Elternzeit vorbei! Was Jetzt?

Guten Morgen! Ich weiß nicht weiter....

Und zwar Ist jetzt bald meine Elternzeit vorbei.
Ich bin in der Ausbildung möchte die jedoch nicht zu Ende machen.

Ich möchte erst mal wieder Arbeiten, da ich eine schon habe und ich auch so gut was finde, Jedoch ist meine kleine erst 7 Monate alt und ich möchte gerne noch etwas zu Hause bleiben....

Wäre es möglich noch vorrübergehend etwas zu beantragen, denn ich habe nur 8 Monate Elterngeld beantragt und hätte jetzt nur das Kindergeld zum Leben.

Es muss doch noch zuschüsse geben und wo beantrage ich was? Kenne mich überhaupt nicht mit Ämtern aus!

Vielen Dank schon mal und liebe grüße :-D

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Hi,
wenn Ihr in einer Ehe änlichen Gemeinschaft lebt, ist es doch klar. Der Partner kommt für Dich und Dein Kind auf.

Willst Du ihm nicht auf der Tasche liegen und Dein eigenes Geld haben, bekommst Du "Taschengeld" vom Partner. Bekam meine Mutter, ab 1966, da kam mein Bruder auf die Welt. 50 DM nur für sich, ansonsten gab es ein Haushaltsbuch, wo alles eingetragen wurde.

Gehst an Dein Sparbuch.
Kommt das Kind in die Krippe und Du gehst arbeiten.

Kinder kosten einen Haufen Geld. Beim 1. Kind hat mich das auch 5.000,-- € vom Sparbuch gekostet, die 2 Jahre daheim zu bleiben. Beim 2. bin ich nach 11. Monaten wieder arbeiten gegangen.

Das Leben ist kein Ponyhof.

Gruß Claudia

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Meine Meinung: Mach deine Ausbildung zu Ende, damit du deinem Kind und auch dir ein solides Grundgerüst aufbauen kannst.

In den Tag leben ist in den allermeisten Fällen etwas, was sich im "Alter" rächt.

Schlecht bezahlte Jobbereien, miese Arbeitszeiten und wenig Perspektiven. Von der schlechten Rente später einmal abgesehen.

Wird vermutlich nicht das sein, was du hören willst, aber meine Meinung hierzu.

Ansonsten sind sicherlich Jobcenter, Arbeitsamt und Co. gute Anlaufstellen.

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Mein Kind hat ja ein Gerüst, wie schon beschrieben habe ich schon eine Ausbildung und das is Praktisch nur ne Weiterbildung und ich möchte erst mal Arbeiten, ich kann es jederzeit wieder anfragen. Meine Frage ist ja von wem ich Geld bekomme bis ich mein Kind ca mit 1 Untergebracht habe! Und mein Job ist nicht schlecht Bezahlt, du hast da was falsch verstanden. oder bei dir ist 1600 Netto schlechte bazahlung :D das weiß man nicht

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Dein Post liest sich, als würdest du dich angegriffen fühlen. Das war gar nicht meine Intention.

Für mich IST 1600,- netto schlecht bezahlt, gerade wenn man davon ausgeht, dass du Steuerklasse 2 hast!?

Hilft dir aber nicht weiter.

Ich für meinen Teil denke, dass du diese Zusatzausbildung wohl nicht ohne Grund angefangen hast. ICH für meinen Teil würde alsodiese Geschichte zu Ende bringen.

In erster Linie ist der Vater deines Kindes dir (euch) zu Unterhalt verpflichtet.

Wie es ausschaut mit ALG 2 oder ALG 1 weiß ich nicht, gerade wenn du ohne triftigen Grund deine Ausbildung beendest.

DAS wissen hier besser Menschen die sich damit auskennen (Sachbearbeiter Jobcenter und Co.)

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Guten Morgen

Mach deine Ausbildung zu Ende, dann hast du was in der Hand. Ohne Ausbildung mit Kind wirst du es später schwer haben. Vor allem nochmal eine Ausbildung zu finden.
Auch verdient man als ungelernte nicht die Welt.

Zuersteinmal ist er KV zuständig für euren Lebensunterhalt zuständig.

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Ich habe wie oben beschrieben schon eine Ausbildung und ohne diese jetzt werde ich es nicht Schwer haben! Ich möchte doch nur wissen wo ich Geld vorrübergehend beantragen kann da mein Elterngeld schon gezahlt würde! xD und ich Elternzeit verlängert habe

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Du hast doch noch Anspruch auf Elterngeld, danach auf 150 Euro Betreuungsgeld, wenn das Kind zu Hause ist und ihr habt beide Anspruch auf Unterhalt, im Zweifelsfall auch als Unterhaltsvorschuss.

