Arbeitgeber lehnt Beschäftigung während der Elternzeit ab?!

Hallo,

hätte da mal eine Frage: nach der Geburt meines Sohnes am 17.04.2014 habe ich mich bei meinem Arbeitgeber gemeldet und mitgeteilt, dass ich Elternzeit nehme bis zum 16.04.2016, jedoch beabsichtige in der Elternzeit, d.h. nach ca. einem Jahr wieder zu arbeiten unter der Voraussetzung, dass die Betreuung meines Sohns gewährleistet ist. Die Kita kann mir jedoch verbindlich erst Ende des Jahres sagen, ob ich einen Platz im Mai 2015 bekomme. Das hab ich meinem Chef so mitgeteilt, woraufhin er jetzt, um "Planungssicherheit" zu haben, mir ne Mail schickt, dass die Firma davon absieht, mich nächstes Jahr in der Elternzeit zu beschäftigen. Meine Frage jetzt: wenn ich die Zusage der Kita bekäme Ende des Jahres, dürfte ich dann drauf bestehen, meine Stelle wieder anzutreten?

LG
Zelda

1

Wann hast du die Elternzeit angemeldet und hast du darin gleich die Elternzeit beantragt?
Wenn du das fristgerecht gemacht hast (frühestens war die Frist am 24.4.) zu Ende und er jetzt erst abgelehnt hat und das auch nicht schriftlich aus dringenden betrieblichen Gründen, dann ist die Ablehnung eh hinfällig und du kannst die Stelle dann nächstes Jahr einklagen, wenn er sie dir dann nicht freiwillig gibt!

4

Also es ist so: Ich habe vor der Schwangerschaft bereits "nur" Teilzeit gearbeitet und war da noch in Elternzeit, die eigentlich bis zum 19.07.2014 gedauert hätte. Den Antrag auf Elternzeit habe ich rechtzeitig gestellt (22.04.2014), nur dachte ich, dass ich, wie vorher, nach einem Jahr Elternzeit die Arbeit wieder aufnehmen kann unter den genannten Voraussetzungen. Nun ist es so, dass der Arbeitsanfall in der Abteilung extrem hoch ist, weshalb eine Vertretung für mich eingestellt werden soll. Die Wahrscheinlichkeit, jemanden zu finden, der mich bis Mai 2015 vertritt, ist natürlich nicht so hoch, wie wenn die Stelle bis April 2016 befristet ist. Zudem sollen "die Kollegen kurzfristig Entlastung erfahren" (Zitat Chef) und deshalb könne man nicht so lange warten. Die Elternzeit an sich hatte ich genehmigt bekommen bis 16.April 2016. War das einigermaßen verständlich?!#schwitz

Danke schon mal im voraus.

LG
Zelda

5

Nein, das beantwortet keinesfalls die Frage, ob du Teilzeit mit beantragt hast oder nicht. Und wenn du das beantragt hast und dein AG nicht abgelehnt hast, dann hast du einen Anspruch darauf und er kann nicht mehr ablehnen. Dann muss er die Vertretung so einstellen, wie du nicht da bist, damit danach für dich Platz ist!

weitere Kommentare laden
2

Mmh, ich verstehe es nicht so ganz: Wolltest Du einen Antrag auf 'Teilzeit in Elternzeit' stellen oder Deine Vollzeitarbeitsstelle wieder antreten? Bei ersterem braucht Dein Chef (sofern mehr als 15 Beschäftigte in der Firma arbeiten) gute Gründe zur Ablehnung, zweiteres würde eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit bedeuten und der muss Dein Chef zustimmen. Da braucht es - soweit ich weiss - keiner Begründung, wenn er es nicht tut.

Was mir aber gerade auffällt: Wenn man bereits vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat und während der Elternzeit genau diese wieder aufnehmen möchte: Kann das dann auch als Teilzeit in Elternzeit laufen? Weiss das jemand?

Grüsse
BiDi

3

" Kann das dann auch als Teilzeit in Elternzeit laufen? Weiss das jemand?"
Ja, kann es:

§15, Absatz 5:
"Unberührt bleibt das Recht, sowohl die vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit unverändert während der Elternzeit fortzusetzen, soweit Absatz 4 beachtet ist, als auch nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit vereinbart war."