Oma verkauft Haus was darf sie mit dem Geld machen?

Hallo ihr Lieben,

unsere Omi ist seit einem Jahr im Pflegeheim und da wir selber unser Eigenheim haben und keiner mehr ihr Haus nutzt, möchte sie es nun verkaufen.

Ihren Pflegeplatz kann sie auch wenn es mal zur Pflegestufe 3 kommt ganz locker bezahlen.
Nun stellt sich uns die Frage was sie mit ihrem Geld alles machen darf? Blöde Frage ich weiss aber bei unserem Staat würde es mich nicht wundern wenn es da auch wieder Klauseln gibt.

Es gibt eine Enkelin (nie Kontakt), wo man einfach nur weiss das es sie irgendwo gibt. Der Pflichtteil wird ja von dem berechnet was beim Tod an Vermögen noch da ist. Sie möchte uns das Geld nicht schenken oder irgendwas. Aber nehmen wir mal an die Oma stirbt in 6 Jahren was MUSS dann von dem Geld noch da sein? Gibt es da Vorschriften in Bezug auf die Erbmasse? Muss sie alles was sie von dem Geld kauft belegen?

Ich meine es klingt zwar dumm aber wenn sie auf gut deutsch gesagt das Geld zum Fenster rausschmeißt und es kommt in ein paar Jahren zum Tode können dann trotzdem noch Erbansprüche gemacht werden auf das Geld vom Hausverkauf?

Ich hoffe ihr blickt durch!

LG

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Solange eure Omi noch im Vollbesitz ihrer gestigen Kräfte ist, kann sie mit dem Geld machen, was sie will. Sie muss nicht sparen, damit die Enkel etwas erben können.

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Hi,

Deine Oma kann bis zu Ihrem Tod mit ihrem Vermögen tun und lassen was sie will, wenn sie für den Pflegeplatz nicht auf staatliche Gelder angewiesen ist (wie Du schreibst, kann sie es ja problemlos alleine finanzieren).

Müsste sie staatliche Unterstützung bekommen, dann wird dafür erstmal das eigene Vermögen genutzt und erst, wenn das aufgebraucht ist, springt der Staat ein.

Deine Oma kann also ihr Vermögen/den Verkaufserlös auch in den Gulli werfen - da kröht kein Hahn nach. Und wenn sie irgendwann mal stirbt, dann wird eben nur noch das vererbt, was da ist - im schlimmsten Falle - nichts...

Meine Oma starb sehr früh an Krebs, aber vorher löste sie eine Lebensversicherung auf und reiste 6 Wochen durch Spanien. Das war immer ihr Traum gewesen. Meine Eltern haben sie darin bestärkt, denn es war klar, es wird die einzige und letzte Urlaubsreise sein. Meine beiden Onkel waren weniger entspannt... sie hatten Angst um ihr Erbe und haben Vorwürfe gemacht. Allerdings war meine Oma Herr ihrer Sinne und es war ihr Geld, was sie nun nicht auf die andere Seite mitnehmen konnte - und damit konnte und durfte sie selbstverständlich machen was sie wollte!

LG
Kim

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Wenn Sie verkauft (zum angemessenen Preis also keine versteckte Teilschenkung) gibts keine Probleme da kann Sie tun und lassen was Sie will mit dem Geld ;-)

Nur bei Schenkungen ist aufzupassen da kann 10 Jahre rückwirkend ab Tod nachgeprüft werden bei Berechnung von Pflichtteilansprüchen:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil_09.html

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/

#winke

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Wie lässt sich so eine schenkung eigendlich nachweisen? Ich meine es gibt ja da keine belege oder sowas...

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So etwas macht man natürlich bei einem Notar wasserdicht.

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Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Also das Haus wird defintiv an Fremde verkauft. Aber unsere Oma ist eben auch darauf eingestellt ihr Leben zu leben, was sie von unserer Seite aus auch tun soll.
Wir hatten bloß ein bissl Bedenken, dass wenn sie jetzt stirbt und das Geld weg ist, dass vielleicht die "Enkelin" sagen kann ey Leute hier war ein Haus wo ist das Geld und wir am Ende noch irgendwas an sie zahlen müssen. Man weiss doch wenns ums Geld geht...#kratz

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Hallo,

Deine Oma wohnt im Pflegeheim und kann auch bei Pflegestufe drei die Heim- und Nebenkosten aus Ihrer Rente bestreiten? Dann ist sie sehr gut aufgestellt (ist bei unserer Mutter genauso - ich kenne die Kosten also).

Aber wie Deine Großmutter im Heim lebend den Verkaufserlös eines Hause (ca. 100.000-400.000€ je nach Haus) durchbringen sollte ist mir schleierhaft...

Kann sie denn noch in den Urlaub fahren? Möchte sie sich noch ein Fahrzeug kaufen? Nur durch Friseur, Nagelpflege und neue Kleidung wird das Geld wohl nicht auszugeben sein.

Schenkungen sind innerhalb von 10 Jahren rückwirkend noch "Erbmasse".

