Kündigung in der Schwangerschaft wegen Geschäftsaufgabe

Hallo #winke

Ich hoffe, diese Thema gibt es hier so noch nicht... wenn doch tut es mir leid... aber ich bin neu hier und muss mich erst einmal noch ein wenig hier durchwursteln ;-)

Ich bin nun in der 16 Woche schwanger und arbeite seit 2 Jahren in einer Bäckerei als Verkäuferin in Teilzeit.
Die letzten 2 Wochen war ich wegen gesundheitlichen Problemen krank geschrieben, als ich am Dienstag dann wieder zur Arbeit kam sagte mir mein Chef das er aus privaten Gründen die Bäckerei zum 31.12.2015 schließt, also gute 5-6 Wochen vor meinem Mutterschutz #schock

Nun meine Frage...

Wie läuft das ganze den nun für mich ab ?

Ich kenne mich damit gar nicht aus, was ich nun auch alles beachten muss.

Ich gehe mal davon aus das ich mich so schnell wie möglich arbeitslos melden muss.
Doch welche Auflagen wird mir das Arbeitsamt 5-6 Wochen vorm Mutterschutz auferlegen ?
Kann ich trotzdem meine Elternzeit nehmen ??
Mit welchen finanziellen Einbusen muss ich rechnen ??

Ich hoffe mir kann hier jemand Auskunft geben, den im großen www. finde ich ich keine verständlichen Erklärungen...

Danke #danke

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Hallo,

ich denke bei einer Geschäftsaufgabe wird die Zustimmung zur Kündigung wohl erteilt werden.

Für Dich gilt nun:

Beim Arbeitsamt - so schnell wie möglich melden - spätestens wenn Du die schriftliche Kündigung hast

Überlegen wie lange Du zu Hause bleiben willst/ab wann Du Betreuung hast und das mitteilen - davon hängt ein bisschen ab was die Berater dort als sinnvoll erachten.
Wenn Du zu Hause bleiben willst kommen wahrscheinlich erst mal kaum Auflagen - hängt aber von deinem konkreten Berater ab

Mutterschutzgeld gibt es in dem Fall von der Krankenkasse

Elterngeld wird etwas weniger da die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht mit berücksichtigt wird

Solange Du zu Hause bleiben willst zählst Du nicht als arbeitslos - der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt aber nicht sofort (in die tatsächliche Dauer spielen dann aber viele Faktoren rein wie die Länge der Beschäftigung, ob es in der Zeit ein weiteres Kind gibt...)

LG

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Hallo,
das Arbeitsamt erlegt dir da nichts mehr auf. Mit dem dicken Bauch bist du defacto nicht mehr vermittelbar.

Elternzeit kannst du nur nehmen, wenn du einen Arbeitgeber hast. Allerdings darfst du natürlich trotzdem bis zu 3 Jahre zu Hause bleiben (wenn du dir das leisten kannst) - das nennt sich dann Kindererziehungszeit und wird auch beim ALG1 nach den 3 Jahren anerkannt. Das Recht zum Bezug auf Elterngeld hast du natürlich wie alle anderen auch.
Das Mutterschutzgeld wird dir in Höhe deines ALG1 von der Krankenkasse gezahlt. ALG1 ist natürlich nur ca. 60-67% deines aktuellen Einkommens, also fehlt da schon einiges.
Für das Elterngeld hat das wiederum kaum Auswirkung. Die Zeit des Mutterschutzes zählt eh nicht mit und ansonsten zählt der Verdienst der 12 Monate vor Mutterschutz - da spielen 5 Wochen jetzt nicht so DIE Rolle.
Aufpassen solltest du unbedingt wegen der Krankenversicherung.

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***da spielen 5 Wochen jetzt nicht so DIE Rolle.***

ca 10% weniger Elterngeld müsste das ausmachen.

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Hast du schon eine schriftliche Kündigung? Wenn ja, ist diese mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde? Achso, ist sie ohne, musst du Kündigungsschutzklage einreichen.

Wenn nein, bist du nicht gekündigt und dien Vertrag läuft normal weiter. Evtl guckst u trotzdem, ob du noch was neues nun findest, denn später wird es schwieriger.

Ob dein Chef die Zustimmung erhält, ist dann h die Frage, denn die Gründe müssen schon gute sein, warum er dich jetzt kündigen will bzw. den Betrieb schließen.

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Hat er noch andere Filialen?

Gruß

Manavgat

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Nein, die gibt es nicht...