtl kann man ja auch schon im vorfeld einiges telefonisch klären das man da unten kein spießrutenlauf hat (schließlich ist das nicht deutschland die haben da andere vorstellungen wie was zu laufen hat, und die haben zeit aber unsere zeit wäre begrenzt)

geldmäßig wären das ca 300€ spritt und schlafen könnten wir in der schrebergarten hütte die meine freundin da noch besitzt
die kosten würden dann wenn man bedenkt das jedes schriftstück erst noch beglaubigt werden muß (kostet ca 30-40€ pro schriftstück)
+ das die anwäte später von der erbmasse bezahlt werden und warscheinlich andere teurere kosten berechnen
ne ganz andere kosten & nutzen rechnung
und gleichzeitig kann ich mal nach dem rechten schauen & evtl kleinigkeiten an der gartenlaube reparieren (ist eigendlich verpachtet dürfen sie aber nutzen)

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***und da fängt der punkt an ich soll ihn treten damit er sich nicht übergehen lässt***

Dann trete ihn doch! Im Moment nimmst du ihm ja nur alles ab!

Es geht doch jetzt eh erstmal nur um die Frage: "Wo muss ich mich hinwenden um meine Erbansprüche anzumelden?", oder nicht? Klar, wenn man zu faul ist sich wenigstens ein bisschen zu kümmern (Sohn) und das andere Leute machen lassen möchte, dann kostet diese Dienstleistung eben Geld. Prozesskostenbeihilfe ist aber für sowas sicherlich nicht gedacht.

Ich verstehe zudem nicht ganz warum du dich mit deiner Frau nicht an den Rechner setzt und gemeinsam recherchierst... oder kann sie kein Deutsch?

Oder sie könnte doch, wenn sie schon keine privaten Kontakte mehr hat, auch die Ämter in Minsk durchtelefonien, oder nicht?

Hier findest du rudimentäre Infos und unten ein RA den man wohl anrufen kann... hast du das mal versucht? http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de/category/weisrussland

Wenn der Sohn so gar keine Lust hat sich zu kümmern, dann WILL er vielleicht gar nichts von seinem Erzeuger erben, und da er erwachsen ist, denke ich, muss er es selbst entscheiden. Es ist ja letztendlich sein Geld.

Ansonsten kannst du es ja auch mal auf der Weißrussischen Botschaft probieren, oder vielleicht findest du hier Ansprechpartner:
http://www.belaruspartner.de/index/vereine.htm

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http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Internationales-Erbrecht-Belarus.html