450 euro job und feiertage, wer kennt sich aus?

Guten morgen zusammen,

ich habe eine kurze Frage, wir 450 Euro Kräfte in unserer Praxis müssen seit diesem Jahr in einer Liste aufschreiben wann wir wie lange gearbeitet haben um für eventuelle Überprüfungen unsere Stunden nachweisen zu können.
Jetzt zu meiner Frage: Ich arbeite jede Woche Mittwoch und Donnerstag, Mittwoch einen halben, Donnerstags einen ganzen Tag. Im Januar war es ja jetzt so, das der 01.01. ein Donnerstag war - also eigentlich ein normaler Arbeitstag für mich, aber eben ein gesetzlicher Feiertag an dem ich NICHT gearbeitet habe.

Schreibe ich diesen Tag jetzt mit auf meine Liste?

Nicht falsch verstehen, mir ergeben sich aus dem ganzen weder Vor oder Nachteile (eher meinem Chef, denn wenn ich ihn aufschreibe,habe ich ein paar Stunden zuviel auf meinem Zettel stehen), ich bekomme trotzdem meinen Lohn wie gehabt und vom urlaub wird es mir auch nicht abgezogen.

Ich möchte nur gerne wissen, wie ein gesetzlicher Feiertag in der Regel bewertet wird. Es gibt dieses Jahr noch ein paar Feiertage die auf meinen Arbeitstag fallen :-)

Wäre toll wenn mir da jemand helfen kann,

danke

Alexandra

1

Hallo,

wenn ein Feiertag auf deinen Arbeitstag fallen, schreibst du ganz normal deine Stunden auf.

Gruß
Claudia

2

Danke für die schnelle Antwort!

3

Also bei uns ist es vertraglich so geregelt, dass wir nur die Stunden bezahlt bekommen, die wir da sind. Das heißt, an Feiertagen gibt es keine Stunden, es werden auch keine abgezogen.. :-)

4

das ist bei uns anders. wir bekommen 450 euro, inkl. bezahlter urlaub (13 tage) + 1 tag sonderurlaub den wir nehmen können wann wir wollen (geburtstagsgeschenk). und wir bekommen eben das gehalt, egal ob feiertag oder nicht. eben so wie bei einem teilzeit oder vollzeitjob. deshalb werfen sich gerade seit dem 01.01. für meine kollegin und mich einige fragen auf - und auch über chefs kopf kreist ein grosses fragezeichen ;-)

der arme muss uns jetzt 1 stunde pro woche weniger arbeiten lassen - und er will nicht wirklich (ohne uns geht schliesslich die welt unter....)

lg

5

Dann werdet Ihr - vertraglich geregelt - abgezockt.
Feiertage, die auf reguläre regelmäßige Arbeitstage fallen, müssen natürlich bezahlt werden.

Grüße,

Andrea

weitere Kommentare laden