Kind muß abgeholt werden - Überstunden?

Hallo!
Der Kindergarten meines Kindes rief letztens an, dass mein Kind wegen gesundheitlicher Problemevorzeitig abgeholt werden muss.

Da war der halbe Arbeitstag schon rum.
Das Kind wurde dann auch krank geschrieben.
Nun sagte mir unsere Sekretärin, dass man in diesem Fall die schon geleisteten Stunden als Überstunden anrechnen darf.
Finde aber darauf nirgendwo eine Antwort im Netz!
Was ist nun richtig?
(Hinweis: arbeite im öffentlicher Dienst)
Danke schon einmal für eure Hilfe!

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Keine Ahnung, wie es im ÖD geregelt ist aber im realen Leben läuft das selbstverständlich nicht so.
Du wirst vom AG für die Zeit freigestellt, die Du Dein krankes Kind betreuen mußt, in Eurem Fall war es glücklicherweise kein ganzer Tag und Dein AG bezahlt Dich für die geleistete Zeit. Die KV springt dann nur für die tatsächlich nicht geleisteten Stunden und den dadurch entstandenen finanziellen Schaden ein.

Gruß,

W

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wie kommst du drauf dass das im realen leben nicht auch so laufen kann? war bei mir immer so als ich noch in der privatwirtschaft war, jetzt im öd weiss ich es noch nicht;-)

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Weil man nicht für nicht entgangenen Verdienst Geld von der Krankenversicherung bekommen kann. Die Stunden, die sie anwesend war, hat der AG zu vergüten.

Gruß,

W

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Hallo,

du willst also für den Tag doppelt Stunden kassieren (einmal über die Krankenkasse und dann noch Überstunden dazu) .... Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, nein, das ist nicht zulässig :-) Aber was es vielleicht so alles gibt.

Ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse oder in eurer Personalabteilung an, wie das gehandhabt wird.

VG
B

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Hallo,

bei uns (ebenfalls öD) ist es in solchen Fällen so geregelt, dass die Arbeitszeit bis zur Sollarbeitszeit gutgeschrieben wird, der Tag aber als unbezahlter Freistellungstag gilt, da die Krankenkasse Kinderkrankengeld zahlt.

Lg Tuppes

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Hi,

es kommt drauf an wie oft Dein Kind krank ist und ob Du mit den Krankentagen im Jahr hin kommst, ansonsten kann die Überstundenanrechnung eine gute Alternative sein, ansatt Kinderkrankentage zu nehmen.

LG
Lisa