Beamtin: Bezüge während der Zeit des Mutterschutzes aus bestehender Elternzeit heraus

Hallöchen, #sonne

kein Amt konnte mir eine zufriedenstellende Antwort geben, ich zähle auf euch!

Ich habe vor meinem ersten Kind voll gearbeitet, war zwei Jahre in Elternzeit, habe dann wieder ein paar Wochen mit einem vollen Lehrauftrag gearbeitet und bin wieder in Mutterschutz bzw. Elternzeit gegangen. Jetzt bin ich immer noch in Elternzeit, arbeite in der Zwischenzeit aber Teilzeit in Elternzeit.
Frage: Wie hoch wären meine Bezüge wenn ich in der jetzt laufenden Elternzeit erneut in Mutterschutz gehen würde? Errechnen sich die Bezüge für die Zeit des Mutterschutzes aus den drei Monaten vor dem jeweiligen Mutterschutz (ergo aus Teilzeit in Elternzeit) oder aus den letzten drei Monaten vor Beginn der Elternzeit (volle Stelle)?

Tausend Dank!

sohnenschein #sonne

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Da du deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendest endet auch die Teilzeit in Elternzeit. Daher gilt dein alter Vollzeitvertrag wieder und das Mutterschaftsgeld berechnet sich aus diesem da damit ja auch eine Verdiensterhöhung eingeht die nicht nur vorübergehend wäre. Die Infos dazu findest du im MuSchG

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Die Infos zum Beenden stehen aber im BEEG und das gilt für Beamtinnen nicht.
Das kann nämlich bei Beamten ganz anders sein.

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Anders als bei Angestellten endet die Teilzeittätigkeit bei Beamtinnen NICHT automatisch mit dem Eintritt des Mutterschutzes, da es sich hier um ein anderes Rechtsverhältnis handelt! Beamte haben keinen Arbeitsvertrag.
Alle Vereinbarungen über den zeitlichen Umfang der Tätigkeit erfolgen gesondert schriftlich in Form eines Bescheides. Es gibt auch hierfür keine "Verträge".
Beamtinnen erhalten während des Mutterschutzes kein MutterschaftsGELD (vom AG und der Krankenkasse), sondern weiterhin ihre vollen bzw. kompletten Bezüge von ihrer Beschäftigungsstelle.
Es besteht quasi "nur" ein Dienst- bzw. Beschäftigungsverbot.

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Das wird dir hier keiner so einfach sagen können, denn du hast weder angegeben ob Bundes- oder Landesbeamtin bist und wenn Landesbeamtin welches Bundesland.

Für Beamten gilt ja das BEEG nicht, sondern die Bestimmungen des jeweiligen Landes- oder des Bundesbeamtengesetzes.
Nur dort wirst du Infos finden, das regelt jedes Bundesland anders.

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Hallo Susannea,

vielen Dank dass du dir Zeit nimmst.

Die Erfahrung dass einem das keiner so einfach sagen kann musste ich in den letzten Wochen häufiger machen!

Ich bin Landesbeamtin in Schleswig-Holstein!

Vielen Dank für die Hilfe!

SohnenscheiN #sonne

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Personalrat, Frauenbeauftragte und GEW hast du sicherlich dazu auch schon befragt, oder?

Ich habe folgendes gefunden:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=ErzUrlV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-ErzUrlVSHV5P3-jlr-ErzUrlVSHV1P3-jlr-ErzUrlVSHV2P3-jlr-ErzUrlVSHV3P3-jlr-ErzUrlVSHV4P3

Demnach dürftest du erst zur Geburt die Elternzeit beenden, sprich die Bezüge bis zur Geburt werden nach dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis berechnet, nach der Beendigung dann nach dem Vollzeitbezügen.

Da ist S-H wohl noch etwas hinterher.

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Hallo,
ich bin Beamtin in Berlin.

Also ich würde sagen, dass sich Deine Bezüge im Mutterschutz nach dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Beschäftigungsgrad berechnen.

Und zwar aus folgendem Grund: Vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ca. 14 Jahre Vollzeit gearbeitet. Nach meinem ersten Kind Teilzeit (in Elternzeit). Zunächst 30 Std/Woche für ca. 3,5 Jahre, bis kurz vor Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind für ca. 6 Monate 34 Std./Woche. Meine Teilzeitbeschäftigung habe ich schon immer auf max. ein Jahr befristet, die vor dem zweiten Kind endete ca. 1,5 Wochen vor Beginn des regulären Mutterschutzes. Ab da war ich offiziell auf Vollzeit (40 Std./Woche). Ich war allerdings schon vorher krankgeschreiben. Also habe ich die Teilzeit nicht verlängert und somit während des dann beginnenden Mutterschutzes vor und nach der Geburt meine vollen Bezüge erhalten. Wäre ich aber weiter auf Teilzeit gegangen (auch wenn ich nicht arbeiten war), hätte ich meine Bezüge aufgrund der Teilzeit erhalten. Die Vollzeittätigkeit VOR dem ersten Kind hätte dabei keine Rolle gespielt, auch nicht die 34 Stunden /Woche vor der Geburt des zweiten Kindes. Sondern nur der IST-Zustand zum Zeitpunkt des beginnenden Mutterschutzes. So wurde mir es von meinem Personal-Sachbearbeiter damals erklärt, und der war sehr "Rechtssicher".

Bei dir müsste es ja dann analog andersrum sein.
Die Elternzeit spielt ja nur für den Bezug von Elterngeld eine Rolle (Teilzeit bis max. 30 Std./Woche ist Elterngeldunschädlich. Wenn du aus dem Bezugszeitraum raus bist, kannst du als Beamtin ja auch "ohne Elternzeit" Teilzeit arbeiten. Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun.
Sollte Deine Teilzeit also nicht befristet sein und über den Beginn der Mutterschutzfrist hinaus laufen, müsstest Du nach meinem Verständnis Bezüge entsprechend der Teilzeit erhalten.

Korrekte Auskünfte müsste Dir doch aber Deine Personalstelle geben können?! Die müssen es ja schließlich auch berechnen.

LG

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"So wurde mir es von meinem Personal-Sachbearbeiter damals erklärt, und der war sehr "Rechtssicher"."
Wenn er dies war, hat er dir aber sicherlich auch erklärt, dass es gegen EU-Recht ist und das sowieso jedes Bundesland das alleine für seine Beamten entscheidet, wie das passiert, oder?

"Korrekte Auskünfte müsste Dir doch aber Deine Personalstelle geben können?! Die müssen es ja schließlich auch berechnen"
Und darauf verlässt du dich gerade in Berlin, das die wissen, was sie tun? Na dann prost Mahlzeit!

Ich zitiere mal die Spitzenaussage der Berliner-Personalstelle:
"Ich muss mich erst mal erkundigen, ob denn ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht auch für Berlin gilt!"

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Uff, keine Grundsatz-Diskussion bei 30 Grad....

Das war vor über 5 Jahren! Ich hab ja meine vollen Bezüge bekommen. Was hätte denn noch mehr als 100% bei rauskommen sollen?
Ich hab doch nur geschrieben, wie ich es kenne. Das LBG von Schleswig-Holstein kenne ich nicht.

Und DIE Berliner-Personalstelle gibt es nicht. Jede (Landes)Behörde hat eine eigene Personalstelle... die auch ihre eigenen Personalentscheidungen trifft. In meinem Fall war es die Personalstelle des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf.
Welche meinst Du denn?

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