Kinderbetreuungszuschlag und Oma als Tagesmutter

Hallo Leute!
Vielleicht kennt sich jemand aus.
Ich bin aktuell mit unserem ersten Kind schwanger und ich dachte es ist höchste Zeit im Hinsicht auf Kinder und Steuern sich mal zu informieren.
Nun habe ich mir das tolle Buch "Steuertips" von KONZ gekauft.
Da habe ich das erste Mal von dem Kinderbetreuungszuschlag vom Arbeitgeber gehört. So wie ich es verstehe kann man das Gehalt nicht umwandeln lassen. Der Arbeitgeber muss es also zusätzlich bezahlen.
Da im Juni eine Gehaltserhöhung ansteht, wollte ich meinen Chef fragen ob er die Erhöhung als Betreuungszuschlag zahlen kann.
Da unser Kind nicht ab Geburt zur Tagesmutter soll, überlege ich meine Mutter als Tagesmutter anzumelden. Weiß aber nicht was ich da beachten oder bezahlen muss und lohnt sich das ganze überhaupt.
Ich danke schonmal für Antworten!

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Soweit ich weiß, braucht man bestimmte Voraussetzungen (Kurse beim Jugendamt o.ä.), um offiziell Tagesmutter sein zu dürfen. Unentgeltlich darf die Oma natürlich immer aufpassen.

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Also, soweit bin schon. Oma darf auch als Tagesmutter bezahlt werden. (Damit man die Beteuungskosten geltend machen kann) Sie muss nicht für das Jugendamt Tagesmutter auch für andere sein.

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Soweit ich weiss, gibt es da zwei Varianten:
a) Deine Mutter betreut Dein Kind bei Dir zuhause. Dann ist sie sowas wie eine Kinderfrau, Du kannst Sie als Minijobberin oder als sozialversicherungspflichtige Angestellte anmelden.
b) Deine Mutter betreut Dein Kind bei sich zuhause. Wenn sie dies mehr als 15 Stunden / Woche, länger als 3 Monate tut (stimmt das noch so?), gilt sie als selbstständige Tagesmutter und braucht eine Tagespflegeerlaubnis und geeignete Versicherungen.

In beiden Fällen kannst Du die Kosten steuerlich geltend machen (bzw. den Kinderbetreuungszuschlag dazu verwenden), Deine Mutter hingegen muss ihre Einnahmen beim Finanzamt angeben und u.U. ihrerseits versteuern.

Ich wurde sehr, sehr sorgfältig rechnen, ob Du mit einer stinknormalen Gehaltserhöhung und einer Oma, die ihr Kind kostenlos als Oma betreut, nicht besser fährst.

Grüsse
BiDi

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Das Gute daran ist, dass mein Chef für dieses Geld keine Sozialabgaben zahlt. Sodass die Gehaltserhöhung so höher ausfallen kann und ich das Geld zu 2/3 oder 4000€ absetzen kann.
Man muss es aber wirklich gut durchrechnen. Deshalb frag ich hier nach, ob das jemand so macht....
Wenn das Kind in Kindergarten geht oder tatsächlich zu einer Tagesmutter, dann ist es eine super Lösung und lohnt sich in jedem Fall. Meine Idee war es vorher schon zu nutzen indem ich meine Mutter anmelde.... Aber da muss man sich echt auskennen. Und da hab ich hier auf Tipps gehofft.

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"Sodass die Gehaltserhöhung so höher ausfallen kann und ich das Geld zu 2/3 oder 4000€ absetzen kann."
Da geht was durcheinander, wenn du das Geld als Betreuungskostenzuschuss erhältst, dann kannst du nur das, was übrig bleibt (bei uns gar nicht z.B.) absetzen.

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Deine Mutter kann ihn für den steuerfreien Betreuungszuschuss bei euch zu Hause als Tagesmutter betreuen, dass darf der AG den bis zu den gezahlten Betreuungskosten (inklusive Verpflegung) zahlen.

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Wie muss sie dann bei uns angemeldet werden? Muss ich dann für sie Sozialabgaben zahlen? Oder bis zu welchem Betrag darf ich meine Mutter anmelden ohne dass ich Sozialabgaben zahlen muss?

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Sie darf gar nicht bei euch angemeldet werden, sie muss sich wenn anmelden, denn sie muss ja dein Kind bei sich betreuen.