Weihnachtsgeld während Elternzeit

Hallo Liebe Experten,

ich habe eins Frage bezüglich meinem Weihnachtsgeld. Mein AG bezahlt ein halbes Monatsgehalt Weihnachtsgeld. Nun werde ich voraussichtlich ab 22. September im Mutterschutz sein und danach ein Jahr Elternzeit nehmen.

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass greif des Erziehungsurlaubes ", so mindert sich der Anspruch um eine tägliche Kürzungsrate von 1/60". Verstehe ich das richtig, dass Arbeitstag, den ich dann im Jahr 2015 in Elternzeit bin, 1/60 vom Weihnachtsgeld gekürzt wird? Das würde ja dann bedeuten, dass ich nichts bekomme, oder? Denn es sind ja mehr als 60 Tage bis zum 31.12.2015.

Vielen Dank für eure Antworten.

Liebe Grüße

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Hallo. Also ich habe deinen Text gerade dreimal durchgelesen aber trotzdem nichts verstanden. Die Jahreszahlen sind zudem offenbar auch falsch.
Ich war jedenfalls z.B. letztes Jahr ab Juli im Mutterschutz und habe dennoch Weihnachtsgeld erhalten, natürlich auch gekürzt.

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Hallo,

was ist denn an den Jahreszahlen falsch? Ich bin ab 22.9.2015 im Mutterschutz und habe danach Elternzeit.

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass pro Tag, denn ich aufgrund von Erziehungszeit fehle, das Weihnachtsgeld um 1/60 gekürzt wird. Meine Frage ist nun, ob ich dann gar kein Weihnachtsgeld bekomme, da es vom 22.9. bis 31.12.2015 mehr als 60 Arbeitstage sind.

Ich hatte die Passage aus meinem Arbeitsvertrag in Gänsefüßchen gesetzt. Sorry, falls es irgendwie unklar rübergekommen ist.

Liebe Grüße

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Hallo,

meine Antwort ist ohne Gewähr!

Aber Mutterschutz und Elternzeit sind zwei unterschiedliche Dinge. Und Erziehungsurlaub gibt es definitiv nicht!

Ich weiß nicht, ob Dein Rechtschreibprogramm Deinen Text so unleserlich gemacht hat.

Wenn der Mutterschutz am 22 September beginnt, dann endet Dein Mutterschutz doch irgendwann Anfang Dezember. D.h. dann beginnt die Elternzeit. Und das können dann doch keine 60 Arbeitstage mehr bis zum Jahresende sein.

LG Andrea

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Hallo,

ja das war das Programm, muss mir echt mal angewöhnen, den Text noch mal durchzulesen.

Also dann ist ja schon mal gut zu wissen, dass Mutterschutz noch als "Arbeitszeit " zählt.

Tatsächlich steht in meinem Arbeitsvertrag noch der Ausdruck Erziehungsurlaub, dies hat mich auch irritiert. Ich werde mal bei uns nachfragen, die müssen es ja eigentlich wissen.

Liebe Grüße

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Hallo,

vielleicht arbeitest Du einfach schon lange genug ;-). Bis 2005 oder 2006 hiess es auch Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld.

LG Andrea

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