Elternzeit Teilzeit nachträglich ändern ?

Hallo zusammen

Ich erkläre kurz unsere Situation.

Wir haben einen Sohn 2 Jahre alt. Meine Frau hat ein Jahr lang nach Geburt Elternzeit genommen und anschließend ist sie Teilzeit (unter 30 Stunden) wieder im Beruf arbeiten gegangen.

Wir haben dies jedoch aufgrund von Unwissenheit nicht offiziell die Teilzeit in der Elternzeit gemacht sondern einfach so.

Jetzt ist Kind Nr. 2 geplant. Wenn ich mich richtig informiert habe, würde sich das Mutterschaftsgeld und die Berechnung des Elterngeldes nach den letzten Gehältern richten?

Wenn meine Frau also in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hätte, das Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes ?
Und so nun von den letzten Teilzeitgehältern ?

Nun meine eigentliche Frage:

Kann man auch nachträglich das vergangene (das zweite Lebensjahr des Kleinen) als Elternzeit angeben (wo?) ? Und so dann ggfs. ein höheres Mutterschaftsgeld / Elterngeld zu erhalten?

Gearbeitet hat sie Teilzeit (unter 30 Stunden). Es ändert sich also nichts. Nur die Tatsache, dass es einfache Teilzeit oder Teilzeit in der Elternzeit ist.

Ich hoffe ich habe es verständlich erklärt. Vl. gibt es ja hier im Forum fachkundige Leute ;-)

LG

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Ich muss vielleicht noch dazu sagen, dass die Chefin meiner Frau sehr Arbeitnehmerfreundlich ist und zustimmen würde, wenn es zulässig und machbar ist,

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Hallo!
Ich fange ab August wieder zu arbeiten an, nach einem Jahr Elternzeit. Eigentlich wollte ich Teilzeit in Elternzeit beantragen, jedoch habe ich noch so viel Resturlaub, dass ich monatelang als Teilzeitbeschäftigte zu Hause sitzen würde. Deswegen werde ich nun zweieinhalb Monate Vollzeit angestellt und werde dann auf Teilzeit "reduzieren". Auf meine Nachfrage im Personalbüro, ob ich denn jetzt Nachteile hätte weil ich so ja meine Elternzeit vorzeitig beende und nicht Teilzeit in Elternzeit arbeite meinte die Dame, nein, ich hätte keine Nachteile.

Ich weiß, dass der besondere Kündigungsschutz nicht mehr besteht, was aber in meinem Fall "unwichtig" ist. Zur Elterngeldberechnung fürs zweite Kind: Es werden grundsätzlich die letzten 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz zur Berechnung herangezogen, egal, ob Teilzeit oder Teilzeit in Elternzeit.

Mutterschutzgeld: Die These, dass mir als in Teilzeit in Elternzeit Beschäftigte der Arbeitgeberzuschuss von meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Geburt des ersten Kindes zusteht, stimmt laut meiner Personalabteilung nicht. Denn ich habe schließlich im der Elternzeit gearbeitet, deswegen gelten die letzten 12 Wochen vor neuem Mutterschutz. Hätte ich/würde ich das nächste Kind in der Elternzeit bekommen ohne Teilzeit in Elternzeit gearbeitet zu haben, würde sich der Arbeitgeberzuschuss aus dem Gehalt meines letzten Gehaltes - also Vollzeit - berechnen.

Ich hoffe, ich habe nicht zu wirr geschrieben und meine Personalabteilung hat mir richtige Informationen gegeben.

Alles Gute, monchichi85

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"Auf meine Nachfrage im Personalbüro, ob ich denn jetzt Nachteile hätte weil ich so ja meine Elternzeit vorzeitig beende und nicht Teilzeit in Elternzeit arbeite meinte die Dame, nein, ich hätte keine Nachteile."
Das wollte mir die Dame bei uns in der Personalstelle auch weiß machen, dass es keinen Unterschied gibt und das stimmt leider überhaupt nicht:

1. hast du nur in Elternzeit Kündigungsschutz
2. kannst du nur in Elternzeit diese zum Mutterschutz beenden und den Vollzeit-AG-Zuschuss erhalten
3. hast du viel kürzere Fristen zur Reduzierung der Stunden

Das sind für mich deutliche Unterschiede und ich würde das an deiner Stelle auch nicht so machen und mich darauf berufen, wenn der AG nun sagt, du hättest dich für die ersten zwei Jahre festlegen müssen (womit er rechtlich Recht hat), dass die Personalstelle das dir eindeutig falsch erklärt hat und du damit einen klaren Nachteil durch ihre Fehlinformationen hast!

