Sperrfrist Arbeitslosengeld bei Jobwechsel

Hallo zusammen!

Ich hätte mal eine Frage an euch.

Folgende Situtation:

Ich habe im Mai nach der Insolvenz meines alten Arbeitgebers eine neue Stelle angetreten (Probezeit: 6 Monate). Vereinbart wurde, das ich in den ersten zwei Monaten in einer Niederlassung in Karlsruhe eingearbeitet werde und dann dauerhaft in Frankfurt meinen Arbeitsplatz haben werde. Nun hat mich mein Arbeitgeber seit August in ein Projekt gesteckt, welches es notwendig macht, dass ich dauerhaft in Berlin arbeite (was mein Arbeitsvertrag auch so zulässt). Da ich die Wochenpendlerrei nur sehr schwer familär abbilden kann (Kinderbetreuung, da Frau auch arbeiten geht), überlege ich die Stelle zu wechseln. Von einer anderen Firma wurde mir eine neue Stelle ab dem 01.01.2015 angeboten.

Nun ist es so, dass ich während der Probezeit (also bis Ende Oktober) eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende habe und nach der Probezeit (ab 01.11.2014) eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende habe. Wie man jetzt sieht, komme ich mit den Kündigungsfristen also nicht auf einen unterbrechungsfreien Start in der neuen Firma zum 01.01.2015.

Nun habe ich mir überlegt, dass ich meine jetzige Stelle spätmöglichst in der Probezeit kündige und somit am 30.11.2014 dort meinen letzten Tag hätte. Somit wäre ich einen Monat arbeitslos. Jetzt treibt mich natürlich das Thema "Sperrzeit" für den Bezug von Arbeitslosengeld umher.

Ich habe bei Google einige Sonderfälle gefunden, bei denen es keine Sperrzeit trotz eigener Kündigung gibt. Hat jemand Erfahrung damit, bzw. kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich in meinem Fall mit einer Sperrfrist rechnen muss oder irgendwie drum herrum komme.

Eine Bitte noch: Bitte keine Kommentare wie "Überbrücke doch die Zeit mit deinen Ersparnissen" oder "Abzocker". Mir wäre es am liebsten wenn es anders gehen würde, was aber leider nicht der Fall ist.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!

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was würde denn dagegen sprechen JETZT die kündigung zu schreiben (oder spätestens zum 30.9.) und zum 31.12.2014 zu kündigen?

Eine kündigungsfrist heißt ja nicht, daß man nicht vorher kündigen darf, sondern daß DANACH keine kündigung zum zeitpunkt xx mehr möglich ist.

Du hättest damit sowohl die kondition wä#hrend der probezeit (in der die kündigung ausgestellt wird) als auch die kondition nach der probezeit (für die die kündigung gilt) erfüllt- nämlich MINDESENS sowohl einen monat als auch MINDESENS 3 monate zum qaurtalsende hin..

ich könnte mir nicht vorstellen, warum das nicht so hinhauen könnte...

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Ohne Absprache mit dem AG ist das aber riskant. Dieser könnte nämlich in der Probezeit sagen... "Nein, wenn du jetzt kündigst brauchst du in 4 Wochen nicht mehr kommen!"

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auch wieder wahr...
das wäre ein risiko ist, richtig.. hmm schwierig

dann würd ich wohl mal ne beratung beim arbeitsamt in anspruch nehmen, vielleicht haben di ne idee...

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Hi,

also egal was du hier für Erfahrungen mitgeteilt bekommst... Sie werden dir nicht viel helfen. Solche Entscheidungen sind nämlich immer abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter des Arbeitsamts.

Frag doch dort einfach mal nach! Die werden dich sicher beraten und wenn es so sein sollte, das du ohne Sperrfrist nicht auskommst, dann sprich mit deinem AG!
Spiel mit offenen Karten und sag was Sache ist! Wenn du einen einigermaßen fairen AG hast, wirst du mit Ihnen einig. Man kann ja jederzeit auch einen anderslautenden Aufhebungsvertrag vereinbaren.

LG