Haftpflicht-VS kürzt Rechnung - und jetzt?

Hallo zusammen!

Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.

Unser Auto wurde durch Fremdverschulden bei einem Unfall beschädigt. Es erfolgte der übliche Weg mit Kostenvoranschlag und Diskussionen zwischen Reparaturwerkstatt und Versicherung. Dann erfolgte die Reparatur (in unserer Heimwerkstatt, einer Vertragswerkstatt, von dem Händler hatten wir das Auto auch gekauft). Und jetzt teilt uns die Versicherung mit, dass sie den Rechnungsbetrag (mit Hilfe eines DEKRA-Gutachters) gekürzt hat.

Mal ganz abgesehen von der (Nicht-)Berechtigung der Kürzungen: Was passiert denn, wenn unsere Werkstatt sich der Versicherung gegenüber nicht durchsetzen kann und diese die Rechnung tatsächlich nicht in vollem Umfang bezahlt? Die Werkstatt meinte, sie müsse sich dann dafür an uns wenden (sprich wir sollen die Differenz bezahlen) und wir könnten versuchen, uns den Betrag von der Versicherung wiederzuholen. Spielt unsere eigene Versicherung dabei auch eine Rolle?

Ist das überhaupt so? Zahlt man als Geschädigter, wenn die Versicherung des Gegners einfach nicht voll bezahlt? Bleibt nur dem Weg zum Anwalt (wir haben keine Rechtschutz)? Oder hat andersrum die Werkstatt Pech gehabt und bleibt auf den Restkosten sitzen?

Im Internet finde ich massig Tipps dazu, wenn Kostenvoranschlälge gekürzt werden, aber wie das Prozedere ist, wenn die Rechnung über eine bereits vollzogene Reparatur gekürzt wird, dazu finde ich nichts #gruebel

Vielen Dank
bluemerle

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Hallo,

warum gab es denn vor Reparatur kein Gutachten?

Lg Andrea

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Es gab eines, das von der Versicherung beauftragt wurde; allerdings wurde nur mit Hilfe von Fotos begutachtet, das Auto hat sich niemand angeschaut #aerger Darin wurden mehrere Posten genannt, die bei einer fiktiven Rechnung gekürzt werden würden, die aber erstattet werden würden, wenn sich bei der Reparatur ihre Notwendigkeit herausstellen würde (ist wohl typisch bei Lackierungsarbeiten). Die anderen Posten wurden bezahlt, aber einer nicht, obwohl er laut Lackierer notwendig war.

Aber egal, eigentlich geht's mir ja nicht um die Fachfragen, sondern darum, was die Kürzung für uns bedeutet, sofern die Versicherung sich von der Werkstatt nicht noch überzeugen lässt. Müssen wir den nicht erstatteten Teil dann selbst bezahlen? Die Werkstatt möchte verständlicherweise bezahlt werden, die Arbeiten sind ja erledigt worden.

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Ja klar wenn sich die Versicherung standthaft und erfolgreich wehrt (mal die Rechtschutz einschalten hat bei meiner Mutter viel gebracht als sie die Unterlagen zum Gericht einreichte wurde dann ganz fix doch die Different beglichen) müsst ihr bezahlen ist ja euer Auto

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Hallo,

in diesem Fall braucht ihr keine Rechtschutzversicherung.

Geht schnellstens zu einem Anwalt für Verkehrsrecht, den muss die gegnerische Versicherung bezahlen, dazu habt ihr das Recht.

Lg

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Ah, ok, vielen Dank für diese Information. Kann ich das noch irgendwo nachlesen? Sowas binden einem die Versicherungsleute natürlich nicht auf die Nase...

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Ich würde nochmal versuchen mit der Versicherung zu sprechen, ansonsten geht zum Anwalt-die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Zu deiner eigentlichen Frage: Ja wenn die Versicherung nicht voll zahlt muss du die Differenz an die Werkstatt zahlen.

