ALG1 oder 2, darf man dann nicht in den Urlaub???

Hy, hab gerade in einem anderen Forum gelesen, das man wenn man ALG1 oder 2 bezieht nicht in den Urlaub fahren darf. Ist da was dran???

Klar das man bei ALG1 beim Arbeitsamt Bescheid sagen muss, weil die einen ja vermitteln wollen und man in der Woche ja nicht da ist. Aber darf es einem verboten werden?Rede nicht von einem Mallorca Urlaub oder so ,sondern einfach nur ein Urlaub in dem man innerhalb von Deutschland seine Verwandten besuchen fährt!
Und was geht es das Jobcenter an ob man mal verreist?

Vielleicht weiß ja hier einer Bescheid!

LG Talinna

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Bei ALG I hast du einen Rechtsanspruch auf 3 Wochen Urlaub im Jahr. Diesen musst du dir vorher aber genehmigen lassen.

Bei ALG II hat man keinen Rechtsanspruch auf Urlaub. Allerdings genehmigen die in der Regel aber auch maximal 3 Wochen Urlaub im Jahr. Also sofern in der Zeit des Urlaubs kein Jobangebot, keine Maßnahme, keine Termine anliegen. Aber wie gesagt auch dieser muss vorher genehmigt werden. Der Sachbearbeiter kann einen Urlaub aber auch ablehnen.

In der Regel genehmigen die nur kurzfristig. Frühestens eine Woche vor Urlaubsantritt sagen die einem ob man fahren darf oder nicht. Sollte man eine Genehmigung bekommen, dann sollte man sich dies schriftlich geben lassen. Es ist schon öfter vor gekommen, dass Leute eine Genehmigung mündlich bekommen habe und der Sachbearbeiter während des Urlaubes Termine schickte und nachher dem ALG II - Empfänger das ALG II gestrichen wurde für die Zeit, weil er zum Termin nicht erscheinte und angeblich ohne Genehmigung in Urlaub gefahren ist. In dem Fall zu beweisen, dass man eine Genehmigung hatte ist sehr schwer. Also immer alles schriftlich geben lassen.

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"Und was geht es das Jobcenter an ob man mal verreist? "

Das hat nichts mit "angehen" zu tun, sondern mit der Tatsache, dass Du erreichbar sein musst.

Den Rest hat meine Vorschreiberin schon erläutert.

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Hy, danke für eure raschen Antworten!

Dann kann ich es wohl vergessen zu meiner Familie zu fahren!Ich bin im Erziehungsurlaub und wir beziehen ergänzend ALG2, da ein Einkommen nicht reicht. Die bei uns im Jobcenter sind nicht mal in der Lage meinen Antrag korrekt zu bearbeiten, geschweige denn korrekte Informationen zu geben usw. Wie sollen die das mit so einem Antrag hinkriegen :-( ......

Von wem muss sowas denn genehmigt werden?Meine mir noch nie zu Gesicht gekommene Integrations#bladame ist nie erreichbar und wieder mal für eine Woche weg..

Na ja, egal, kann nicht verstehen wie man von ALG gut oder gerne leben kann... #augen

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Ich denke mal, wenn Du im Erziehungsurlaub bist, dann bist Du eh nicht in der Vermittlung und dann ist es mit dem Besuch bei den Verwandten ja wohl gar kein Problem. Bei uns genehmigt das der sog. pAp, der persönliche Ansprechpartner, einfach mal hingehen und nachfragen.

Gruß
Christine

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Hy, danke!Ich werde es versuchen, leider ist die Dame mal wieder nicht im Hause, aber vielleicht ist ja irgendwer da, der berechtigt ist. :-(

Muss gestehen, das ich so langsam echt verzweifle in dem Laden.....Na ja, sehr lange Geschichte und ich bin froh, wenn ich nicht mehr abhängig bin!

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"Und was geht es das Jobcenter an ob man mal verreist? "

VERDAMMT VIEL - Schließlich bekommst Du von denen Dein Geld!

Wenn Du einer Arbeit nachgehst, kannst Du auch nicht sagen: Was geht das meinen Chef an, mach ich halt blau und fahre weg.

Denk mal drüber nach!

Wenn Du persönlich vorsprichst und es anmeldest, wird wohl kaum ein Sachbearbeiter es verbieten!

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Jupp Rudi,

da gibt es Nichts hinzuzufügen!!!!


Katy

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Hi Talinna,

aber natürlich kannst du in Urlaub fahren !

Stell einfach einen Antrag auf "nichtbezahlten" Urlaub!

Denn in der Zeit wo du im Urlaub bist erfüllst du automatisch nicht mehr die Pflichten die ein Arbeitsloser hat ;-) Sicherlich ist es kein Problem für dich in der Zeit mit Erziehungsgeld und Kindergeld auszukommen, denn ALG2 bekommst du für die *Urlaubszeit* nicht!

Du hast doch so schon ständig bezahlten Urlaub!

wt

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Wer den Urlaub genehmigt bekommt, bekommt für die Zeit ganz normal ALG II weiter.

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Es bekommt aber keiner genehmigt :-)

wt

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hallo da musst du das beantragen.Und die müssen auch zustimmen.Das problem an der sache ist du musst verfügbar sein.Und wenn du verreist bist bist du ja nicht verfügbar.Und wenn zufällig in der Zeit eine Arbeitsstelle frei wird und du da anfangen könntest bist aber nicht.Bist du weiterhin arbeitslos.

Und das zweite problem ist auch.Wenn du einfach weg fährst und die dir in der zeit einen brif schicken.Das du da hoch kommen musst und du nicht hinkommst gibts erst einmal eine Sperre.Glaube ich.Und dan auch einbischen prozent für 3 monate weniger.Wieviel das ist keine Ahnung