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Was ist denn mit den restlichen 4-6 MOnaten Elterngeld passiert?

Und vor allem was hast du vor mit deiner Ausbildung, kannst du dort evtl. die Elternzeit verlängern?

Das scheint mir nämlich das größere Problem, wenn nämlich noch kein anderer das Elterngeld bezogen hat, dann kannst du dies natürlich noch tun, das geht problemlos!

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beantrage die restlichen Monate ELterngeld.

Verlängere Deine Elternzeit nochmal um ein Jahr und mache dann die Ausbildung fertig.

In diesem Übergangsjahr kannst Du ja Jobben. -- Aber vom Amt kriegst Du nichts, ausser du meldest Dich arbeitslos und akzeptierst mit Kind die DInge, die das Arbeitsamt dann mit Dir vorhat... --- die allermieseste Idee meiner Meinung nach.

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Da liegt der Knackpunkt:
"Verlängere Deine Elternzeit nochmal um ein Jahr und mache dann die Ausbildung fertig." Das geht nur, wenn der AG damit einverstanden ist.

Und das:
"In diesem Übergangsjahr kannst Du ja Jobben"
Geht zusätzlich dann auch nur, wenn er zustimmt!

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Noch einmal für die, die glauben ich bin Jung und Naiv, breche Ausbildung hab, beziehe wie andere Jahre lang Geld vom Amt!

Nein!!!

Ich habe einen guten Job! Gut Bezahlt! die Aus/Weiterbildung kann ich immer noch machen!

Jedoch habe ich mein Elterngeld nur bis nov. Beantragt!
Meine Elternzeit schon verlängert beim Arbeitgeber bis April 2015
Nun ist aber doch mein Elterngeld aufgebraucht?!?!?! Da ich es doch schon bis Nov. Bekomm

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Immer locker durch die Hose....

Du hast einen AG?

Du willst die Ausbildung abbrechen?

Du hast die Elternzeit schon verlängert, weil du beim Kind bleiben willst?

Tja, dann bekommst du ....lass mich kurz überlegen.

NIX!

Unterhalt fürs Kind und evtl dich. DAs gibts.

Ansonsten kannst du Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen.

ALG1 und 2? Vergiss es. Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Und nun ist es an dir zu rechnen, ob das hinhaut oder nicht.

PS: Mal ein wenig höflicher, sonst vergisst die Meute hier vermutlich auch schnell die gute Kinderstube.

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Wenn du die Elternzeit verlängert hast, was hat dich bisher daran gehindert das Elterngeld zu verlängern? Hast du das alleinige Sorgerecht? Bist Alleinerziehend? Dann kannst du auf 14 Monate verlängern und das ohne Begründung.
Danach hilft nur Unterhalt verlangen oder arbeiten!

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Dir stehen Mutterschutzgeld nach der Geburt und dann Elterngeld zu. Wir kennen doch deinen Elterngeldbescheid nicht. In der Regel endet das Elterngeld dann, wenn du es dir nicht auf zwei Jahre aufteilen lässt in etwa mit dem 1. Geburtstag des Kindes. Aber nicht nach 8 Monaten. Davon, dass man Elterngeld auch nur für 8 Monate beantragen kann, habe ich noch nicht gehört.

Wie auch immer. Wenn dein Elterngeld endet und du aber noch in Elternzeit sein willst, wirst du kein Geld bekommen. ALG kannst du nicht bekommen, da du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Ob du eine Weiterbildung machst oder nicht ist deine Sache.

Also wirst du entweder wieder arbeiten gehen müssen oder aber auf eigenes Einkommen verzichten müssen.

Wenn dein Mann nicht so schlecht verdient, werdet ihr höchstwahrscheinlich keine Zuschläge wie ergänzendes ALG II oder Kindergeldzuschlag erhalten.

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"Wenn dein Elterngeld endet und du aber noch in Elternzeit sein willst, wirst du kein Geld bekommen."
Warum nicht? Sie kann evtl. Elterngeld verlängern oder Betreuungsgeld erhalten ;)

Und beantragen kann man viel beim Elterngeld:
Bezug zwischen 2 und 14 Monaten, Auszahlung entsprechend zwischen 2 und 24 Monaten ;)

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"ALG kannst du nicht bekommen, da du in einem Arbeitsverhältnis stehst."

Das ist nicht richtig. Sie könnte trotzdem ALG 1 beantragen, aber sie muss auch arbeiten wollen, daran scheiterts bei ihr mit dem ALG.

lg, verena