Beamtin NRW Sonderurlaub Kind

Eine Frage.... wieviele Kinderkrankheitstage ( Sonderurlaub) hat ein Beamter im Jahr pro Kind? Ich lese immer was von 4... hatte aber in meiner bisherigen Dienststelle 10 Tage bekommen.
Wer weiß es genau und kann mir dazu rechtliche Grundlagen nennen?
Ich danke Euch #ole

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4 sind glaub ich das Minimum nach der Sonderurlaubsverordnung. Die jeweilige Dienststelle kann aber mehr festlegen. Bei uns sind es 8,5 (Bundesbehörde).

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Hallo,

in § 33 FrUrlV NRW wird der Urlaub aus persönlichen Anlässen (Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge) geregelt. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 6 FrUrlV sind das bei der Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren 4 Arbeitstage.

Es gibt aber noch die weitergehende Regelung in § 33 Abs. 1 Satz 7 FrUrlV, nach der bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren "Urlaub bis zum Umfang der in § 45 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für eine Freistellung von der Arbeitsleistung jeweils vorgesehenen Arbeitstage gewährt werden" kann, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen und mit der Besoldung die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V nicht überschritten wird.

Demnach also wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern max. 10 Arbeitstage je Kind pro Jahr, bzw. 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden...

Da es sich hierbei um eine Kann-Vorschrift handelt, liegt die Entscheidung darüber also im Eremessen der Dienststelle.

Gruß
l-w-t1511

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Oh je..muss ich da besonders nett sein , um die 10 Tage zu bekommen was? ????

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Hat sich denn dein Einkommen verändert? Evtl. liegst du nun einfach über der Grenze. Bei uns war das keine Einzelfallentscheidung, sondern war einzig und allein von der Höhe des Einkommens abhängig.

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Bei uns sind es zur Zeit 7 Tage, bei schwerer Erkrankung des Kindes 12 Tage.

Frag mal beim Personalrat nach.

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Ich bin auch in NRW und bei mir sind es 10 Tage. Bei uns im Kollegium kursierten unter den Müttern völlig verschiedene Informationen. Eben 4 oder 10 Tage. Wir haben dann unsere Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen drauf angesetzt, denn immerhin geht es ja um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie hat sich beim VBE und dem Schulamt erkundigt und hat von beiden Stellen die Information 10 Tage pro Kind erhalten. Wenn ein bestimmtes Einkommen nämlich nicht überschritten wird, sind die Beamtinnen diesbezüglich den angestellten Lehrerinnen gleich zu stellen. Den entsprechenden Paragraphen hab ich grad nicht parat, aber bei VBE oder GEW wirst du beim googlen was dazu finden!

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Bei mir (Landesbeamtin NRW) sind es 10 Tage

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Bei mir (Staatsbeamtin Bayern) sind es 10 Tage. Das geht danach, wie hoch das Einkommen ist und das richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung. Ich weiß jetzt allerdings nicht aus dem Stand, wie Zuschläge u.ä. berechnet werden. Das wissen aber die Personaler.

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Huhu,

ich bin Landesbeamtin in Nds und wir bekommen insgesamt 10 Tage pro Elternteil (nicht pro Kind). 4 Tage direkt, dann 3 Tage Zeitausgleich / Urlaub nehmen und dann gibts die restlichen 6 Tage.

Ggf. einfach mal beim Personalrat fragen. :-)

#winke

LG erdbeerchen