Sonderurlaub Geburt und Elternzeit

Guten Morgen zusammen,

mein Mann hat direkt nach der Geburt Elternzeit für 2 Monate genommen.
Weiß vielleicht jemand, ob ihm trotzdem Sonderurlaub wegen der Geburt zusteht?

Danke und Gruß
Nadine mit Ben 8 J. und Ina 9 Wochen

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Das kommt auf folgende Regelungen an:
"Ein Anspruch auf Sonderurlaub wegen der Geburt des eigenen Kindes kann sich aus
dem Arbeitsvertrag
einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung oder
der gesetzlichen Regelung des § 616 BGB ergeben." aus http://www.ahs-kanzlei.de/2014/10/sonderurlaub-geburt-kind/ hier ist das gut erläutert.
Ist §616 BGB nicht rechtsgültig im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen und nichts anderes dazu geregelt sind 1-2 Tage angemessen.

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"Ist §616 BGB nicht rechtsgültig im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen und nichts anderes dazu geregelt sind 1-2 Tage angemessen."

Es ist immer sehr mutig von einer Anwaltsseite irgend einen Ausschnitt zu zittieren und daraus eine Wahrheit ableiten zu wollen.

Richtig ist:

Es KANN sich auch §616 der Anspruch auf bezahlte Freistellung ergeben - dies allerdings pauschal zu behaupten ist schlicht FALSCH.

Es wäre also zu prüfen warum der KV, nur weil seine Frau ein Kind bekommt, daran gehindert ist zu arbeiten.
Das KANN der Fall sein, wenn es z.B. noch weitere Kinder im Haushalt gibt die so kurzfristig nicht betreut werden können.

Alleine die Tatsache das die Frau ein Kind bekommen hat langt da nicht, denn Frau und Kind sind im Krankenhaus ja bestens versorgt, und Besuche sind auch außerhalb der Arbeitszeit möglich.

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Quelle Focus online:

"Bei Geburt ein Tag Sonderurlaub

Häufig gibt es deshalb in Tarifverträgen Regelungen, wie Paragraf 616 BGB auszulegen ist. Dort ist dann beispielsweise festgelegt, dass Arbeitnehmern bei der Geburt eines Kindes ein Tag Extra-Urlaub zusteht.

Manche Arbeitgeber schließen allerdings die Anwendung von Paragraf 616 BGB in Arbeitsverträgen aus. Ist das der Fall und für den Beschäftigten gilt kein Tarifvertrag, der Sonderurlaub vorsieht, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Sonderurlaub. „Dann müssen Mitarbeiter für die Geburt regulär Urlaub nehmen“, sagt Meier."

Ja nu #kratz

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Wenn der ihm sonst zustehen würde, dann natürlich ja.

Steht ihm sonst auch keiner zu, dann nicht.

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Hallo,
also es ist eigentlich so, dass die Firma normalerweise Sonderurlaub gewährt, allerdings meint die Perso, da er direkt ab Tag der Geburt 2 Monate in Elternzeit gegangen ist, würde ihm dieser Sonderurlaub nicht zustehen.

Gruß

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Das kommt nun darauf nach welcher Grundlage der Sonderurlaub gewährt wurde und wie der genaue Wortlaut einer entsprechenden Vereinbarung ist. Ist er nach BGB §616 gewährt wurden dann muss meiner Meinung nach der zeitliche Bezug bestehen und aufgrund der Inanspruchnahme der Elternzeit kann der Sonderurlaub nicht genommen werden (Dazu wäre eventuell eine Teilzeittätigkeit in der Elternzeit notwendig gewesen in Rahmen derer er dann den Urlaub direkt zur Geburt hätte nehmen können. Dabei wäre das Urlaubsentgeld aber auch als Einkommen an das Elterngeld angerechnet wurden)

Anders kann es aussehen wenn es eine Regelung ohne zeitliche Zuordnung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt. Dazu hat das LArG Köln bei einem Piloten mit entsprechender Tarifvertraglichen Regelung entschieden das der Sonderurlaub auch später genommen werden darf. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht dazu wurde abgebrochen da zwischenzeitlich der Arbeitgeber diese zurückgezogen hat.
https://openjur.de/u/448517.html

Allerdings könnte das ein anderer Richter und auch der User gobberblast das auch anders sehen und da wir die genauen Vereinbarung deines Mannes mit seinem Arbeitgeber dazu nicht kennen ist das schwer einzuschätzen.

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Kann und darf ihm in dem Fall auch nicht zustehen.
Er ist ja in Elternzeit. Hat er ja so beantragt. Und er ist nicht nur in Elternzeit, er bezieht ZEITGLEICH auch Elterngeld. Er kann nicht ZEITGLEICH einen bezahlten Sonderurlaub bekommen. Da hat die Perso schon Recht.

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Hallo,

nur mal so zur Info:

Mein Mann hat am Tag der Geburt gearbeitet, er kam morgens aus der Nachtschicht und unsere Tochter ist abends geboren.
Und nein ich habe nicht in irgendeiner Babygruppe von einem Tag Sonderurlaub erfahren, dass ganze war schon vorher im Gespräch.