Kindesunterhalt kürzen?

Hallo,
versuche nochmal eine frage zu stellen ohne das ich eins auf's Dach bekomme.
Wieviel kann mein Ex Mann mir vom Kindesunterhalt kürzen?
Und zwar, meine Tochter knapp 18 (November) macht eine Ausbildung und bekommt 522,82€ Netto. Mein Sohn ist im 2. Lehrjahr und bekommt 420€ netto ausgezahlt. Mein Son 14 ist noch in der Schule. Bekomme das Kindergeld,ok. Von meinem Ex bekomme ich 790€ Unterhalt, er verdient ca 2300€ Netto. Für die Tochter bekomme ich 277€ Unterhalt, für den 2. Sohn 241€

und den 3. Sohn 271€,

so steht es jedenfalls auf dem Dauerauftrag.

Vielen dank im vorraus !!
vg Monika

1

vergessen: klar, wenn sie ende November 18 wird, steht ihr das Geld ja zu, ich wollte das jetzt nur wissen weil er eben die Tochter angeschrieben hat,wieviel Geld sie raus bekommt und da er letzt schon gesagt hat, wenn sie ihr Geld bekommt,will er "trastig" kürzen.

9

Hallo

Das kann er auch vor dem 18 Geburtstag. Auch bei deinem Sohn. Sie verdienen selber Geld und können sich damit selber unterhalten. Und ab 18 steht deiner Tochter das Kindergeld auch zu. Somit hat sie 522+184 Euro, da muss er keinen Unterhalt mehr zahlen.
Und auch für deinen Sohn wird er nicht mehr oder nur sehr wenig zahlen müssen. Er verdient auch Geld. im übrigen hätte er ab Ausbildungsbeginn den Unterhalt schon kürzen können.

2

Natürlich wird das Ausbildungsentgelt mit angerechnet. Der Kindesunterhalt ist ja auch nicht dein Geld, sondern das Geld für das Kind. Ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Das Geld des Vaters wird also eigentlich direkt an das Kind überwiesen. Wie du das dann mit deiner Tochter dealst, weil sie sicher noch bei dir wohnt und du die Kosten hast, ist deine Sache. Nicht umsonst gibt es das Kostgeld während der Lehrjahre.

Allerdings zahlt er derzeit irgendwie sehr wenig. Ich kenne natürlich die genauen Umstände nicht, aber er zahlt weniger als den Mindestunterhalt. 277€ für ein 17-jähriges Kind ohne Berücksichtigung irgendwelcher Einkünfte ist weit unter dem Mindestunterhalt. So einfach eine "drastische" Kürzung wird es also nicht geben. Die älteste Tochter wird zwar sicher weniger Unterhalt bekommen, aber da er bisher ja nicht in der Lage war den Mindestunterhalt zu zahlen, wird das dadurch freie Geld auf die anderen Kinder verteilt zur Deckung deren Unterhalts.

Lass dich unbedingt beraten und den Unterhalt mal richtig durchrechnen!

3

Die Tochter hat ein Nettoeinkommen von 577 Euro, da wird es drastisch nix mehr geben. Selbst wenn die Tochter außer Haus wohnen würde kämen nur knapp 100 Euro zustande, die a) auf die Eltern zu verteilen wären und b) nachrangig wären, weil sie nicht mehr privilegiert ist (4. Rang, Selbstbehalt 1200 Euro) und die minderjährigen Geschwister Vorrang haben.

Außerdem wird das Einkommen der Kinder bereits vor Volljährigkeit angerechnet, wenn auch nur hälftig.

LG

4

Sorry, 522 Euro. Vertippt.

weitere Kommentare laden
7

Hallo,

ich würde den Unterhalt generell neu berechnen lassen. Bei einem Einkommen bis 2.300 Euro müsste er jetzt für Kind 1 und 2 jeweils 377 Euro bezahlen und für Kind 3 374 Euro (das ist der Zahlbetrag, bei dem Kindergeld schon abgezogen ist). Allerdings wird das Ausbildungsgehalt meiner Meinung nach auch schon unter 18 mit berechnet. Aber genau ausrechnen kann dir das ein Anwalt. Ab 18 muss deine Tochter den Unterhalt sowieso selbst geltend machen.

LG bluehorse

13

Das wird auch bei nicht Volljährigen angerechnet. Sie wird weniger bekommen als bisher.

Denke, das sie für die beiden älteren nichts mehr bekommt.
Nur für den kleinen noch

10

Hallo, also ersteinmal ist es mmerkwürdig das er bei 2300€ netto "nur" 790€ Unterhalt (dies ist ja nicht der Mindestunterhalt). Dann hat die Tochter mit Volljährigkeit keinen Anspruch mehr, da Sie solange Sie selbst genug Einkommen hat. Der Sohn müsste einen Anspruch von 377€ haben, (falls Stufe 3 zutreffend). 420€-90€Werbungskosten geteilt durch 2 sind 165€. Bleiben 212€ Anspruch. Der Jüngste müsste dann 377€ bekommen. Also 589€ insgesammt.

Das müsste so in etwa hinhauen, hoffe ich.

11

"Bleiben 212€ Anspruch. Der Jüngste müsste dann 377€ bekommen. Also 589€ insgesammt."

374€ nicht 377. Also 586€

12

Hallo

Ich kann mir kaum vorstellen, das er bei dem Einkommen noch Unterhaltsanspruch hat.

weitere Kommentare laden