"Mutterschutzgeld: Die These, dass mir als in Teilzeit in Elternzeit Beschäftigte der Arbeitgeberzuschuss von meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Geburt des ersten Kindes zusteht, stimmt laut meiner Personalabteilung nicht. "
Tut sie nur nicht, wenn du nun keine Elternzeit nimmst, mit Elternzeit wäre sie natürlich korrekt gewesen, denn du hättest die Elternzeit zum Mutterschutz beenden und somit gilt der Vollzeitvertrag.

Man sieht wieder, deine Personalstelle hatte leider von Tuten und Blasen keine Ahnung!

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Da hat man dich um (vermutlich) viel Geld gebracht, solltet ihr ein zweites Kind planen (mit welchem du in Mutterschutz gehen würdest, bevor die Elternzeit geendet hätte, wenn du sie genommen hättest...puh versteht man das?)

Du hättest dann beim zweiten Kind die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes beenden können und dein Mutterschaftsgeld auf Grundlage des vorherigen Vollzeitgehalts bekommen. Natürlich geht das auch wenn man Teilzeit in Elternzeit arbeitet (genau das ist z.B. bei mir der Grund, weshalb ich das dritte Jahr nun doch dran gehängt habe, ist doch recht viel Geld wenn man eh in diesem Zeitraum ein weiteres Kind plant...)

LG

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Das ist so nicht richtig. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld sind immer 12 Monate vor dem Mutterschutz. Nur Monate mit Elterngeldbezug und Mutterschaftsgeld werden übersprungen und mit Monaten davor ersetzt. Daher ist es hier egal ob die Teilzeittätigkeit in der Elternzeit oder nicht war. Einziger Vorteil wenn deine Frau bis zum neuen Mutterschutz in Elternzeit ist dürfte sie diese dann zum neuen Mutterschutz beenden und der Vollzeitvertrag würde für das Mutterschutzgeld zur Berechnung gelten. Wenn der Arbeitgeber da mitmacht könnt ihr euch aber auch so über eine Befristung der Teilzeit bis zum neuen Mutterschutz einigen. Am Elterngeld ändert sich damit aber nichts.

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"Wenn meine Frau also in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hätte, das Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes ? Und so nun von den letzten Teilzeitgehältern ?"
Nein, da bist du falsch informiert, es zählen die aktuell gültigen Gehälter bzw. die 12 Monate vor dem Mutterschutz beim Elterngeld, egal ob Elternzeit oder nicht.

Einziger Unterscheid wäre, wenn sie Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hätte, dass sie die Elternzeit zum Mutterschutz beenden könnte und dann den vollen AG-Zuschuss erhalten würde.

Aber ich vermutet, dass dies auch noch in soweit geht, dass sie ab dem 2. Geburtstag noch mal bis zum 3. Geburtstag (oder bis zum 4. wenn der AG einverstanden ist) Elternzeit nehmen kann und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten und entsprechend dann beenden.
Wobei bei einer schnellen Folge ich persönlich nur das eine Jahr nehmen würde und das 3. auf Zeiten nach dem 3. Geburtstag (ohne bestimmten Zeitpunkt) übertragen lassen würde.

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Danke schon mal für eure Antworten.

Ich erweitere meine Frage mal.

Berufbedingt müssen wir umziehen ! Somit wird meine Frau auch nicht mehr lange bei dieser Arbeitgeberin arbeiten. Das weiß diese schon.

Nach zwei Aborten in den letzten Monaten arbeiten wir weiter an dem 2. Kind.

Da der Kinderwunsch nun mit Umzug etc zusammen kommt. Folgende Idee:

Meine Frau kündigt nun nicht, sondern geht nochmal für 2-3 Monate in unbezahlte Elternzeit. Optimal, sie wird schwanger, bekommt ein Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elterngeld ...

Das Gehalt beim Beschäftigungsverbot richtet sich ja nach den letzten 3 Monatsgehältern. Wie wird unbezahlte Elternzeit mit eingerechnet ?

danke

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Sie würde beim BV dann nach dem Vertrag bezahlt oder nach dem, was jemand mit ähnlichen Aufgaben usw. erhält.

Aber warum sollte sie gleich ein BV erhalten?
Das finde ich eine gefährliche Planung.

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sie arbeit in der infektionolgie. da muss sie dann raus. das sieht die chefin auch so,

also ich denke wir werden mal mit der chefin sprechen ob sie das mit macht. dann ziehen wir um, sie geht in elternzeit und fiktiv würde sie nach der elternzeit wieder kommen, dann jedoch ins bv rutschen.