Ob Verkauferlöse aus ehemals selbstgenutzten Immobilien irgendwie versteuert werden müssen, weiss ich nicht - würde mich aber interessieren, da unser Elternhaus ebenfalls irgendwann verkauft werden muss.

LG Andrea

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Ja bei Pflegestufe 3 hätte sie eine Zuzahlung von 1200 €. Das kann sie wie gesagt selber bestreiten.

Wir rechnen mit einem Verkaufserlös des Hauses von 40.000 - 50.000 €.

Was sie mit dem Geld alles anstellen will weiss ich nicht deswegen habe ich ja hier diesen Thread eröffnet, ob irgendjemand danach fragen wird wo das Geld geblieben ist?!

Deine Vorrednerinnen haben geschrieben, dass sie mit ihrem Geld machen kann was sie will somit könnte sie das ganze Geld auch in den Müll werfen und niemand würde es interessieren. Du schreibst, dass das es nachvollziehbar sein muss was sie mit ihrem Geld angestellt hat.

Was stimmt denn nun?
Hier geht es nicht um Schenkung der Gesamtsumme. Sicherlich würde sie uns zu Geburtstagen ect auch mal was geben. Oder unserer Tochter aufs Sparbuch aber nicht ansatzweise die Gesamtsumme.

LG

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Achso und wie sieht das mit dem Finanzamt und so aus? Wir wollen ja alles ordentlich machen. Das muss doch versteuert werden oder? Wo muss man so ein Erlös vom Verkauf überall angeben?
Denn die sind doch die ersten die sich Fragen wo das Geld ist oder?
Muss das Geld auf dem Konto bleiben?

LG

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Deine Oma wird keine Spekulationssteuer zahlen müssen, somit wird nach dem Verkauf auch nichts versteuert.

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Hallo

Was kostet bei euch Stufe 3? Bei uns sind das 3900 pro MONAT. Wie lange kann deine Oma das finanzieren?

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Bei uns hat man bei Pflegestufe 3 eine Zuzahlung von 1200 €. Die andere Hälfte zahlt ja die Pflegekasse.

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Ja, ok. Das stimmt. Wenn sie das lange genug zahlen kann, kann sie ruhig verkaufen und mit dem Geld machen, was sie will.

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Hallo

Seid ihr mit der Oma verwandt? Weil du schreibst, es gibt da eine Enkelin? Bist du keine?

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Mein Mann ist Enkel. Da habe ich mich blöd ausgedrückt.
Kennen tut die andere Enkelin keiner, man weiss eben bloß dass sie existiert

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Mein Mann ist ihr Enkel. Für mich ist es aber wie meine eigenen Omi, daher habe ich mich warscheinlich blöd ausgedrückt.
Die andere Enkelin kennt niemand man weiss eben bloß, dass sie existiert.

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Hallo,

ich nehme mal an, dass ihr Mann nicht mehr lebt?

Dann müsste man das Testament kennen. Ist es ein gemeinschaftliches Testament, in dem auch Nacherben bestimmt sind, dann ist sie in ihren Handlungen eingeschränkt.

Gibt es das nicht, kann sie sich mit dem Geld noch einen schönen Lenz machen.

GLG

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Ihr Mann ist verstorben.

Im Testament steht, dass sich Oma und Opa erstmal gegenseitig als Erben einsetzen und wenn der letzte von beiden verstirbt mein Mann Alleinerbe ist.

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Hallo,

dann darf sie mit dem Geld nicht machen, was sie will.

Es ist auch die Frage, ob sie dann das Haus verkaufen darf.

Fragt mal einen Anwalt für Erbrecht.

GLG

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Was die Oma zu Lebzeiten mit dem Geld macht, kann Euch allen herzlich egal sein. Ich würde vielleicht hinterfragen, ob etwas für die Beerdigung im Falle des Falles zurückgelegt wurde und dann würde ich ihr raten, das Geld so richtig schön auf den Schlamm zu hauen, das hat sie sich in dem Alter einfach verdient.

Das alles versuche ich meinen Großeltern einzureden, sie sollen noch was machen mit dem Geld, sie müssen doch nicht sparen, damit wir erben....und sie tun es, ab und an, aber sie gönnen sich etwas und das ist viel schöner mit anzusehen, als die Kohle, die dann irgendwann im Raum steht, wenn beide tot sind :-(

LG

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Eben so sehen wir es ja auch. Wir möchten das sie sich von dem Geld Dinge ermöglicht was sie sonst nicht gemacht hätte. Aber wir waren halt alle ängstlich, dass nach ihrem Sterben "fremde" ankommen die irgendwo in der Erbfolge berücksichitgt werden und Geld haben wollen was nicht mehr da ist. Und wir am Ende noch zahlen müssen...
Aber wenn ich jetzt hier Beiträge lese, dass sie das Haus garnicht verkaufen darf eventuell und nicht frei über ihr Geld verfügen darf dann waren unsere Bedenken ja garnicht so unbegründet.

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"Aber wenn ich jetzt hier Beiträge lese, dass sie das Haus garnicht verkaufen darf eventuell und nicht frei über ihr Geld verfügen darf dann waren unsere Bedenken ja garnicht so unbegründet. "

Das beträfe doch aber nur Deinen Mann...

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