Mutterschaftsgeld im 2. Jahr Elternzeit

Hallo!

Ich weiß, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beenden muss um Mutterschaftsgeld zu erhalten. Wir planen eine weitere Schwangerschaft, wenn alles so klappt, wie wir uns das vorstellen, würde der Mutterschutz in das zweite Elternzeitjahr meines zweiten Kindes fallen. Da ich in den Schwangerschaften immer BV erhielt, galten für meine Elterngeldberechnungen immer meine drei Gehälter - ein Vollzeitjob, ein Teilzeitjob sowie ein Minijob. Bei allen drei Arbeitgebern habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt bis 4. August 2016.

Bekäme ich im Falle einer erneuten Schwangerschaft mit Mutterschutzfrist im zweiten Elternzeitjahr das Mutterschaftsgeld aller drei Arbeitgeber? Also wie in den ersten beiden SSen?

Hab ich es richtig im Kopf, dass für die neue (dritte) Elterngeldberechnung nur die Monate mit 0 Euro Einkommen berechnet werden, die nach dem 4. August 2015 (also Ende des Elterngeldbezugs) bis zum neuen Mutterschutz liegen?

Kann man die Dauer der Elternzeit verkürzen?

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(Zu früh abgeschickt - sorry...)
Zu der Verkürzung der Elternzeit: Wäre es möglich, nur beim Vollzeitjob die Elternzeit zu verkürzen auf ein Jahr, danach bis zum erneuten Mutterschutz zu arbeiten bzw Resturlaub zu nehmen aber die Elternzeit in den beiden anderen Jobs wie beantragt und genehmigt bei zwei Jahren zu belassen? So hätte ich keine 0 Euro Monate bei der Berechnung des Elterngeldes...

Freue mich über Eure Antworten!

Liebe Grüße, monchichi85

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"Ich weiß, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beenden muss um Mutterschaftsgeld zu erhalten. "
Das ist falsch, Mutterschaftsgeld erhältst du eh, nur den AG-Zuschuss gibt es nur, wenn die Elternzeit beendet ist.

"Bekäme ich im Falle einer erneuten Schwangerschaft mit Mutterschutzfrist im zweiten Elternzeitjahr das Mutterschaftsgeld aller drei Arbeitgeber? Also wie in den ersten beiden SSen?"
Wie gesagt, Mutterschaftsgeld gibt's von der KK, 13 Euro täglich, aber ja, wenn du überall die Elternzeit beendest zu Beginn des Mutterschutzes gibt es überall den AG-Zuschuss.

"Hab ich es richtig im Kopf, dass für die neue (dritte) Elterngeldberechnung nur die Monate mit 0 Euro Einkommen berechnet werden, die nach dem 4. August 2015 (also Ende des Elterngeldbezugs) bis zum neuen Mutterschutz liegen?"
Ja, alles ab September bis zum letzten vollen Monat vor dem Mutterschutzbeginn zählt dann mit 0 Euro.

"Kann man die Dauer der Elternzeit verkürzen? "
Nur mit Zustimmung der AG. Aber man kann ja auch in Elternzeit arbeiten!

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Danke für Deine Antwort!

Im 2. Elternzeitjahr darf ich aber auch "nur" maximal 30 Stunden arbeiten, oder? Somit würde der AG-Zuschuss auch geringer ausfallen beim Mutterschaftsgeld. Deswegen spiele ich mit dem Gedanken, im Vollzeitjob die Elternzeit vorzeitig zu beenden um Vollzeit zu arbeiten, bei meinem Teilzeit und Minijob aber an den 2 Jahren Elternzeit nichts zu verändern...

Natürlich ändert sich im dem Fall auch die Höhe des Elterngeldes, ich müsste das mal konkret durchrechnen...
Danke Dir und einen schönen Tag!

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"Im 2. Elternzeitjahr darf ich aber auch "nur" maximal 30 Stunden arbeiten, oder?"
Ja.
"Somit würde der AG-Zuschuss auch geringer ausfallen beim Mutterschaftsgeld."
Nein, denn zum Eintreten in die Schutzfrist kannst und solltest du die Elternzeit beenden (einzige Ausnahme ohne Zustimmung des AGs) und bekommst damit in allen Jobs deinen vollen AG-Zuschuss als ob du alle drei Jobs voll vorher ausgeübt hättest.

Lediglich die Höhe des Elterngeldes wird davon berührt.

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