Wenn du Fragen hast gerne per PN,ich bin Schadensachbearbeiterin bei einer KFZ Versicherung :-)

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Hallo,

ich arbeite bei einer Versicherung. Eigentlich läuft es so: Der Geschädigte reicht Kostenvoranschlag und Fotos ein. Diese schaue ich mir an und entscheide entweder selbst, ob ich danach die Reparatur freigebe oder ob ich es prüfen lassen. Wir schicken Fotos und Kostenvoranschlag dann z.b. zur Prüfung an die Dekra. Folgende Prüfergebnisse sind möglich:

1.) alles okay - die Reparatur wird freigegeben
2.) alles okay, nur wenn es fiktiv ausgezahlt wird gibt es Kürzungen (z.B. Verbringungskosten zum Lackierer)
3.) der Reparaturweg ist nicht nachvollziehbar, in diesem Fall kommt es zu einer technischen Kürzung und die gekürzten Positionen werden "erklärt"
4.) Nachbesichtigung wird empfohlen

Bei dir hört es sich an, als wäre Punkt 3 das Ergebnis gewesen. In diesem Fall gebe ich die Reparatur schriftlich gem. diesem Prüfbericht frei und schicke den Bericht zur Kenntnis an die Werkstatt. In der Regel melden sich die Werkstätten und schicken nochmals Bilder, auf denen besser zu erkennen ist, warum diese oder jene Position doch zum Reparaturumfang gehört. Dann darf auch danach repariert werden. sollte die Werkstatt jedoch ohne Rückmeldung trotzdem nach Kostenvoranschlag reparieren und mir nicht nachweisen können, dass unser Gutachter "Unrecht" hatte, dann küren wir wie vorher angekündigt die strittigen Positionen raus.

In eurem Fall frage ich mich also, ob die Werkstatt 1) auf die Reparaturfreigabe gewartet hat (oder schon vor dem Prüfergebnis angefangen hat, zu reparieren) oder ob mit Freigabe der Prüfbericht verschickt wurde, die Werkstatt diesen aber wie oben beschrieben ignoriert hat.

bei uns kommt es sehr selten vor, dass eine Werkstatt einfach anfängt, ohne die Freigabe abzuwarten, von daher haben wir auch nur selten die von dir beschriebenen Probleme.

vg, m.

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Danke für die ausführliche Information. Ja, Punkt 3 ist wohl bei uns der Fall. Wie das mit der Reparaturfreigabe ist, weiß ich nicht, da werde ich noch mal nachhaken.

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Da du nicht schreibst warum die Rechnung konkret gekürzt wird kann man kaum etwas sagen. Unklar ist auch, ob die Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung abgab oder nicht?

Wenn du die Reparatur in Auftrag gegeben hast und diese sach- und fachgerecht ausgeführt wurde (gem. dem Auftrag), dann müsst ihr auch die Kosten tragen.

Der, der die Musik bestellt bezahlt auch dafür.

Ob die Versicherung verpflichtet ist zu zahlen, kann mangels Sachverhalt nicht beantwortet werden.

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“Ob die Versicherung verpflichtet ist zu zahlen, kann mangels Sachverhalt nicht beantwortet werden.“

Das hab ich doch extra NICHT gefragt. Natürlich kann das hier niemand beantworten #augen

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Leuchtet dir nicht ein, dass wenn die Versicherung direkt zahlen müsste du es vielleicht nicht musst?

Dann begnüge dich mit der allgemeinen Aussage die regelmäßig gilt. Genauer willst du es ja nicht wissen.

Und Personen die sich Mühe geben einem Fragen zu beantworten würde ich persönlich anders behandeln als du. Dies ist aber eine Stilfrage.

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Ihr habt einen entscheidenden Fehler gemacht. Nun, wo das Kind im Brunnen liegt, kommst Du hier angejammert.

Ich hab es schon zigmal geschrieben, bei eindeutig unverschuldetem Unfall unbedingt einen Anwalt beauftragen, die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Ganz egal ob Reparatur erfolgt oder Abrechnung nach Gutachten.

Du zahlst als Geschädigter keinen cent dafür und sparst Dir viel Zeit und Nerven damit.

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Übergib das einer FachanwältIn für Verkehrsrecht und reg Dich nicht auf.

Gruß

Manavgat