Hallo!
Der Kindergarten meines Kindes rief letztens an, dass mein Kind wegen gesundheitlicher Problemevorzeitig abgeholt werden muss.
Da war der halbe Arbeitstag schon rum.
Das Kind wurde dann auch krank geschrieben.
Nun sagte mir unsere Sekretärin, dass man in diesem Fall die schon geleisteten Stunden als Überstunden anrechnen darf.
Finde aber darauf nirgendwo eine Antwort im Netz!
Was ist nun richtig?
(Hinweis: arbeite im öffentlicher Dienst)
Danke schon einmal für eure Hilfe!
Kind muß abgeholt werden - Überstunden?
Hallo,
du willst also für den Tag doppelt Stunden kassieren (einmal über die Krankenkasse und dann noch Überstunden dazu) .... Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, nein, das ist nicht zulässig Aber was es vielleicht so alles gibt.
Ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse oder in eurer Personalabteilung an, wie das gehandhabt wird.
VG
B
Hallo,
bei uns (ebenfalls öD) ist es in solchen Fällen so geregelt, dass die Arbeitszeit bis zur Sollarbeitszeit gutgeschrieben wird, der Tag aber als unbezahlter Freistellungstag gilt, da die Krankenkasse Kinderkrankengeld zahlt.
Lg Tuppes
Hi,
es kommt drauf an wie oft Dein Kind krank ist und ob Du mit den Krankentagen im Jahr hin kommst, ansonsten kann die Überstundenanrechnung eine gute Alternative sein, ansatt Kinderkrankentage zu nehmen.
LG
Lisa